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Berliner Landgericht legt "Spielregeln" für Amazons Blitzangebote fest
02.03.2012
Im Rahmen des „Cyber Monday 2010“ führte der Online-Händler Amazon.de hierzulande seine Blitzangebote ein, die bis heute in unregelmäßigen Abständen auch Blu-ray Discs umfassen. Bei den Blitzangeboten bietet Amazon ausgewählte Artikel, darunter eben auch Spielfilme auf Blu-ray Disc sowie PS3-Games, für kurze Zeit zum Vorzugspreis an. Die Angebote sind dabei nicht nur zeitlich begrenzt, sondern umfassen von jedem Artikel nur ein bestimmtes Kontingent. Wenn die Angebotszeit abläuft, oder das vorgesehene Kontingent eines Artikels erschöpft ist, dann endet das Blitzangebot.
Kurz nach Einführung der Blitzangebote und des „Cyber Monday 2010“ kam Kritik bei den Verbrauchern auf, denn vor allem beim „Cyber Monday“ hatte der Online-Händler scheinbar so ein geringes Kontingent für seine Angebote vorgesehen, dass diverse Artikel binnen weniger Sekunden schon ausverkauft waren und die meisten, wartenden Kunden – trotz Pünktlichkeit - erst gar nicht die Gelegenheit bekommen haben, die Angebote wahrzunehmen. Die Kritik ging sogar soweit, dass man die Blitzangebote als reine „Lockangebote“ bezeichnete. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ging sogar dagegen vor und bekam nun vom Berliner Landgericht Recht. Der Klage auf Unterlassung der Werbeaktion wurde stattgegeben und das Landgericht entschied, dass reduzierte Artikel mindestens während des ersten Viertels des Angebotszeitraums erhältlich sein müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der E-Tailer hat aber scheinbar bereits seine eigenen Konsequenzen daraus gezogen, denn bei den jetzt immer wieder verfügbaren Blitzangeboten und auch beim „Cyber Monday 2011“ waren in der Regel ausreichende Stückzahlen der Angebote verfügbar. Fakt ist aber auch, dass vor allem im direkten Vergleich des „Cyber Monday 2010“ mit dem „Cyber Monday 2011“ ein wenig an der Preisschraube gedreht wurde. Die Angebote waren 2011 bei weitem nicht mehr so verlockend wie noch 2010. Das war womöglich auch der Grund dafür, dass Amazon mehrere Male zum „Cyber Monday Reloaded“ aufrufen musste, um eventuell einige Restbestände loszuwerden.
Aktuell stehen keine Blu-ray Discs im Rahmen von Amazons Blitzangeboten zur Verfügung und derzeit liegen auch noch keine Informationen darüber vor, wann wieder welche verfügbar sein werden. Dafür hat der E-Tailer aber eine „3 Tages Aktion“ angekündigt, die zahlreiche Spielfilme (auch auf Blu-ray Disc) im Zeitraum vom 04. März bis 06. März 2012 zum vergünstigen Preis umfassen wird. Sobald die Aktion angelaufen ist, werden wir Sie zeitnah informieren. (pf)
02.03.2012 - Kategorie: Allgemein
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2010 war schon echt arg, hab auch davor gewartet und geklickt und nichts abbekommen...dieses Jahr hab ich alles bekommen, war aber auch teurer...
Oh mein Gott. Ich fand es schon immer lächerlich wie sich die Leute darüber beschwert haben. Dass auch im Cyber Monday Thread auf Amazon.de noch ein Jahr später sich darüber beschwert wird ist ein Witz. Der Cyber Monday 2010 ist zwar völlig an mir vorbei gegangen aber Maddin83 hat vollkommen recht. Was für ein Kontingent die anbieten und zu welchem Preis ist ja wohl deren Sache. Aber selbst beim 2011er wurde sich noch beschwert. Ich kann nur sagen, dass ich alles was ich haben wollte auch gekriegt hab. Musste man nur halt da sein wenn der Countdown zum Start ablief und wenn es nicht so gewesen wäre, wäre es mir nicht im Traum eingefallen mich deswegen zu beschweren. Dass sich der Cyber Monday für die also lohnt haben sie wohl selber gemerkt und das Ganze 2011 entsprechend angepasst.
Das alles wäre ja garnicht so schlimm, es wird halt immer Leute geben die sich beschweren. Aber dass deswegen geklagt wurde war mir neu und ist für mich der Gipfel der Lächerlichkeit. Da kann ich Maddin83 auch wieder nur zustimmen. Natürlich sind das Lockangebote wenn ich einen Artikel zum günstigeren Preis anbiete. Wollen die jetzt auch gegen alle 3 für 2 oder 4 für 3 oder sonstwas Aktionen klagen? Sind auch alles Lockangebote. Wenn demnächst die Karstadt Multimedia-Abteilungen aufgelöst werden gibts vielleicht auch die Sachen zum günstigen Preis. Hoffentlich klagt dann jemand denn so gehts ja nicht! Einfach Artikel günstig anbieten wo sind wir denn hier...
Das alles wäre ja garnicht so schlimm, es wird halt immer Leute geben die sich beschweren. Aber dass deswegen geklagt wurde war mir neu und ist für mich der Gipfel der Lächerlichkeit. Da kann ich Maddin83 auch wieder nur zustimmen. Natürlich sind das Lockangebote wenn ich einen Artikel zum günstigeren Preis anbiete. Wollen die jetzt auch gegen alle 3 für 2 oder 4 für 3 oder sonstwas Aktionen klagen? Sind auch alles Lockangebote. Wenn demnächst die Karstadt Multimedia-Abteilungen aufgelöst werden gibts vielleicht auch die Sachen zum günstigen Preis. Hoffentlich klagt dann jemand denn so gehts ja nicht! Einfach Artikel günstig anbieten wo sind wir denn hier...
ich hoffe das Amazon aus diesem Gerichtsurteil wenn es rechtsgültig wird seine Lehren zieht.Ich hoffe aber nicht das Amzon damit den Cyber Monday einstellt.
Der Cybermonday 2010 war wirklich ein Witz. Allerdings war der 2011 da deutlich besser. Da hatte ich dann auch mal die Gelegenheit zuzuschlagen. Finde ich nicht schlecht, dass Amazon lieber mehr Leute mit einem guten Preis anlockt als wenige mit einem Wahnsinnspreis.
ich habe letztes Jahr meinen Fernseher beim Cyber-Monday für satte 200 EUR billiger bekommen - selsbt heute hat es dern Fernseher noch nicht ansatzweise geschafft auf den Angebotspreis abzurutschen. Wer dort wirklich etwas abstauben will, der muss sich eben einen Wecker stellen und etwas Glück haben - wenn Amazon nun mehr Lagerware haben muss, wird der Preis auch automatisch teurer, weil die sonst zuviel verschenken - schade, das macht die Aktion kaputt :/
Einfach lächerlich für was deutsche Gerichte Steuergelder aus dem Fenster werfen. Wenn ein laden einen Artikel anbietet, dann ist das wohl seine Sache wieviel er davon auf Lager legt und zu welchen Preisen. Wenn ein erwachsener Mensch beleidigt ist, weil er eine Artikel ein paar Euro billiger verpasst hat oder sich verführt fühlt durch solche Lockangebote noch andere Dinge zu kaufen, dann ist das doch wohl seine eigene Schuld. Ist echt lustig wie hier die Leute bei geschnittenen Titeln wegen "Zensur" aufschreien, aber bei Eingriffen in die freie Marktwirtschaft jubeln diese dann wieder. Jeder schaut halt nur auf sein eigenes Wohl.
Finde die Blitzaktionen meist nicht wirklich Atemberaubend, wenn mal was dabei ist komme ich eh zur falschen Zeit, stehe eher auf die "normalen" Angebote die länger gültig sind und mann Zeit hat zu überlegen.
Eigentlich brauche ich diese Aktionen von Amazon nicht. Leider komme ich da meistens zu spät, so dass die Anebote vergriffen sind oder die Aktion bereits wieder beendet ist.
ist schon richtig so...Amazon gehört mal kräftig auf die Finger geklopft...
Finde die Regelung mit dem ersten Viertels der Angebotszeit muss der Artikel verfügbar sein nicht verkehrt,habe selber schon erlebt das BD binnen 20min nach Angebotsstart vergriffen waren...das kann´s nicht sein.2011 war bei den Blitzangeboten wirklich enttäuschend,wurde nicht einmal fündig
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