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Berliner Landgericht legt "Spielregeln" für Amazons Blitzangebote fest

 
24 Bewertung(en) mit ø 3,67 Punkte
02.03.2012
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Im Rahmen des „Cyber Monday 2010“ führte der Online-Händler Amazon.de hierzulande seine Blitzangebote ein, die bis heute in unregelmäßigen Abständen auch Blu-ray Discs umfassen. Bei den Blitzangeboten bietet Amazon ausgewählte Artikel, darunter eben auch Spielfilme auf Blu-ray Disc sowie PS3-Games, für kurze Zeit zum Vorzugspreis an. Die Angebote sind dabei nicht nur zeitlich begrenzt, sondern umfassen von jedem Artikel nur ein bestimmtes Kontingent. Wenn die Angebotszeit abläuft, oder das vorgesehene Kontingent eines Artikels erschöpft ist, dann endet das Blitzangebot. Kurz nach Einführung der Blitzangebote und des „Cyber Monday 2010“ kam Kritik bei den Verbrauchern auf, denn vor allem beim „Cyber Monday“ hatte der Online-Händler scheinbar so ein geringes Kontingent für seine Angebote vorgesehen, dass diverse Artikel binnen weniger Sekunden schon ausverkauft waren und die meisten, wartenden Kunden – trotz Pünktlichkeit - erst gar nicht die Gelegenheit bekommen haben, die Angebote wahrzunehmen. Die Kritik ging sogar soweit, dass man die Blitzangebote als reine „Lockangebote“ bezeichnete. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ging sogar dagegen vor und bekam nun vom Berliner Landgericht Recht. Der Klage auf Unterlassung der Werbeaktion wurde stattgegeben und das Landgericht entschied, dass reduzierte Artikel mindestens während des ersten Viertels des Angebotszeitraums erhältlich sein müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der E-Tailer hat aber scheinbar bereits seine eigenen Konsequenzen daraus gezogen, denn bei den jetzt immer wieder verfügbaren Blitzangeboten und auch beim „Cyber Monday 2011“ waren in der Regel ausreichende Stückzahlen der Angebote verfügbar. Fakt ist aber auch, dass vor allem im direkten Vergleich des „Cyber Monday 2010“ mit dem „Cyber Monday 2011“ ein wenig an der Preisschraube gedreht wurde. Die Angebote waren 2011 bei weitem nicht mehr so verlockend wie noch 2010. Das war womöglich auch der Grund dafür, dass Amazon mehrere Male zum „Cyber Monday Reloaded“ aufrufen musste, um eventuell einige Restbestände loszuwerden. Aktuell stehen keine Blu-ray Discs im Rahmen von Amazons Blitzangeboten zur Verfügung und derzeit liegen auch noch keine Informationen darüber vor, wann wieder welche verfügbar sein werden. Dafür hat der E-Tailer aber eine „3 Tages Aktion“ angekündigt, die zahlreiche Spielfilme (auch auf Blu-ray Disc) im Zeitraum vom 04. März bis 06. März 2012 zum vergünstigen Preis umfassen wird. Sobald die Aktion angelaufen ist, werden wir Sie zeitnah informieren. (pf)
02.03.2012 - Kategorie: Allgemein

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KOMMENTARE

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Sehe es wie Erarudo. Die Preise stehen nicht fest und demzufolge kann von "locken" gar keine Rede sein. In der Tat fand ich die Preise Preise vom CM 2011 schlechter, als 2010, was aber auch verständlich war, wenn man sich die Artikel anschaute, die verrammscht wurden.
GitcheGumme
03.03.2012 um 00:36
#61
ist doch wieder typisch...stimmt der Preis beim Angebotsstart nicht, regen sich alle auf, dass das Angebot scheisse ist - da ist es egal, ob 10 oder 100 Stk. verfügbar sind...ist der Preis aber heiß und das Angebot binnen 10 Minuten weg, dann regen sich alle auf, dass es nicht ausreichend gab - da ist es dann nicht mehr egal, ob 10 oder 100 Stk. zur Vefügung stehen...
außerdem seh ich das persönlich nicht als Lockangebot, denn den Preis erfährt der Kunde erst zu Angebotsbeginn...wäre was anderes, wenn man mit dem Preis vor Beginn wirbt, also mit dem Preis lockt, aber das ist ja nicht der Fall...erst zu Beginn sieht man, ob das Angebot gut oder schlecht ist...
Erarudo
03.03.2012 um 00:09
#60
@hardti: Danke für die Aufklärung! ;-) Sorry, wollte niemand persönlich angreifen.
gelöscht
02.03.2012 um 22:52
von gelöscht
#59
also ich war auch betroffen, hatte mir ein schönes schnäppchen rausgesucht und zur angegebenen uhrzeit bestellt, und ätschi bätschi leider ausverkauft, man hatte ich eine stink wut auf amazon, habe mich postwendend beschwert, die servicetussi hat mir erklärt ich kann ja den artikel in die warteliste tun, aber mit 300 anderen ist die chanche gering das dann doch noch zu bekommen. ich finde das richtig, amazon nimmt sich manchmal schon zuviel raus, da muss auch mal der zeigefinger kommen!
strey7
02.03.2012 um 22:30
von strey7
#58
Einen Text zu lesen und auch zu verstehen, scheint manche zu überfordern. n
Janni
02.03.2012 um 22:19
von Janni
#57
Wieso immer die Hartz IV Empfänger?
Ich glaube, dass die Wenigsten eine Ahnung haben, wie man gegen so eine Preispolitik etwas unternehmen kann...
Das ist eher auf den Mist von Türspionglotzern und Haustürabschließ-Normapaten gewachsen.
Goerked
02.03.2012 um 22:16
#56
Ich finde die Angebote gut und konnte so auch schon den ein oder anderen Titel günstig erwerben. Das einzige was mich wirklich stört ist das diese aktionen fast immer zu einer Uhrzeit läuft/ist wo die meisten User arbeiten und somit fast immer zu spät sind. Es aber jedem recht zu machen ist wohl nicht so einfach da andere wiederrum Abends arbeiten.
Sascha1280
02.03.2012 um 22:16
#55
Oh mein Gott, echt lächerlich! Habe bis auf eine Artikel alles bekomme. Waren bestimmt 10 Teile. Wenn man sonst keine Sorgen hat. A Amazons stelle würde ich wie im TV die verfügbare Stückzahl anzeigen und anzeigen wieviee weg sind! So z.B. ( 12 von 50 verkauft!) Dann kann keiner meckern wenn er zu langsam ist. Wer zuerst kommt malt zuerst.
Valerossi84
02.03.2012 um 22:15
#54
wir würden wohl auch ohne Cyber-Monday auskommen. Die Angebote sind ja manchmal ganz nett, aber warum sollte Amazon auch sein komplettes Lager räumen für nen Artikel, der auch so ganz gut geht
blu-liner
02.03.2012 um 22:13
#53
@Bulldozer: Die Klage wurde von einer Verbraucherzentrale eingereicht. Der typische Hartz IV Empfänger...

Als Verbraucher selbst hat man diesbezüglich auch gar kein Klagerecht.

Das Urteil ist nur konsequent. Keine nur in Kleinstmengen vorhandene Lockangebote, das gilt offline und natürlich auch online.
hardti
02.03.2012 um 22:10
von hardti
#52
Ihre Beitragsmeldung bleibt Anonym.
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