Der Forenbetreiber ist damit leider
nicht aus dem
Schneider. Das Problem ist, dass das
was man sich so
denkt, nicht unbedingt das ist, was auch juristisch korrekt
ist.
Nur mal folgendes: Angenommen, ein Vierjähriger (der auch aussieht
wie ein Vierjähriger) spaziert in die Videothek und sagt zum dort
Angestellten: "Habt ihr auch Pornos?" Der Videothekar sagt
"Klar. Bist du schon 18?"
"Jo."
"OK, dann da hinten durch die Tür."
Dann macht sich der Videothekar ganz klar strafbar. Genauso wie
jeder Webseitenbetreiber, der FSK18 Inhalte zugänglich macht, nur
durch Klick auf eine Schaltfläche "Ja, ich bin über 18".
Im ersten Fall (Videothek) gab es einen konkreten Hinweis (das
Aussehen), das den Videothekenbetreiber stutzig machen hätte müssen
und ihn veranlassen müssen, das Alter genauer zu überprüfen (durch
Ausweisvorlage). Hat er nicht ausreichend getan. Seine Frage: "Bist
du schon 18?" reicht NICHT aus und er ist mit dieser Fragestellung
auch NICHT aus dem Schneider.
Der Webseitenbetreiber, der FSK18 Inhalte zugänglich macht nur
durch Klicken auf "Ich bin über 18" verhält sich ja noch
fahrlässiger. Er überlässt es vollends der Verantwortung desjenigen
der da klickt, ob er die Wahrheit sagt oder nicht und nimmt somit
ÜBERHAUPT keine Prüfung vor, obwohl er nicht den geringsten Anlass
hat, zu glauben, dass der Nutzer auch wirklich volljährig ist. Er
sieht ihn ja nicht mal. Weder ihn noch seinen Ausweis.
Und derjenige Webseitenbetreiber, der sich ein Formular mit
Ausweiskopie zuschicken lässt, hat zwar ein schön bedrucktes Papier
in der Hand, aber ob der Ausweis auch zu der Person gehört, die da
den Antrag stellt, das weiß er nicht. Er nimmt keine Kontrolle vor,
ob die Person mit dem Gesicht, das auf dem Ausweis abgebildet ist,
auch die selbe Person mit dem selben Gesicht ist, die da diesen
Antrag stellt. Somit auch keine wirkliche Kontrolle und vom
Gesetzgeber nicht abgesegnet.
Die einzige Möglichkeit ist die, das Gesicht auf dem Ausweis mit
dem Gesicht des Antragstellers zu vergleichen. Und diesen Vergleich
muß irgend jemand Volljähriges vornehmen, der dann im Zweifelsfall
auch die volle Verantwortung für sein Handeln übernimmt. Im Falle
von PostIdent macht das eben die Post. Die bürgt dann dafür, dass
sie das Gesicht des Antragstellers mit dem Gesicht auf dem Ausweis
verglichen hat und ganz grob auch die Echtheit des Ausweises
überprüft hat.
Auf einer Ausweiskopie lässt sich noch einiges fälschen. Ich könnte
z.B. den Ausweis einscannen, und dann problemlos mein Geburtsdatum
in einem Bildbearbeitungsprogramm verändern und das wiederum
ausdrucken - fertig.
Muß ich den echten Ausweis vorlegen (nicht nur eine undeutliche
Kopie, bei der man nie weiß, ist da was manipuliert oder nicht?),
fällt sofort auf, wenn ich auf der transparenten Laminierung
versucht habe irgendwelche Zahlen oder Buchstaben zu ändern. Das
sieht man einfach. Eine wirklich ganz einfach zu erstellende
Manipulation auf einer Kopie ist als solche nicht erkennbar und
somit hat keine wirkliche Überprüfung stattgefunden. Da kann der
Text "ich versicherre eidesstattlich blabla" noch so streng
formuliert sein. Die Überprüfung fehlt.
Und um gleich noch etwas zu klären. Angenommen der ältere Bruder
(der auch wirklich volljährig ist), stellt den Antrag und läßt sich
bei PostIdent per Ausweisvorlage überprüfen und schaltet dann
seinem jüngeren Bruder den Zugang frei. In dem Fall ist der
Mitarbeiter der Post (und der Forumsbetreiber) aus dem Schneider,
denn hier tritt der Volljährige (der ältere Bruder) zwischen
Post-Mitarbeiter und dem Minderjährigen und fängt damit die Schuld
ab. Es geht juristisch soweit ich weiß immer darum, einen
Volljährigen zu finden, der dafür gerade steht, dass der
Minderjährige nicht an den für ihn nicht geeigneten Kontent kommt
und im Falle, dass es doch passiert, dann auch dafür haftet.
Im Falle der Zusendung einer Ausweiskopie sind ja nur zwei Personen
beteiligt. Der (eventuell minderjährige) Antragsteller und der
Forenbetreiber. Somit fällt die Schuldfrage / Verantwortungsfrage
immer noch dem Forenbetreiber zu. Und da er keine wirklich
ernstzunehmende Kontrolle vorgenommen hat, ist er auch haftbar. Im
Beispiel von gerade eben ist es der volljährige Bruder, da er den
Zugang mit Hilfe seiner Identifizierung erwirkt und
unerlaubterweise auf seinen minderjährigen Bruder übertragen hat.