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Berliner Landgericht legt "Spielregeln" für Amazons Blitzangebote fest
02.03.2012
Im Rahmen des „Cyber Monday 2010“ führte der Online-Händler Amazon.de hierzulande seine Blitzangebote ein, die bis heute in unregelmäßigen Abständen auch Blu-ray Discs umfassen. Bei den Blitzangeboten bietet Amazon ausgewählte Artikel, darunter eben auch Spielfilme auf Blu-ray Disc sowie PS3-Games, für kurze Zeit zum Vorzugspreis an. Die Angebote sind dabei nicht nur zeitlich begrenzt, sondern umfassen von jedem Artikel nur ein bestimmtes Kontingent. Wenn die Angebotszeit abläuft, oder das vorgesehene Kontingent eines Artikels erschöpft ist, dann endet das Blitzangebot.
Kurz nach Einführung der Blitzangebote und des „Cyber Monday 2010“ kam Kritik bei den Verbrauchern auf, denn vor allem beim „Cyber Monday“ hatte der Online-Händler scheinbar so ein geringes Kontingent für seine Angebote vorgesehen, dass diverse Artikel binnen weniger Sekunden schon ausverkauft waren und die meisten, wartenden Kunden – trotz Pünktlichkeit - erst gar nicht die Gelegenheit bekommen haben, die Angebote wahrzunehmen. Die Kritik ging sogar soweit, dass man die Blitzangebote als reine „Lockangebote“ bezeichnete. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ging sogar dagegen vor und bekam nun vom Berliner Landgericht Recht. Der Klage auf Unterlassung der Werbeaktion wurde stattgegeben und das Landgericht entschied, dass reduzierte Artikel mindestens während des ersten Viertels des Angebotszeitraums erhältlich sein müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der E-Tailer hat aber scheinbar bereits seine eigenen Konsequenzen daraus gezogen, denn bei den jetzt immer wieder verfügbaren Blitzangeboten und auch beim „Cyber Monday 2011“ waren in der Regel ausreichende Stückzahlen der Angebote verfügbar. Fakt ist aber auch, dass vor allem im direkten Vergleich des „Cyber Monday 2010“ mit dem „Cyber Monday 2011“ ein wenig an der Preisschraube gedreht wurde. Die Angebote waren 2011 bei weitem nicht mehr so verlockend wie noch 2010. Das war womöglich auch der Grund dafür, dass Amazon mehrere Male zum „Cyber Monday Reloaded“ aufrufen musste, um eventuell einige Restbestände loszuwerden.
Aktuell stehen keine Blu-ray Discs im Rahmen von Amazons Blitzangeboten zur Verfügung und derzeit liegen auch noch keine Informationen darüber vor, wann wieder welche verfügbar sein werden. Dafür hat der E-Tailer aber eine „3 Tages Aktion“ angekündigt, die zahlreiche Spielfilme (auch auf Blu-ray Disc) im Zeitraum vom 04. März bis 06. März 2012 zum vergünstigen Preis umfassen wird. Sobald die Aktion angelaufen ist, werden wir Sie zeitnah informieren. (pf)
02.03.2012 - Kategorie: Allgemein
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KOMMENTARE
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ich finde es lachhaft, dass man Amazon jetzt so an die Karre pisst.
Wie oft finde ich im Media Markt schon runtergesetzte Filme noch mit höherem Preis ausgezeichnet. Wenn man dann nichts von dem Sonderpreis weißt und an der Kasse darauf hinweist, zahlst du an der Kasse den Normalpreis. Dagegen siollte vorgegangen werden. Genauso gegen Saturn und MM Aktionen, wie z.B.Verkauf von Ware zum angeblichen EK Preis, oder ohne MwsT. Denn hierbei erhöhen diese Geschäfte ein paar Tage vorher Ihre Preise, so das wir Kunden im Aktionszeitraum gar kein Schnäppchen machen sondern den eigentlichen Normalpreis zahlen.
Gegen sowas muss man vorgehen.
Die Amazon Blitzangebote 2010 fand ich dagegen okay, auch wenn ich nicht all das bekam was ich haben wollte :-)
Wie oft finde ich im Media Markt schon runtergesetzte Filme noch mit höherem Preis ausgezeichnet. Wenn man dann nichts von dem Sonderpreis weißt und an der Kasse darauf hinweist, zahlst du an der Kasse den Normalpreis. Dagegen siollte vorgegangen werden. Genauso gegen Saturn und MM Aktionen, wie z.B.Verkauf von Ware zum angeblichen EK Preis, oder ohne MwsT. Denn hierbei erhöhen diese Geschäfte ein paar Tage vorher Ihre Preise, so das wir Kunden im Aktionszeitraum gar kein Schnäppchen machen sondern den eigentlichen Normalpreis zahlen.
Gegen sowas muss man vorgehen.
Die Amazon Blitzangebote 2010 fand ich dagegen okay, auch wenn ich nicht all das bekam was ich haben wollte :-)
Und wenn Konkurenz-Unternehmen dahinter stecken - na und? Amazon muss sich wie jeder an die lange geltende Rechtslage halten.
Und was Gutscheine mit praktisch nicht existierenden, aber beworbenen Angeboten zu tun haben sollen, ist mir nicht verständlich.
Und was Gutscheine mit praktisch nicht existierenden, aber beworbenen Angeboten zu tun haben sollen, ist mir nicht verständlich.
Übrigens würde ich Gutscheine von diversen Läden schnellstens gerichtlich verbieten lassen. Diese stellen ein unverschämtes Lockangebot der Läden dar und wollen mich dazu verleiten dort diverse Gegenstände zu kaufen.
Ich denke eher, dass Kunkurrenzunternehmen hinter solchen Anzeigen stecken und keine Verbraucherschützer. Auch wenn das offiziel so dagestellt werden muss. Keine Verbraucherschutzorganisation in Deutschland ist nämlich so mächtig wie der Lobbyismus.
Ich kann gut und gerne auf die Blitzaktion verzichten, verpasst man schnell mal etwas.
Was soll ich dazu nur sagen? Bisher hatte ich immer das Glück, den Artikel der mich interessierte zu bekommen und das ohne Probleme.
Interessante Fakten!
Und, gegen sog. Lock-Angebote spricht auch nichts dagegen. Aber, wenn diese innerhlab von nur Sekunden(!) schon vergriffen sein sollten, stellt sich die Frage, ob ein Anbieter diese Ware überhaupt jemals zur Verfügung hatte (sieht man im regulären Handel des öfteren)! Sehe es als angebracht, wenn ein gewisses Kontingent für wenigstens kurze Zeit zur Verfügung steht.
Und, gegen sog. Lock-Angebote spricht auch nichts dagegen. Aber, wenn diese innerhlab von nur Sekunden(!) schon vergriffen sein sollten, stellt sich die Frage, ob ein Anbieter diese Ware überhaupt jemals zur Verfügung hatte (sieht man im regulären Handel des öfteren)! Sehe es als angebracht, wenn ein gewisses Kontingent für wenigstens kurze Zeit zur Verfügung steht.
Ist für mich belanglos...wenn mich ein Artikel interessieren sollte, iwann mal...hab ich vllt. doch Glück und ich bekomme einen "ab", wenn nicht, dann nicht...so schlimm ist das auch nicht...
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