Zitat:
Zitat von AndyDatteln
Und das ist das was ich nicht verstehe, weil vorher waren die
Soundeffekte ja nachweislich da. Also fehlt doch etwas.
Das wäre genau so, als wenn ich mir ein Ferngesteuertes Auto kaufe
... dieses tausche ich um weil es defekt ist. Zuhause stelle ich
dann Fest, dass am Auto 2 Reifen fehlen, die ja beim ersten da
waren ... kann der Hersteller nun sagen ... dass muss so sein, weil
es ein alternatives Design ist, obwohl die Räder vorher
nachweislich dran waren????
Aber sorry ich vergas ... Warner sagt das muss so sein, dann muss
es so ein .... genau wie ein grünstich von der ersten bis zur
letzten Sekunde .... und viele Leute glauben den scheiß auch noch
....
Ich fühle mich momentan von Warner sowas von verarscht ....
:mad:
Erstens ist das Beispiel mit dem Ferngesteuerten Auto nicht
richtig, da beim fehlen von zwei Rädern die Benutzung der Sache
nicht möglich ist und das ferngesteuerte Auto nunmal die Funktion
erfüllt, ferngesteuert zu fahren und nicht rumzuwackeln, zum
anderen ist die nachträgliche Änderung von Filmen im Heimkinosektor
seit Einführung der BD sehr häufig anzutreffen. Der Grünstich von
die Gefährten wurde zudem von PJ als von ihm gewünschtes und
abgesegnetes Stilmittel bestätigt.
Im Fall von Sucker Punch ist es jedoch eine Lüge, da die fehlenden
Effekte ansonsten auch schon auf der ersten Disc so vorzufinden
gewesen wären.
Zitat:
Zitat von hollar
Es ist eine vereinbarte Beschaffenheit, die Warner anpreist (bspw.
die Produktbeschreibung).
Des weiteren sind in der ersten Version die Effekte zu hören, in
der 2. Version setzt der Effekt mitten drin ein. Und das soll
gewollt sein? Das hätte meine Kaufentscheidung eindeutig
beeinflussen können!
Eben nicht! Die Beschaffenheit der Disc ist einwandfrei und die
fehlenden Soundeffekte werden von Warner als alternative
Tonmischung ausgegeben, zumindest scheint dies derzeit Stand der
Dinge zu sein.
Damit würdest Du vor Gericht rein theoretisch verlieren, da Du die
Sache, eine Film-Disc zur privaten Verwendung, genau dazu
uneingeschränkt nutzen kannst, nämlich zur privaten Verwednung in
deinem Player etc...
Das hier ein Fehler vorliegt wäre theoretisch von Dir zu beweisen
und nur weil es jeder der den Film kennt, aus dem Kino, dann
Erstauflage und dann die Zweitauflage mit den fehlenden Effekten,
klar sieht, dass es ein Fehler sein muss, ist dies juristisch kein
beweis, weshalb du keinen Anspruch auf Erstattung hast und schon
garnicht eine Disc gerichtlich einfordern kannst, die die Effekte
vorweisen.
Moralisch gebe ich Dir von der Sache her recht, aber rechtlich, da
DU Dich auf das GBG berufst leider nicht, zudem der Inhalt der Disc
das geistige Eigentum von Warner Bros. ist und sie mit diesem
theoretisch machen können was sie wollen, leigt hier faktisch kein
Defekt der Ware vor.