Idioten gibt´s....

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21. Mai 2011


Hallo liebe Leser

Mit was für einem Schlag Menschen man sich ab und an rumschlagen muss ist wirklich unglaublich...

Ich habe vor einigen Tagen über den Amazon Marketplace die DVD "Wake of Death" mit Jean Claude van Damme verkauft.

Die Krux: Der Artikel wurde über die Blu-ray angeboten, da die DVD nicht über Amazon angeboten werden konnte.

Allerdings habe ich in der Beschreibung eindeutig darauf hingewiesen:

ACHTUNG!!! DVD mit Vermietrecht - KEINE Blu-ray - von Sammler

plus habe ich unmittelbar nach dessen Kauf eine Email an den Käufer geschrieben mit dem Hinweis:

Hallo Herr xxxxxxxxx

Bevor ich den Artikel versende möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass es sich bei "Wake of Death" wie in der Beschreibung bereits steht nicht um eine Blu-ray sondern um die DVD handelt!

Bitte um kurze Bestätigung, damit ich den Artikel alsbald möglich versenden kann.

Vielen Dank vorab

Mit freundlichen Grüßen

Sascha Hennenberger


Zuerst wollte der Käufer Preisnachlass, da es sich um die DVD und schließlich nicht um die Blu-ray handelte, worauf ich zurück schrieb:

Tut mir leid, aber da ich Privatverkäufer bin, ist das leider nicht möglich

Hier die Rechnung von Amazon:

Kaufpreis des Käufers: EUR 3,89
Amazon-Gebühren: (EUR 2,97)
Versandkostenpauschale: EUR 3,00
Ihre Einnahmen: EUR 3,92

Das heißt, dass nach Abzug des Portos (1,45) mir gerade mal 2,47 für die DVD bleiben

Ich werde Ihre Bestellung dann stornieren


Ich meine, ich verstehe ja seine Position, wenn ich ne Blu-ray will und bekomme nur eine DVD wäre ich zunächst auch nicht begeistert, muss aber halt auf den Hinweis im Bemerkungsfeld und per Mail hinweisen.
Und da ich die DVD ja schließlich auch nicht verschenken will, hätte ich den Kauf auch zurückgenommen.

Allerdings war dies dann scheinbar doch kein Problem mehr und ich erhielt die Bestätigung:
dann schicken sie mir eben so die dvd!!

Doch als ich dann die Bestätigung verschickte, dass die DVD verschickt wurde, kam der Hinweis, dass er mich schlecht bewerten werde,..:
denn wenn sie eine bluray anbieten und danach nur eine dvd senden ist eigentlich geschäftsbetrug und somit strafbar!!!!!

Also, jetzt ist echt der Ofen aus und somit auch meine Toleranzgrenze überschritten.
Hallo?  Meine Antwort darauf:

Das mit der Bewertung ist akzeptiert
Allerdings ist es aus dem Grund kein Geschäftsbetrug, da ich in der  Artikelbezeichnung eindeutig drauf hingewiesen habe und Sie zusätzlich auch per Mail darüber unterrichtet habe Das Geschäft kam erst mit Ihrer Zusage " dann schicken sie mir eben so die dvd!!" zustande und ist daher rechtskräftig


Jetzt warte ich nur noch auf die Mail, dass die DVD nicht angekommen sei... würde mich nicht wirklich wundern; alles schon erlebt... habe mir überlegt, ob ich mir den Spaß gönnen soll, die DVD per Einschreiben zu verschicken, aber was solls...
wenn er blöd machen will, soll er halt...
auf so einen Kindergarten lass ich mich nicht mehr ein...

In dem Sinne...
...man liest sich

Euer Sascha

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@BiG budda So siehts aus. Dieses A-Z ist der letzte schmock! Genau auf dieses hatten die sich in meinem iPod Fall bezogen!
neobluray
21.05.2011 um 15:32
#4
also ich persönlich würde niichts bei amazon verkaufen.hast du schonmal was von der a-z garantie gehört?der kunde kann dort sein geld zurück fordern und muss artikel nicht zurück schicken!
Big Budda
21.05.2011 um 14:43
#3
Sachen gibts! So einenm Idioten hätt ich die DVD dann erst gar nicht verkauft. Wer nicht lesen kann sollte in den Keller gehen und warten bis es dunkel wird.

Aber lass Dich von solchen nicht unterkriegen ^_^
Olorin
21.05.2011 um 14:00
von Olorin
#2
Obacht mein Bester.
Ich hatte sowas auch schon gehabt.
Wollte den iPod Touch 3G von meiner Freundin verkaufen.
Leider gab es bei Amazon nur noch den 4G, also schrieb ich in die Bemerkung 3x Das es sich hierbei um einen 3G handelt.
Ne tolle Frau und ihr Mann kauften ihn und waren dann entsetzt, dass es sich hierbei um 3G handelt obwohl ich ja ausdrücklich hingewiesen hatte, dass es dich um einen 3G handelt.
Das ging erstmal ne Woche hin und her. Weil ich es nicht einsah den Artikel als Privatverkäufer zurück zunehmen.
Doch dann schalteten die Amazon ein und Amazon drohte mir.
Ich dürfte keine Artikel verkaufen, bzw nur genau die, bei welchem ich den Artikel eingestellt habe.
Nach einem Streit mit Amazon bezogen sie sich immer wieder auf die AGBs in denen wohl drinne steht, dass sowas untersagt ist.
Doch ich habe diesen Punkt nie gefunden! Auch bei einer Anfrage bei Amazon, dass sie mir doch bitte den Punkt in den AGBs zeigen sollen, kam imemr nur eine Standart-Email "blabla so steht es in den AGBs blabla" zurück.
Ne Woche später wurde ich komplett von Amazon ausgeschlossen, da Amazon dem Verkäufer den Gesamtbetrag von knapp 300€ zurück erstatte.
Da ich Amazon aber brauche, wartete ich bis mein iPod wieder nach Hause kam und erstatte Amazon den Betrag.

Mir wurde auch von beiden Seiten mit Pfändung gedroht.

Ich halt scheisse wenn menschen, welche anscheint nicht lesen können, nen Internetanschluss bekommen und im Netz wild rumbestellen...

Einfach traurig
neobluray
21.05.2011 um 13:59
#1

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