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Warner verschickt korrigierte Neuauflage der Herr der Ringe Blu-ray Extended Edition

 
34 Bewertung(en) mit ø 4,85 Punkte
01.07.2011
Warner-Brothers.gif
Wir hatten Sie vor Kurzem darüber informiert, dass eine Auflage von Warners Der Herr der Ringe Extended Fassung fehlerhaft war und der deutsche Ton Probleme mit der Tonhöhenlage aufwies. Warner hat das Problem erkannt - nicht zuletzt durch die zahlreichen Einsendungen besorgter Käufer - und verschickt ab dem 01. August 2011 eine korrigierte Auflage, bei der das Tonproblem gelöst ist. Die Käufer der ersten Auflage werden natürlich entschädigt und können sich ab Montag an den Kundenservice wenden. Idealerweise müssen dazu nicht einmal die Blu-ray Discs eingeschickt werden. Ab dem 04.07.2011 schickt man lediglich den Kaufbeleg an die unten angegebene Adresse, bzw. verschickt ein Fax oder eine E-Mail mit dem Beleg. Angaben zur Anschrift sollten nicht vergessen werden. Sobald Sie sich ab dem 04.07. beim Kundenservice melden, werden die neuen Blu-rays voraussichtlich ab dem 01. August 2011 verschickt. Zu diesem Zeitpunkt sollte auch der Handel mit der korrigierten Auflage beliefert worden sein. TCC SERVICES WARNER HOME VIDEO / Kundenservice "Stichwort: Der Herr der Ringe" MAURERSTR. 50 / Werk 2 52477 ALSDORF E-Mail: WHVKundenservice@tcc-services.com Fax: (+49) 02404 58319 (mw)
01.07.2011 - Kategorie: Filme

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KOMMENTARE

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Anscheinend gibts Mailserverprobleme bei Warner. Bei mir gehts auch nicht.
Anti78
04.07.2011 um 10:35
von Anti78
#250
Hab jetzt ein HdR Wochenende gehabt. Drei schöne lange Abende. Kann mir mal jemand die Stelle der 30 Sek. antisync. mitteilen, ich hab nichts gemerkt!!! Die Farben - o.k. Aber wenn mann´s nicht weiss ...
Deepstar
04.07.2011 um 10:26
#249
An die oben genannte Email-Adresse kann nix versendet werden. Bekomm immer nen Mailer-Daemon :( Wat soll denn die Sch.... schon wieder.
04.07.2011 um 10:17
von gelöscht
#248
Bin gespannt auf die neue Version und ob man erkennen wird ob es auch wirklich die neue ist und nicht vielleicht noch die alte.
Scoty
04.07.2011 um 09:44
von Scoty
#247
Werden denn die Neuauflagen klar ersichtlich markiert werden? Sorry wenn die Frage schon gestellt wurde...
davy86
04.07.2011 um 08:33
von davy86
#246
na dann werde ich wohl auch mal ne email machen...
Bumi
04.07.2011 um 08:18
von Bumi
#245
Interessant wäre, ob Warner auch die Untertitel korrigiert? Dort haben sich teilweise auch Fehler eingeschlichen. So stellt sich Arwen bsw. auf bayrisch vor ("I bin Arwen" anstatt "Ich bin Arwen") und "Bruchtal" wird mal richtig mit "Bruchtal" übersetzt, an anderen Stellen dann aber mit "Rivendell".
Totoro
04.07.2011 um 02:03
von Totoro
#244
So, ich hab soeben meine Mail rausgeschickt. Bin mal gespannt, wann und wie man was von Warner hört.
Aragorn84
04.07.2011 um 01:59
#243
*sich bereichern ^^

Sorry, kleiner Fehler
Mellon
04.07.2011 um 00:44
von Mellon
#242
@fonie

Klar darf man die kostenlos verleihen, die dt. Gesetzgebung erlaubt es... Warner und Co wollen unsereiner nur zu gerne einreden. dass dasn icht erlaubt ist.

Natürlich habe ich auch keine Rechte an den Filmen selber, aber als Eigentümer der Film-Discs steht es mir frei, das zu machen, was der Gesetzgeber mir erlaubt. Desweiteren in dem Fall, dass sich ein Kumpel die Fiilme bei mir ausleiht, wäre er der Besitzer (durchs ausleihen), aber ich der Eigentümer (durch den Kauf)

Da Warner mir die fehlerhaften Filme überlassen hat, bin ich somit Eigentümer der Filme, und mein Eigentum darf ich verkaufen.

Als Eigentümer der gekauften Filme habe ich das Recht, die Filme zu verleihen, zu verkaufen, zu kopieren (sofern die Discs nicht durch einen funktionierenden Kopierschutz geschützt sind) und auch zB auf einer Gartenparty zu zeigen, um meine Gäste zB an Halloween zu unterhalten.

Ich darf aber an den Filmen kein Geld verdienen, mich bereichern oder an besagter Halloween-Party Eintritt verlangen. Daher dürfen Filme auch nicht auf Busreisen gezeigt werden, außer man holt sich die entsprechenden Rechte ein.

Deswegen pochen Warner und Co. an den "Vorteilen" der E-Distribution, an der denen der Kunde nur ein Nutzungsrecht hat, aber keine Rechte wie im bei einem Kauf durch einen Gegenstand wie diese Blu-rays. Da hat man nämlich Eigentumsrechte, die durch den Gesetzgeber vorgegeben werden und nicht durch die AGBs der Hersteller.

Somit gibt es durch den Verkauf auch keine Urherrechtsverletzungen.
Mellon
04.07.2011 um 00:39
von Mellon
#241
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410 Kommentare