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Berliner Landgericht legt "Spielregeln" für Amazons Blitzangebote fest

 
24 Bewertung(en) mit ø 3,67 Punkte
02.03.2012
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Im Rahmen des „Cyber Monday 2010“ führte der Online-Händler Amazon.de hierzulande seine Blitzangebote ein, die bis heute in unregelmäßigen Abständen auch Blu-ray Discs umfassen. Bei den Blitzangeboten bietet Amazon ausgewählte Artikel, darunter eben auch Spielfilme auf Blu-ray Disc sowie PS3-Games, für kurze Zeit zum Vorzugspreis an. Die Angebote sind dabei nicht nur zeitlich begrenzt, sondern umfassen von jedem Artikel nur ein bestimmtes Kontingent. Wenn die Angebotszeit abläuft, oder das vorgesehene Kontingent eines Artikels erschöpft ist, dann endet das Blitzangebot. Kurz nach Einführung der Blitzangebote und des „Cyber Monday 2010“ kam Kritik bei den Verbrauchern auf, denn vor allem beim „Cyber Monday“ hatte der Online-Händler scheinbar so ein geringes Kontingent für seine Angebote vorgesehen, dass diverse Artikel binnen weniger Sekunden schon ausverkauft waren und die meisten, wartenden Kunden – trotz Pünktlichkeit - erst gar nicht die Gelegenheit bekommen haben, die Angebote wahrzunehmen. Die Kritik ging sogar soweit, dass man die Blitzangebote als reine „Lockangebote“ bezeichnete. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ging sogar dagegen vor und bekam nun vom Berliner Landgericht Recht. Der Klage auf Unterlassung der Werbeaktion wurde stattgegeben und das Landgericht entschied, dass reduzierte Artikel mindestens während des ersten Viertels des Angebotszeitraums erhältlich sein müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der E-Tailer hat aber scheinbar bereits seine eigenen Konsequenzen daraus gezogen, denn bei den jetzt immer wieder verfügbaren Blitzangeboten und auch beim „Cyber Monday 2011“ waren in der Regel ausreichende Stückzahlen der Angebote verfügbar. Fakt ist aber auch, dass vor allem im direkten Vergleich des „Cyber Monday 2010“ mit dem „Cyber Monday 2011“ ein wenig an der Preisschraube gedreht wurde. Die Angebote waren 2011 bei weitem nicht mehr so verlockend wie noch 2010. Das war womöglich auch der Grund dafür, dass Amazon mehrere Male zum „Cyber Monday Reloaded“ aufrufen musste, um eventuell einige Restbestände loszuwerden. Aktuell stehen keine Blu-ray Discs im Rahmen von Amazons Blitzangeboten zur Verfügung und derzeit liegen auch noch keine Informationen darüber vor, wann wieder welche verfügbar sein werden. Dafür hat der E-Tailer aber eine „3 Tages Aktion“ angekündigt, die zahlreiche Spielfilme (auch auf Blu-ray Disc) im Zeitraum vom 04. März bis 06. März 2012 zum vergünstigen Preis umfassen wird. Sobald die Aktion angelaufen ist, werden wir Sie zeitnah informieren. (pf)
02.03.2012 - Kategorie: Allgemein

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KOMMENTARE

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Ich denke schon das so ein Gerichtsbeschluss sein muss um ein Unternehmen zu zeigen wo der Hammer hängt.

Das kann man ja bei Media Markt und Saturn nur sehen ohne die div. Beschlüsse seitens dem Gericht würden die weiter ihre Dummheiten machen ;o)

Sicherlich war der CM2010 falsch durchdacht gewesen aber es war der erste CM seitens Amazon.

Das dann ein 3 Tages Cyber Monday Tuesday Wednesday kam war cool aber auch noch schlecht durchdacht. Div Angebote wurden in den Tagen mehrmals angeboten was doof war

Vielleicht sollte Amazon eine Rumpelkammer oder Resterampe für Ladenhüter eröffnen ^^
TP1980
02.03.2012 um 19:35
von TP1980
#41
Das was damals beim Cyber Monday 2010 abging, war natürlich schlecht durchdacht und ausgeführt von Ama. Ob es da aber jetzt extra einen solchen Gerichtsbeschluss gebraucht hat, sei mal dahingestellt. Amazon hat ja inzwischen ohnehin einiges geändert, was die Blitzangebote betrifft.
Aufidius dark
02.03.2012 um 19:11
#40
Das erklärt natürlich, warum es im Blitzangebot nurnoch Filme gibt die man schon hatt oder (zu dem Preis) keiner haben möchte.
spider-ray
02.03.2012 um 18:54
#39
Ich habe nix gegen Amazon da ich dort ein guter Kunde bin wie alle anderen hier ja wohl auch.

Ich finde es korrekt das Amazon den bösen Finger gezeigt bekommen hat seitens dem Landgericht. Denn der CM2010 war ja eine absolute Frechheit. Okay ich war in dem Zeitraum krank und konnte dort was abstauben, aber hätte man mit seinem Browser Probleme gehabt wäre man der gelackmeierte gewesen.

Zum Glück hat Amazon daraus gelernt und den CMonday - Wednesday eingeführt nur waren dort die Angebote doch etwas mau gesät
TP1980
02.03.2012 um 18:39
von TP1980
#38
Auf die neue Aktion von Ama bin ich mal gespannt ...
minio69
02.03.2012 um 18:36
#37
Hoffentlich werden bei dieser 3-Tages-Aktion einige gute Filme dabei sein. Das Green Lantern Steelbook wäre nochmal gut, da ich es schon 2 mal bei Aktionen verpasst habe ;)
02.03.2012 um 18:29
von gelöscht
#36
Wäre mal froh wenn nicht ständig Aktionen von Amazon kommen würden, sondern die Preise einfach mal dauerhaft auf ein bestimmtes Niveau gesenkt würden. Manchmal gibts für 8 Stunden ein steel für 7,99 nur um dann danach wieder 12,99 zu kosten, einen Tag später aber wieder 9,97. Ähm jaaaaaaa ...
Maladath
02.03.2012 um 18:04
#35
mm, naja manche sachen waren ja wirklich echt schnell vergriffen, aber deshalb son aufriss machen? gibt doch hunderte angebote bei amazon, immer und immer weider. da sind die preise meist auch immer top ... aber naja jeder wie er will und mag...
02.03.2012 um 18:00
von gelöscht
#34
TTMichi
Neeeeeeeeeeeeeein: nicht schon wieder eine 3-Tages-Aktion!!! Die letzte Aktion hat mich verdammt viel Geld gekostet,

HAR HAR , habe mir jetzt bald in die hose gemacht , ja so ist das , man klickt an , und anschliessend steht einem der angstschweiss auf der stirn , hö hö .
JOE SMITH
02.03.2012 um 17:52
#33
Die Masche der Lockangebote konnte man ja nun auch nicht offensichtlicher ausführen. Es war auch nur eine Frage der Zeit bis jemand dagegen klagt, denn der Einzelhandel hätte bei solchen Aktionen schon längst den Verbraucherschutz samt Unterlassungsklage am Hals. Das mussten auch Aldi & Co. über sich ergehen lassen, nachdem sie in den Non-Food Bereich eingestiegen sind.

Und nun bin ich mal gespannt, wie lange es bis zur Löschung des Beitrags dauert :)
Eelec
02.03.2012 um 17:51
von Eelec
#32
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91 Kommentare