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Sucker Punch im verlängerten DC ab dem 5.8.2011

Gestartet: 30 Juni 2011 02:13 - 1635 Antworten

Wissenswertes

UMTAUSCHINFOS => KLICK
Antwortmail von Warner => KLICK


Was ist bei einem Umtausch zu tun? ===> KLICK



Disc Nummer auf Datenseite erster Innenrand: A0101809507-B911 1000
Bei dem zweiten Innenrand steht statt dem B911, A911
Disc Nummer auf der bedruckten Seite: 2000051647 / 7000043368 / BD-04
Tonfehler in der deutschen Tonspur vorhanden
Geschrieben: 07 Sep 2011 11:52

Shibu

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Mit der ersten Auflage, hätte sich Warner nicht raus reden können, denn es war ein wahrnehmbares, durchgehendes Störgeräusch zu hören, was ein Qualitätsmangel darstellt. Bei der jetzigen Auflage, wird man wohl kaum Anspruch haben, denn es liegt kein Qualitätsmangel vor.
Warner argumentiert, dass es gewollt ist und eine alternative Mischung vorliegt. Und wenn man es nicht besser wüsste, würde man hier auch kein Mangel feststellen.


PS3 80GB [Kaufdatum]: 02.05.2009
Geschrieben: 07 Sep 2011 11:53

hollar

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Zitat:
Zitat von Schlumpfmaster
Dieser Sachbestand wäre erfüllt, wenn die Disc nen Kratzer hätte der dafür sorgt, dass sie nicht einwandfrei läuft, dem ist aber nicht so. Da Warner sagt, der Mix ist so gewollt, kannst Du nicht auf §434 BGB pochen, da Du die Szenen gerne mit Soundeffekten haben willst.
Es ist eine vereinbarte Beschaffenheit, die Warner anpreist (bspw. die Produktbeschreibung).

Zitat:
es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
Des weiteren sind in der ersten Version die Effekte zu hören, in der 2. Version setzt der Effekt mitten drin ein. Und das soll gewollt sein? Das hätte meine Kaufentscheidung eindeutig beeinflussen können!
Geschrieben: 07 Sep 2011 11:57

Perspektivlos

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Perspektivlos Test your Luck

Kommt jetz nun noch eine Austauschdisk oder belassen die das bei diesen Fehler ?
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Geschrieben: 07 Sep 2011 12:02

daybreak

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daybreak genießt seinen Urlaub!

Zitat:
Zitat von Perspektivlos
Kommt jetz nun noch eine Austauschdisk oder belassen die das bei diesen Fehler ?
wir werden es sehen!

Ich zitiere mal Han Solo:
"ich habe da ein ganz mießes Gefühl":pray:
Gruß Sven
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Geschrieben: 07 Sep 2011 12:32

gelöscht

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Ich habe heute erst meine Amazon Rechnung eingescannt und abgeschickt.

Als Antwortmail kam folgendes.

Zitat:
Dies ist nur eine Empfangsadresse!
Ihre Daten werden entsprechend erfasst und bearbeitet.

Die erfassten Reklamationen nach dem 31.08. werden vorerst nicht mit einer Ersatzdisc beliefert bis ein einwandfreies Abspielen der Disc gewährleistet werden kann.

Ihr
Service-Team
Geschrieben: 07 Sep 2011 12:38

hardti

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Zitat:
Zitat von Sawasdee1983
Naja ich sag mal so (bitte nicht nachmachen liebe Kinder) wenn man z.B. in nem Laden was klaut in einem Wert von unter 50 Euro kommt das auch noch nicht mal vor Gericht. Man kriegt zwar ne Anzeige aber das wars. Eben weil der Wert unter 50 Euro ist und somit zu gering um dass vor Gericht auszuhandeln.

Das ist ja auch Strafrecht und kein Zivilrecht ;)

Hier gehts um zivirechtliche Ansprüch aus Gewährleistung und die kann das Gericht nicht wegen Geringfügigkeit abweisen ;)

Abgesehen davon habe ich schon etliche Diebstähle unter 50 € verhandelt, denn auch dafür werden Leute verurteilt. Nicht unbedingt bei der ersten Tat, aber danach...
Geschrieben: 07 Sep 2011 12:44

Schlumpfmaster

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Zitat:
Zitat von AndyDatteln
Und das ist das was ich nicht verstehe, weil vorher waren die Soundeffekte ja nachweislich da. Also fehlt doch etwas.
Das wäre genau so, als wenn ich mir ein Ferngesteuertes Auto kaufe ... dieses tausche ich um weil es defekt ist. Zuhause stelle ich dann Fest, dass am Auto 2 Reifen fehlen, die ja beim ersten da waren ... kann der Hersteller nun sagen ... dass muss so sein, weil es ein alternatives Design ist, obwohl die Räder vorher nachweislich dran waren????

Aber sorry ich vergas ... Warner sagt das muss so sein, dann muss es so ein .... genau wie ein grünstich von der ersten bis zur letzten Sekunde .... und viele Leute glauben den scheiß auch noch ....

Ich fühle mich momentan von Warner sowas von verarscht .... :mad:

Erstens ist das Beispiel mit dem Ferngesteuerten Auto nicht richtig, da beim fehlen von zwei Rädern die Benutzung der Sache nicht möglich ist und das ferngesteuerte Auto nunmal die Funktion erfüllt, ferngesteuert zu fahren und nicht rumzuwackeln, zum anderen ist die nachträgliche Änderung von Filmen im Heimkinosektor seit Einführung der BD sehr häufig anzutreffen. Der Grünstich von die Gefährten wurde zudem von PJ als von ihm gewünschtes und abgesegnetes Stilmittel bestätigt.

Im Fall von Sucker Punch ist es jedoch eine Lüge, da die fehlenden Effekte ansonsten auch schon auf der ersten Disc so vorzufinden gewesen wären.

Zitat:
Zitat von hollar
Es ist eine vereinbarte Beschaffenheit, die Warner anpreist (bspw. die Produktbeschreibung).

Des weiteren sind in der ersten Version die Effekte zu hören, in der 2. Version setzt der Effekt mitten drin ein. Und das soll gewollt sein? Das hätte meine Kaufentscheidung eindeutig beeinflussen können!

Eben nicht! Die Beschaffenheit der Disc ist einwandfrei und die fehlenden Soundeffekte werden von Warner als alternative Tonmischung ausgegeben, zumindest scheint dies derzeit Stand der Dinge zu sein.

Damit würdest Du vor Gericht rein theoretisch verlieren, da Du die Sache, eine Film-Disc zur privaten Verwendung, genau dazu uneingeschränkt nutzen kannst, nämlich zur privaten Verwednung in deinem Player etc...

Das hier ein Fehler vorliegt wäre theoretisch von Dir zu beweisen und nur weil es jeder der den Film kennt, aus dem Kino, dann Erstauflage und dann die Zweitauflage mit den fehlenden Effekten, klar sieht, dass es ein Fehler sein muss, ist dies juristisch kein beweis, weshalb du keinen Anspruch auf Erstattung hast und schon garnicht eine Disc gerichtlich einfordern kannst, die die Effekte vorweisen.

Moralisch gebe ich Dir von der Sache her recht, aber rechtlich, da DU Dich auf das GBG berufst leider nicht, zudem der Inhalt der Disc das geistige Eigentum von Warner Bros. ist und sie mit diesem theoretisch machen können was sie wollen, leigt hier faktisch kein Defekt der Ware vor.
Geschrieben: 07 Sep 2011 12:47

hollar

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Zitat:
Zitat von Schlumpfmaster
Das hier ein Fehler vorliegt wäre theoretisch von Dir zu beweisen .
Ich muss hier erstmal gar nichts beweisen. Sollte ein Gericht eine Klage anerkennen, würde die Beweislastumkehr greifen und Warner muss dies alles beweisen.

Nach deiner Argumentation ist es aber dann wohl auch in Ordnung das Bild einfach schwarz zu machen und dies als "künstlerischen Freiraum" freizugeben
Geschrieben: 07 Sep 2011 12:49

Schlumpfmaster

Avatar Schlumpfmaster

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Zitat:
Zitat von hollar
Ich muss hier erstmal gar nichts beweisen. Sollte ein Gericht eine Klage anerkennen, würde die Beweislastumkehr greifen und Warner muss dies alles beweisen.

Nach deiner Argumentation ist es aber dann wohl auch in Ordnung das Bild einfach schwarz zu machen und dies als "künstlerischen Freiraum" freizugeben

Deine Argumentation ist sorry, für die Katz.

Erstens bist Du immer in der Beweispflicht wenn DU Klage einreichst und zweitens wäre eine Filmdisc in der die Bildinformation nicht zu sehen ist nunmal nicht mehr uneingeschränkt zu nutzen.

Also wie wäre es denn, wenn Du mal mit Argumenten kommst die stichhaltig sind?
Geschrieben: 07 Sep 2011 12:52

hollar

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Zitat:
Zitat von Schlumpfmaster
Erstens bist Du immer in der Beweispflicht wenn DU Klage einreichst
Ach so dann ist also bei einem BD Kauf auch § 476 BGB ausgeschlossen. Interessant wo du dies hernimmst...

Und warum sollte bei fehlendem Bild (sagen wir mal 10 sek) keine uneingeschränkte Nutzung mehr möglich sein beim Ton aber sehr wohl?

Und sorry, ich hab glaube hier genug Argumente aufgeführt, das einzige was du schreibst:
Das ist nicht so

Also erstmal vor der eigenen Haustür kehren...

PS: Bist du eigentlich Hobbyjurist;-)


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