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Berliner Landgericht legt "Spielregeln" für Amazons Blitzangebote fest
02.03.2012
Im Rahmen des „Cyber Monday 2010“ führte der Online-Händler Amazon.de hierzulande seine Blitzangebote ein, die bis heute in unregelmäßigen Abständen auch Blu-ray Discs umfassen. Bei den Blitzangeboten bietet Amazon ausgewählte Artikel, darunter eben auch Spielfilme auf Blu-ray Disc sowie PS3-Games, für kurze Zeit zum Vorzugspreis an. Die Angebote sind dabei nicht nur zeitlich begrenzt, sondern umfassen von jedem Artikel nur ein bestimmtes Kontingent. Wenn die Angebotszeit abläuft, oder das vorgesehene Kontingent eines Artikels erschöpft ist, dann endet das Blitzangebot.
Kurz nach Einführung der Blitzangebote und des „Cyber Monday 2010“ kam Kritik bei den Verbrauchern auf, denn vor allem beim „Cyber Monday“ hatte der Online-Händler scheinbar so ein geringes Kontingent für seine Angebote vorgesehen, dass diverse Artikel binnen weniger Sekunden schon ausverkauft waren und die meisten, wartenden Kunden – trotz Pünktlichkeit - erst gar nicht die Gelegenheit bekommen haben, die Angebote wahrzunehmen. Die Kritik ging sogar soweit, dass man die Blitzangebote als reine „Lockangebote“ bezeichnete. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ging sogar dagegen vor und bekam nun vom Berliner Landgericht Recht. Der Klage auf Unterlassung der Werbeaktion wurde stattgegeben und das Landgericht entschied, dass reduzierte Artikel mindestens während des ersten Viertels des Angebotszeitraums erhältlich sein müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der E-Tailer hat aber scheinbar bereits seine eigenen Konsequenzen daraus gezogen, denn bei den jetzt immer wieder verfügbaren Blitzangeboten und auch beim „Cyber Monday 2011“ waren in der Regel ausreichende Stückzahlen der Angebote verfügbar. Fakt ist aber auch, dass vor allem im direkten Vergleich des „Cyber Monday 2010“ mit dem „Cyber Monday 2011“ ein wenig an der Preisschraube gedreht wurde. Die Angebote waren 2011 bei weitem nicht mehr so verlockend wie noch 2010. Das war womöglich auch der Grund dafür, dass Amazon mehrere Male zum „Cyber Monday Reloaded“ aufrufen musste, um eventuell einige Restbestände loszuwerden.
Aktuell stehen keine Blu-ray Discs im Rahmen von Amazons Blitzangeboten zur Verfügung und derzeit liegen auch noch keine Informationen darüber vor, wann wieder welche verfügbar sein werden. Dafür hat der E-Tailer aber eine „3 Tages Aktion“ angekündigt, die zahlreiche Spielfilme (auch auf Blu-ray Disc) im Zeitraum vom 04. März bis 06. März 2012 zum vergünstigen Preis umfassen wird. Sobald die Aktion angelaufen ist, werden wir Sie zeitnah informieren. (pf)
02.03.2012 - Kategorie: Allgemein
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KOMMENTARE
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Echt Hammer, dass es Leute gibt, die wegen sowas vor Gericht gehen...Naja, denke als Hartz IVler hat man schon Zeit für sowas...
02.03.2012 um 21:48
von gelöscht
#51
Ich weiss ja nicht ob man deswegen vor Gericht ziehen muss ? Ich denke mal Amazon hat aus dem CM 2010 von selbst gelernt was der CM 2011 bewiesen hat auch wenn die Preise etwas teurer waren aber damit muss man dann halt rechnen.
naja...das ist halt auch im Interesse der Verbraucher. Einkaufen sollte kein Glücksspiel oder Wettrennen sein. Wir sind doch keine Hamster.
02.03.2012 um 21:09
von gelöscht
#49
Na ui...da wird sich also gaaaaaaaaaaaaaaanz viel ändern. -.- Glückwunsch in's Gesicht!
^^
^^
interessant das manche vor gericht ziehen, wenn sie mal eine BD nicht günstiger erwerben können... oh man, haben die menschen probleme.....
Hat mich damals nicht gestört und stört mich immer noch nicht. Die Folge daraus wird halt sein das auf der Angebotsseite ein wenig gedreht wird und auch einige Angebote dabei sind die nicht wirklich als "tolles" Angebot durchgehen. Und dann meckern die gleichen wieso Amazon nicht bessere Dinge anbieten kann.
Jeder der was Verkaufen will macht sowas wie Kundenfangaktionen, wo die Stückzahlen begrenzt sind (Solange Vorrat).
Aber das finde ich mit dem Gericht etwas übertrieben, denn Amazon ist auch wenn es keine Blitzangebote mehr gibt, der Billigste und zieht mit anderen Aktionen mit.
Amazon ist der Beste auch ohne Cyber Monday.
Aber das finde ich mit dem Gericht etwas übertrieben, denn Amazon ist auch wenn es keine Blitzangebote mehr gibt, der Billigste und zieht mit anderen Aktionen mit.
Amazon ist der Beste auch ohne Cyber Monday.
CM 2010 war auch nix anderes als eine reine Werbeaktion und Lockmittel. Amazon hat es mit der Aktion sogar in die Nachrichten auf ntv, n24 etc. geschafft.
hatte zwar schon die CM-Schande von 2010 verdrängt aber das kommt jetzt wieder vor. der CM 2010 war einfach eine Katastrophe und ein riesen Mist den sich Amazon da aufgebaut hat. zurecht hat das Gericht so entschieden. 2011 war das dann schon besser. freu mich auch schon auf eine weitere 3 Tages Aktion. muss nur noch mit den wetten am we alles stimmen das ich wieder genug zum ausgeben habe.
02.03.2012 um 19:44
von gelöscht
#43
Naja, denke amazon spart sich soeine Nummer. Die Leute zahlen eben mehr ! Viele hier sind eh zusehr "Schnäppchenverwöhnt" !!
Ihre Beitragsmeldung bleibt Anonym.
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