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Bilder bloggen ohne Urheberrechtsklagen? - Creative Commons hilft!
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Creative Commons
Ein paar Worte vorweg:
Ich bin kein Jurist und die dargestellten rechtlichen Sachverhalte sind zum besseren Verständnis stark vereinfacht. Im Zweifel übernehme ich daher keine Haftung für die Anwendung der folgenden Inhalte.
Ich bin kein Jurist und die dargestellten rechtlichen Sachverhalte sind zum besseren Verständnis stark vereinfacht. Im Zweifel übernehme ich daher keine Haftung für die Anwendung der folgenden Inhalte.
Spätestens seit unser Blogger-Kollege Michael.Speier vor einem knappen Monat in seinem Blog von seinen leidvollen Erfahrungen mit der deutschen Abmahnungsindustrie berichtet hat, geistert ein Schreckgespenst im BluLife-Blog umher - die Angst vor ungewollten Urheberrechtsverletzungen beim Einbinden von fremdem Bildmaterial. Mangelnde Rechtssicherheit verbreitet verständlichweise Unsicherheit in unserer Blogger-Gemeinde.
Das Urheberrecht ist tatsächlich ein schwieriges Thema, daher werde ich in diesem Blog kein Tutorial oder Ähnliches verfassen, um zu erklären, wie man beispielsweise Produktfotos von Amazon.de rechtssicher in den eigenen Blog einbinden kann. Dazu fehlt mir die rechtliche Expertise. Letztlich gilt in Deutschland: Geistige Schöpfungen wie Bilder sind auch ohne einen Urheberrechtsvermerk automatisch durch das nationale und internationale Urheberrecht geschützt.
Doch die strengen und komplizierten Regeln des Urheberrechtes liegen häufig gar nicht im Interesse des Urhebers, der unter Umständen im Sinne der wachsenden Open Access-Bewegung Inhalte einem breiteren Publikum zugänglich machen möchte. Das strikte deutsche Urheberrecht ist da eher ein Hindernis.
Für diese Problematik bietet die Non-Profit-Organisation Creative Commons (CC) mit einfachen, absolut rechtssicheren und kostenlosen Lizenzverträgen für jedermann eine innovative und vor allem zeitgemäße Lösung an. Dazu sind die Lizenzen so einfach strukturiert, dass sie auch von juristischen Laien spielend zu verstehen sind.
Creative Commons bietet 6 Lizenzen an, die modular aufeinander aufbauen. Die Lizenzen erlauben Anderen, urheberrechtlich geschützte Werke zu verbreiten oder zu vervielfältigen. Optional kann die kommerzielle Nutzung oder ein Recht auf Veränderung des Werkes zugestanden oder ausgeschlossen werden. Zudem kann festgelegt werden, ob die Weitergabe nur unter den gleichen Lizenzvoraussetzungen wie den Bedingungen des Ursprungswerkes erfolgen darf.
Voraussetzung für die Nutzung eines Werkes mit einer Creative Commons Lizenz ist die Nennung des Namens des Urhebers sowie die Angabe des vollständigen Lizenztextes. Da die Nennung des Lizenztextes sehr umständlich ist, genügt auch alternativ eine Quellenangabe als Hyperlink (Internetadresse).
Das Urheberrecht ist tatsächlich ein schwieriges Thema, daher werde ich in diesem Blog kein Tutorial oder Ähnliches verfassen, um zu erklären, wie man beispielsweise Produktfotos von Amazon.de rechtssicher in den eigenen Blog einbinden kann. Dazu fehlt mir die rechtliche Expertise. Letztlich gilt in Deutschland: Geistige Schöpfungen wie Bilder sind auch ohne einen Urheberrechtsvermerk automatisch durch das nationale und internationale Urheberrecht geschützt.
Doch die strengen und komplizierten Regeln des Urheberrechtes liegen häufig gar nicht im Interesse des Urhebers, der unter Umständen im Sinne der wachsenden Open Access-Bewegung Inhalte einem breiteren Publikum zugänglich machen möchte. Das strikte deutsche Urheberrecht ist da eher ein Hindernis.
Für diese Problematik bietet die Non-Profit-Organisation Creative Commons (CC) mit einfachen, absolut rechtssicheren und kostenlosen Lizenzverträgen für jedermann eine innovative und vor allem zeitgemäße Lösung an. Dazu sind die Lizenzen so einfach strukturiert, dass sie auch von juristischen Laien spielend zu verstehen sind.
Creative Commons bietet 6 Lizenzen an, die modular aufeinander aufbauen. Die Lizenzen erlauben Anderen, urheberrechtlich geschützte Werke zu verbreiten oder zu vervielfältigen. Optional kann die kommerzielle Nutzung oder ein Recht auf Veränderung des Werkes zugestanden oder ausgeschlossen werden. Zudem kann festgelegt werden, ob die Weitergabe nur unter den gleichen Lizenzvoraussetzungen wie den Bedingungen des Ursprungswerkes erfolgen darf.
Voraussetzung für die Nutzung eines Werkes mit einer Creative Commons Lizenz ist die Nennung des Namens des Urhebers sowie die Angabe des vollständigen Lizenztextes. Da die Nennung des Lizenztextes sehr umständlich ist, genügt auch alternativ eine Quellenangabe als Hyperlink (Internetadresse).
Beispiel
by William Murphy
powered by Fotopedia
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Umbedingt bitte ich zu beachten, dass als Hyperlink nicht beispielsweise der Pfad der Google-Bildersuche hinterlegt wird, sondern zwingend der Hyperlink der tatsächen Webseite als Quelle genannt wird.
Außerdem würde ich dazu raten, immer die Variante des Hyperlinkes zu verwenden und nicht alternativ den Lizenztext nennen, da neben den Lizenzbedingungen von Creative Commons immer auch alle anderen Nutzungsbedingen Gültigkeit haben. So hat beispielsweise das große Fotoportal Flickr in ihren Geschäftsbedingungen festgeschrieben, dass die fremden Verwendung von auf Flickr gehosteten Bildern stets eine Nennung eines Hyperlinks als Quellangabe vorschreibt. Eine Zuwiderhandlung stellt ansonsten trotz der Einhaltung der Creative Commons Lizenz eine Urheberrechtsverletzung dar.
Wenn man die simplen Voraussetzungen der Creative Commons Lizenzen einhält, artig den Urheber und die Internetadresse der Quelle angibt, kann man im Grunde nichts falsch machen. Man sollte nur nicht annehmen, dass Inhalte mit einer entsprechenden Lizenz als Allgemeingut zu betrachten sind - die genannten Voraussetzungen bleiben zwingend. Ansonsten kann es, wie mein nachfolgend verlinkter Fall zeigt, teuer werden.
Außerdem würde ich dazu raten, immer die Variante des Hyperlinkes zu verwenden und nicht alternativ den Lizenztext nennen, da neben den Lizenzbedingungen von Creative Commons immer auch alle anderen Nutzungsbedingen Gültigkeit haben. So hat beispielsweise das große Fotoportal Flickr in ihren Geschäftsbedingungen festgeschrieben, dass die fremden Verwendung von auf Flickr gehosteten Bildern stets eine Nennung eines Hyperlinks als Quellangabe vorschreibt. Eine Zuwiderhandlung stellt ansonsten trotz der Einhaltung der Creative Commons Lizenz eine Urheberrechtsverletzung dar.
Wenn man die simplen Voraussetzungen der Creative Commons Lizenzen einhält, artig den Urheber und die Internetadresse der Quelle angibt, kann man im Grunde nichts falsch machen. Man sollte nur nicht annehmen, dass Inhalte mit einer entsprechenden Lizenz als Allgemeingut zu betrachten sind - die genannten Voraussetzungen bleiben zwingend. Ansonsten kann es, wie mein nachfolgend verlinkter Fall zeigt, teuer werden.
Und wo finde ich nun lizensierte Bilder, die ich verwenden kann?
Mittlerweile bieten die meisten großen Bildersuchmaschinen in ihren Suchoptionen die Möglichkeit, nach Nutzungsrechten zu filtern, beispielsweise die Google Bildersuche. Ich erkläre euch kurz, wo ihr die Optionen finden könnt.
Klickt wie in meinem Screenshot abgebildet auf das Zahnrad am rechten Bildrand und wählt im Drop-Down-Menü "Erweiterte Suche" aus. Auf der folgenden Seite kann man die Ergebnisse weiter eingrenzen, so auch die Nutzungsrechte.
Am besten wählt ihr die Option "kostenlos zu nutzen, weiterzugeben und zu verändern", um sicher zu gehen, die größtmöglichen Nutzungsrechte an den gesuchten Bildern zur Verfügung zu haben. Eine kommerzielle Nutzung sehe ich im Rahmen des BluLife-Blogs nicht.
Die obigen Screenshots haben ich selbst geschossen und bearbeitet.
Ich hoffe, ich konnte euch ein wenig weiterhelfen und habe euch eine Möglichkeit aufzeigen können, rechtssicher fremde Bilder in euren Blogs einzubinden.
Wir lesen uns.
Die obigen Screenshots haben ich selbst geschossen und bearbeitet.
Ich hoffe, ich konnte euch ein wenig weiterhelfen und habe euch eine Möglichkeit aufzeigen können, rechtssicher fremde Bilder in euren Blogs einzubinden.
Wir lesen uns.
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