Embedded Content - Fremde Bilder im eigenen Blog

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11. September 2012
Liebe Blaue Community,

es geht um die Einbettung fremder Bilder in den eigenen Blog. Da ich in letzter Zeit ein-zweimal das Thema als Problem verstanden habe, wollte ich das hier mal erörtern. Ich habe 2009 mein 2. Staatsexamen als Jurist bestanden und verstehe mich daher - auch wenn ich nicht mehr in Branche tätig bin - als verständiger Leser. Gleichzeitig muss ich aber einschränkend darauf hinweisen, dass es sich hier keinesfalls um einen juristischen Rat handelt. Insbesondere übernehme ich keine Haftung für eine eventuell abweichende Rechtslage und daraus resultierenden Folgen. Ich möchte aber ein einschlägiges Urteil des OLG Düsseldorfs vom 08.11.2011 erwähnen und zusammenfassen.

Mit rechtlich korrekter Verlinkung ;-) verweise ich für den Volltext des Urteils auf

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2011/I_20_U_42_11urteil20111108.html



Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde. Der Kläger hatte auf einer eigenen Website zwei Fotos präsentiert. Diese hat der Beklagte als sogenannten "embedded content" in einem Blog auf der eigenen Website verwendet. Dagegen hatte die Klägerin Schadensersatz und Unterlassen geltend gemacht.

Das OLG Düsseldorf hat der Klage in 2. Instanz stattgegeben. Beim „embedded content“ werde das geschützte Werk durch den Linksetzenden öffentlich zum Abruf bereitgestellt. Vom "embedded content" zu unterscheiden sei das urheberrechtlich unproblematische Setzen eines einfachen Hyperlinks. Wer einen link auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk setze, halte weder das Werk selbst öffentlich zum Abruf bereit, noch übermittle er es selbst auf Abruf an Dritte. Er verweise lediglich auf das Werk in einer Weise, die Nutzern den bereits eröffneten Zugang erleichtert (BGH-Urteil v. 17.07.2003 zu Paperboy).

Um es auf den Punkt zu bringen: Verlinken ist okay, das "Einbetten" fremder Bilder ist es nicht.



Viele Grüße, Christian


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Hallo BTTONY.! Vielen Dank für deinen fachlich gesetzten Blog. Er zeigt mir das man ohne Weiteres juristisch, Formulierte Vorgehensweisen verstehen kann und sich besser an diese halten sollte. Sonst könnte es ein böses Erwachen geben. In diesem Sinne.
docharry2005
22.10.2012 um 13:34
#11
Ein Bluray-Hersteller, der hier Radau macht, würde doch seine besten Kunden vergraulen. ;-)
BTTony
11.09.2012 um 17:59
von BTTony
#10
Bleibt zu hoffen, daß nicht irgenein findiger Anwalt eines namhaften Major-Labels mal Zeit hat, die Seiten hier genauer zu sichten! Das kostet dann aber....!
NX-01
11.09.2012 um 17:37
von NX-01
#9
Sehr interessanter Blog, vielen Dank dafür.
cpu lord
11.09.2012 um 14:09
#8
@Flowsen
Embedded meint das Foto ist im Blog direkt zu sehen.

Verlinkt heißt, dass du erst auf einen Link clickst und dann das Foto siehst.
BTTony
11.09.2012 um 12:23
von BTTony
#7
Die Auflistung im UrheberG bezieht sich nicht auf privat oder nicht, sondern auf die Art der Herstellung.

4. Werke der bildende Künste umfasst beispielsweise als gezeichnete und gemalte.
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wäre beispielsweise die Powerpointpräsentation des Unidozenten. Oder deine zum Thema Entwicklung von Film-Medienträgern.

Konkret ein Bluray-Cover wird je nachdem zwischen Lichtbildwerk und darstellende Kunst schwanken. Je nachdem wie es aussieht und angefertigt wurde.

Das Abfotografieren ist so eine Sache: Wenn du das zur Verkaufsförderung nutzen willst (ebay etc) ist das erlaubt. Der BGH spricht dort von einer "Rechteerschöpfung". Wenn du das in einem Blogbeitrag zeigen willst eher nicht.
BTTony
11.09.2012 um 12:19
von BTTony
#6
ich steh echt auf dem Schlauch, was ist denn "embedded" und was ist verlinken?
Flowsen
11.09.2012 um 12:16
#5
- die kurzfassungen sind mir die Liebsten :D
- sowas wie prämienpunkte sind mir völlig egal, von mir aus kann der blödsinn sogar abgeschaft werden ...
- was ist nun mit den richtlinien zu quellangaben etc. sind diese dann in gesetzlicher auslegung irrelevant ?
- ich hab mir die liste (deinen link) der geschützten werke angesehen, für mich sind das aber alles werke aus privatem ursprung, wo ich es total verständlich finde, dass diese eingeklagt werden können/sollten
(welche erst später, von firmen, konzernen vermarktet werden und dann sowieso lizensiert (oder ähnliches?) sind ...)
- punkt nr.7, hier sind wir wohl wieder bei der auslegungssache, für mich ist ein blu-ray cover, keins der erwähnten darstellungen.
unter punkt 7 versteh ich eher die darstellende form der kunst und wissenschaftlich, technische Belege/Entwürfe ...
- was ist wenn ich nun mein gekauftes Cover fotografiere und veröffentliche, da dürfte ich dann indirekt auch keine Rechte dazu haben .... *ggg* ?

wirklich interessantes thema ... !
aber ich glaube zu schwer zum diskutieren ?
du musst meine fragen, die ich mir eben allgemein stelle nicht beantworten, weil ich denke das es äußert schwer ist und auch nicht deine aufgabe darstellt, aber wenn du dazu noch etwas weißt freu ich mich ...
MoeMents
11.09.2012 um 12:07
#4
Naja, stell dir mal vor, du bist halbprofessioneller Fotograf, knipst Portraits etc. und dann tauchen die nachher in Themenforen auf, mit denen du nicht in Zusammenhang gebracht werden willst. Insbesondere wenn deine Modelle auch noch Freunde/Bekannte sind, kann das Ärger geben. Das ist nur ein Beispiel, aber Situationen in denen der Rechteinhaber Schaden dadurch erleidet sind denkbar.
BTTony
11.09.2012 um 12:00
von BTTony
#3
@MoeMents: Um es abzukürzen genügt der unterstrichene Satz. :-P

Zu deiner Frage: Werke im Sinne des Urheberrechts sind aufgezählt:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html
Diese Aufzählung hat zum Beispiel den Zweck Patente davon abzugrenzen. Ich weiß jetzt natürlich nicht ganz genau, was dir da für ein Beispiel vorschwebt, würde es aber als "Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen" verstehen.

Oder in Kurzform: Auch Bilder fallen unter das Urheberrecht. Ob ich eine Powerpointpräsentation gestalte, ein Firmenlogo oder eine Werbeanzeige oder ein Bluraycover.
BTTony
11.09.2012 um 11:31
von BTTony
#2
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