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Berliner Landgericht legt "Spielregeln" für Amazons Blitzangebote fest

 
24 Bewertung(en) mit ø 3,67 Punkte
02.03.2012
Amazon.de-Logo.gif
Im Rahmen des „Cyber Monday 2010“ führte der Online-Händler Amazon.de hierzulande seine Blitzangebote ein, die bis heute in unregelmäßigen Abständen auch Blu-ray Discs umfassen. Bei den Blitzangeboten bietet Amazon ausgewählte Artikel, darunter eben auch Spielfilme auf Blu-ray Disc sowie PS3-Games, für kurze Zeit zum Vorzugspreis an. Die Angebote sind dabei nicht nur zeitlich begrenzt, sondern umfassen von jedem Artikel nur ein bestimmtes Kontingent. Wenn die Angebotszeit abläuft, oder das vorgesehene Kontingent eines Artikels erschöpft ist, dann endet das Blitzangebot. Kurz nach Einführung der Blitzangebote und des „Cyber Monday 2010“ kam Kritik bei den Verbrauchern auf, denn vor allem beim „Cyber Monday“ hatte der Online-Händler scheinbar so ein geringes Kontingent für seine Angebote vorgesehen, dass diverse Artikel binnen weniger Sekunden schon ausverkauft waren und die meisten, wartenden Kunden – trotz Pünktlichkeit - erst gar nicht die Gelegenheit bekommen haben, die Angebote wahrzunehmen. Die Kritik ging sogar soweit, dass man die Blitzangebote als reine „Lockangebote“ bezeichnete. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ging sogar dagegen vor und bekam nun vom Berliner Landgericht Recht. Der Klage auf Unterlassung der Werbeaktion wurde stattgegeben und das Landgericht entschied, dass reduzierte Artikel mindestens während des ersten Viertels des Angebotszeitraums erhältlich sein müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der E-Tailer hat aber scheinbar bereits seine eigenen Konsequenzen daraus gezogen, denn bei den jetzt immer wieder verfügbaren Blitzangeboten und auch beim „Cyber Monday 2011“ waren in der Regel ausreichende Stückzahlen der Angebote verfügbar. Fakt ist aber auch, dass vor allem im direkten Vergleich des „Cyber Monday 2010“ mit dem „Cyber Monday 2011“ ein wenig an der Preisschraube gedreht wurde. Die Angebote waren 2011 bei weitem nicht mehr so verlockend wie noch 2010. Das war womöglich auch der Grund dafür, dass Amazon mehrere Male zum „Cyber Monday Reloaded“ aufrufen musste, um eventuell einige Restbestände loszuwerden. Aktuell stehen keine Blu-ray Discs im Rahmen von Amazons Blitzangeboten zur Verfügung und derzeit liegen auch noch keine Informationen darüber vor, wann wieder welche verfügbar sein werden. Dafür hat der E-Tailer aber eine „3 Tages Aktion“ angekündigt, die zahlreiche Spielfilme (auch auf Blu-ray Disc) im Zeitraum vom 04. März bis 06. März 2012 zum vergünstigen Preis umfassen wird. Sobald die Aktion angelaufen ist, werden wir Sie zeitnah informieren. (pf)
02.03.2012 - Kategorie: Allgemein

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Find ich mal dufte ... Dann hätte man mal mehr als 3 Sekunden Zeit um ein Angebot zu bekommen ;)
Roland_Deschain
02.03.2012 um 17:51
#31
Also ich finde das ist kein Einzelfall. Wenn ein Discounter ein Schnäppchen im Angebot hat und es ist frühzeitig weg, heißt es ja auch Lappidar " Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".Z.B. hatte ein Supermarkt ein Nokia 5230 Navigation Edition für 79,99 Euro, angeblich war es im gesamten Umkreis Ausverkauft. Schneller als das man bis 3 zählen konnte. Bloß warum der Verbraucherverband sich Amazon als Prügelknabe raussucht ist mir uneklärlich?! Und die Praxis läuft schon seit Jahren so nicht nur im Onlinehandel.
Uwe69
02.03.2012 um 17:40
von Uwe69
#30
Wie wäre es mal mit ein paar guten 3D BD's im Angebot ;)
DEAD SPACE
02.03.2012 um 17:34
#29
Mh ist natürlich blöd wenn man ein Blitzangebot haben möchte und es dann nicht mehr bekommt. Von daher sollte Amazon einfach ein paar mehr Artikel haben und dann bekommt jeder der schnell genug ist eins ab.
Tyler Durden 93
02.03.2012 um 17:30
#28
Neeeeeeeeeeeeeein: nicht schon wieder eine 3-Tages-Aktion!!! Die letzte Aktion hat mich verdammt viel Geld gekostet, hat aber andererseits ein paar schööööööne Sachen in meine Sammlung gebracht ;) Stehe solchen Aktionen somit mit einem lachenden und einem weinenden Auge entgegen ;)

Was den Cyber Monday angeht: es gibt Schlimmeres. Und ehrlich gesagt konnte ich mich schon gar nicht mehr an den verkorksten ersten Versuch aus 2010 erinnern, denn danach wurde es ja merklich besser.
TTMichi
02.03.2012 um 17:25
#27
Also wurden wir sozusagen etwas von Amazon über den Tisch gezogen???
Gott sei dank wurde das jetzt mehr oder weniger gelöst! :)
1706Henry
02.03.2012 um 17:19
#26
Finde ich richtig das den Anbietern sollcher Aktionen auf die Finger geschaut wird!
02.03.2012 um 17:18
von gelöscht
#25
Dann wird's keine billigen Angebote mehr geben
02.03.2012 um 17:18
von gelöscht
#24
Hätte ich nicht gedacht, dass sowas mal nötig sein wird! Aber nunja, für den Verbraucher ist dies eingentlich nur gut, so weiß man wenigstens woran man ist!
RELLIK-2008
02.03.2012 um 17:14
#23
Es gibt mittlerweile Gerichtsurteile zu solchen Angeboten! Der unten angezeigte Link bezieht sich zwar auf LIDL und Co., ist aber mittlerweile auch auf andere Sparten anwendbar.
http://www.welt.de/wirts...alten.html
Zu der Frage, warum sich keiner dagegen wehrt: Wer weiß das schon und wer will sein Recht bei Kleinstbeträgen schon einklagen? Das wäre ja nur ein Pyrrhussieg!
Ich persönlich bin ebenfalls sehr angetan von amzon, aber Recht muß Recht bleiben!
Honda600
02.03.2012 um 17:12
#22
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91 Kommentare