Bilder bloggen ohne Urheberrechtsklagen? - Creative Commons hilft!

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11. September 2012
Creative Commons

Ein paar Worte vorweg:
Ich bin kein Jurist und die dargestellten rechtlichen Sachverhalte sind zum besseren Verständnis stark vereinfacht. Im Zweifel übernehme ich daher keine Haftung für die Anwendung der folgenden Inhalte.
 

 
Spätestens seit unser Blogger-Kollege Michael.Speier vor einem knappen Monat in seinem Blog von seinen leidvollen Erfahrungen mit der deutschen Abmahnungsindustrie berichtet hat, geistert ein Schreckgespenst im BluLife-Blog umher - die Angst vor ungewollten Urheberrechtsverletzungen beim Einbinden von fremdem Bildmaterial. Mangelnde Rechtssicherheit verbreitet verständlichweise Unsicherheit in unserer Blogger-Gemeinde.

Das Urheberrecht ist tatsächlich ein schwieriges Thema, daher werde ich in diesem Blog kein Tutorial oder Ähnliches verfassen, um zu erklären, wie man beispielsweise Produktfotos von Amazon.de rechtssicher in den eigenen Blog einbinden kann. Dazu fehlt mir die rechtliche Expertise. Letztlich gilt in Deutschland: Geistige Schöpfungen wie Bilder sind auch ohne einen Urheberrechtsvermerk automatisch durch das nationale und internationale Urheberrecht geschützt.

Doch die strengen und komplizierten Regeln des Urheberrechtes liegen häufig gar nicht im Interesse des Urhebers, der unter Umständen im Sinne der wachsenden Open Access-Bewegung Inhalte einem breiteren Publikum zugänglich machen möchte. Das strikte deutsche Urheberrecht ist da eher ein Hindernis.

Für diese Problematik bietet die Non-Profit-Organisation Creative Commons (CC) mit einfachen, absolut rechtssicheren und kostenlosen Lizenzverträgen für jedermann eine innovative und vor allem zeitgemäße Lösung an. Dazu sind die Lizenzen so einfach strukturiert, dass sie auch von juristischen Laien spielend zu verstehen sind.

Creative Commons bietet 6 Lizenzen an, die modular aufeinander aufbauen. Die Lizenzen erlauben Anderen, urheberrechtlich geschützte Werke zu verbreiten oder zu vervielfältigen. Optional kann die kommerzielle Nutzung oder ein Recht auf Veränderung des Werkes zugestanden oder ausgeschlossen werden. Zudem kann festgelegt werden, ob die Weitergabe nur unter den gleichen Lizenzvoraussetzungen wie den Bedingungen des Ursprungswerkes erfolgen darf.

Voraussetzung für die Nutzung eines Werkes mit einer Creative Commons Lizenz ist die Nennung des Namens des Urhebers sowie die Angabe des vollständigen Lizenztextes. Da die Nennung des Lizenztextes sehr umständlich ist, genügt auch alternativ eine Quellenangabe als Hyperlink (Internetadresse).
 
Beispiel
by William Murphy
powered by Fotopedia
 
Umbedingt bitte ich zu beachten, dass als Hyperlink nicht beispielsweise der Pfad der Google-Bildersuche hinterlegt wird, sondern zwingend der Hyperlink der tatsächen Webseite als Quelle genannt wird.

Außerdem würde ich dazu raten, immer die Variante des Hyperlinkes zu verwenden und nicht alternativ den Lizenztext nennen, da neben den Lizenzbedingungen von Creative Commons immer auch alle anderen Nutzungsbedingen Gültigkeit haben. So hat beispielsweise das große Fotoportal Flickr in ihren Geschäftsbedingungen festgeschrieben, dass die fremden Verwendung von auf Flickr gehosteten Bildern stets eine Nennung eines Hyperlinks als Quellangabe vorschreibt. Eine Zuwiderhandlung stellt ansonsten trotz der Einhaltung der Creative Commons Lizenz eine Urheberrechtsverletzung dar.

Wenn man die simplen Voraussetzungen der Creative Commons Lizenzen einhält, artig den Urheber und die Internetadresse der Quelle angibt, kann man im Grunde nichts falsch machen. Man sollte nur nicht annehmen, dass Inhalte mit einer entsprechenden Lizenz als Allgemeingut zu betrachten sind - die genannten Voraussetzungen bleiben zwingend. Ansonsten kann es, wie mein nachfolgend verlinkter Fall zeigt, teuer werden.
 
Und wo finde ich nun lizensierte Bilder, die ich verwenden kann?

Mittlerweile bieten die meisten großen Bildersuchmaschinen in ihren Suchoptionen die Möglichkeit, nach Nutzungsrechten zu filtern, beispielsweise die Google Bildersuche. Ich erkläre euch kurz, wo ihr die Optionen finden könnt.

  

Klickt wie in meinem Screenshot abgebildet auf das Zahnrad am rechten Bildrand und wählt im Drop-Down-Menü "Erweiterte Suche" aus. Auf der folgenden Seite kann man die Ergebnisse weiter eingrenzen, so auch die Nutzungsrechte.

  
Am besten wählt ihr die Option "kostenlos zu nutzen, weiterzugeben und zu verändern", um sicher zu gehen, die größtmöglichen Nutzungsrechte an den gesuchten Bildern zur Verfügung zu haben. Eine kommerzielle Nutzung sehe ich im Rahmen des BluLife-Blogs nicht.

Die obigen Screenshots haben ich selbst geschossen und bearbeitet.

Ich hoffe, ich konnte euch ein wenig weiterhelfen und habe euch eine Möglichkeit aufzeigen können, rechtssicher fremde Bilder in euren Blogs einzubinden.

Wir lesen uns.

Kommentare

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Danke für deinen Beitrag.
cpu lord
13.09.2012 um 13:49
#11
Sehr interessant. Aber ein Fachanwalt sagte mir in diesem Zusammenhang, dass es da so viele Missverständnisse, Grauzonen, Schlupflöcher etc. gibt, dass da kaum einer durchblickt. Und im Zweifel ist der Urheber immer im Recht, egal was drunter steht. Darum: FINGER WEG VON FREMDEN BILDERN!
Trotzdem Danke für diesen sehr guten Blog!
Michael Speier
13.09.2012 um 13:16
#10
Auf bildblog.de wurde heute ein interessanter Artikel über die gewonnene Klage eines privaten Bloggers verlinkt, der vor scheinbar betrügerischen Unternehmen im Internet gewarnt hat und dabei sehr kritische Worte gewählt hat. Interessante Lektüre:

http://blog.limesoda.at/2012/09/82-000-euro-klage-wegen-blog-post-ueber-branchenklick/
cpu lord
13.09.2012 um 10:05
#9
Zum retuschierten Google-Logo:
Gerade Markenzeichen sind ein beliebtes Ziel der Abmahnindustrie, daher habe ich nun meinen Screenshot mit retuschiertem Schriftzug hochgeladen. Beim restlichen Layout der Bildersuche sehe ich nicht, dass dieses Schöpfungshöhe erreicht, daher belasse ich es wie im Blog abgebildet. Das ist jedoch keine juristische Meinung sondern meine Einschätzung als Laie.

Eine interessante Quelle zum Umgang mit Bildrechten, beispielsweise auch mit Screenshots im Speziellen, ist der Wikipedia-Bildrechte Eintrag, der beschreibt, nach welchen Richtlinien das Hochladen von Bildern auf Wikipedia erlaubt ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte
cpu lord
12.09.2012 um 18:34
#8
Harry hat da wirklich einen tollen Comment gebracht. FB ist da wohl echt ein Paradebeispiel an unlegitimen Pics, oder hier manch oder fast alle Profilbilder etc oder Youtube-Videos einzubinden ist ja wohl auch ein eigenes Thema.
OMG, was man nicht alles tun darf ... Big Brother is watchin\' U(s) !
MoeMents
12.09.2012 um 15:40
#7
Danke für deinen Kommentar, Harry.

Es ist in meinen Augen schon teilweise haarsträubend, was alles schützenswert ist, war oder sein soll. Ein gutes aktuelles Beispiel wäre sicher auch der Rechtsstreit Apple gegen Samsung bezüglich der Tablet-Technologie.
cpu lord
12.09.2012 um 14:49
#6
Hallo Blogger Christian. Vielen Dank für deinen äußerst wichtigen Blog. Deine Bedenken sind ganz bestimmt angebracht.! Auch wenn ich der Meinung bin, das die Abmahn Industrie, die mittlerweile Weltweit, Milliarden umsetzt, sich mehr und mehr, wegen Blogger freundlichen Gerichtsurteilen, immer häufiger, keine Anerkenntnis Urteile bei den Gerichten verdient. Und das ist auch gut so. Den gleichen Trouble gab es in den 1970 mit Markennamen und Bezeichnungen. Ein Beispiel, auf "Ebay", "Sony+Philips und Verbraucher. So durften z. B. die Bezeichnungen "Walkman oder Discman" nur von der Firma "Sony" deklariert werden. Selbst die Firma "Philips", Erfinder jener Geräte, durften gleiche Geräte, nur mit "Tragbarer Kassentenspieler oder CD-PLAYER BEZEICHNEN und dies galt insbesondere für Verbraucher. Nach einigen Verbraucher freundlichen Urteilen, hatte es dann ein ENDE. Zu deinem Thema: Lasse mal alle FOTOS und BILDER auf "FACEBOOK" per Gerichtsbeschluss aus Copyright Gründen, es handelt sich um aber Milliarden Darstellungen. Es wäre das ENDE von "Facebook". In diesem SINNE, mit FOTOS wie bisher weiter Bloggen..
docharry2005
12.09.2012 um 12:41
#5
Die verschiedenen Lizenzen findest du unter dem zweiten unter den Quellen genannten Link und schränken die Nutzungsweise wie im Blog beschrieben ein, manche eben strenger und manche sind freier. Die Bedingungen der Lizenzen sind allerdings wirklich sehr leicht verständlich. Da benötigt man keinen Expertenstatus.

Wenn du die Lizenzen wie beschrieben verwendest, kann nichts schief gehen.
cpu lord
12.09.2012 um 12:18
#4
Danke für die Einführung in CC! Ich zitiere mal Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons):

"Entgegen einem häufigen Missverständnis ist Creative Commons nicht der Name einer Lizenz. Die verschiedenen Lizenzen von Creative Commons weisen große Unterschiede auf. Einige CC-Lizenzen schränken die Nutzung relativ stark ein, andere wiederum sorgen dafür, dass auf das Urheberrecht so weit wie möglich verzichtet wird. Veröffentlicht jemand beispielsweise ein Werk unter der Lizenz CC-BY-SA, dann erlaubt er die Nutzung durch andere Menschen, aber der Urheber sowie die betreffende Lizenz müssen angegeben werden. Das ist die Lizenz, die die Wikipedia verwendet."

Schätze ich müsste mich da richtig einarbeiten um die Werke richtig zu verwenden. Hast du das drauf?
BTTony
12.09.2012 um 10:26
von BTTony
#3
Genauso sehe ich das auch Feivel ... ich mache entweder eigene oder keine !
XMuMuX
12.09.2012 um 07:40
von XMuMuX
#2
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