Embedded Content - Fremde Bilder im eigenen Blog
11. September 2012es geht um die Einbettung fremder Bilder in den eigenen Blog. Da ich in letzter Zeit ein-zweimal das Thema als Problem verstanden habe, wollte ich das hier mal erörtern. Ich habe 2009 mein 2. Staatsexamen als Jurist bestanden und verstehe mich daher - auch wenn ich nicht mehr in Branche tätig bin - als verständiger Leser. Gleichzeitig muss ich aber einschränkend darauf hinweisen, dass es sich hier keinesfalls um einen juristischen Rat handelt. Insbesondere übernehme ich keine Haftung für eine eventuell abweichende Rechtslage und daraus resultierenden Folgen. Ich möchte aber ein einschlägiges Urteil des OLG Düsseldorfs vom 08.11.2011 erwähnen und zusammenfassen.
Mit rechtlich korrekter Verlinkung ;-) verweise ich für den Volltext des Urteils auf
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2011/I_20_U_42_11urteil20111108.html
Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde. Der Kläger hatte auf einer eigenen Website zwei Fotos präsentiert. Diese hat der Beklagte als sogenannten "embedded content" in einem Blog auf der eigenen Website verwendet. Dagegen hatte die Klägerin Schadensersatz und Unterlassen geltend gemacht.
Das OLG Düsseldorf hat der Klage in 2. Instanz stattgegeben. Beim „embedded content“ werde das geschützte Werk durch den Linksetzenden öffentlich zum Abruf bereitgestellt. Vom "embedded content" zu unterscheiden sei das urheberrechtlich unproblematische Setzen eines einfachen Hyperlinks. Wer einen link auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk setze, halte weder das Werk selbst öffentlich zum Abruf bereit, noch übermittle er es selbst auf Abruf an Dritte. Er verweise lediglich auf das Werk in einer Weise, die Nutzern den bereits eröffneten Zugang erleichtert (BGH-Urteil v. 17.07.2003 zu Paperboy).
Um es auf den Punkt zu bringen: Verlinken ist okay, das "Einbetten" fremder Bilder ist es nicht.
Viele Grüße, Christian
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