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Warner verschickt korrigierte Neuauflage der Herr der Ringe Blu-ray Extended Edition
01.07.2011

Wir hatten Sie vor Kurzem darüber informiert, dass eine Auflage von Warners Der Herr der Ringe Extended Fassung fehlerhaft war und der deutsche Ton Probleme mit der Tonhöhenlage aufwies. Warner hat das Problem erkannt - nicht zuletzt durch die zahlreichen Einsendungen besorgter Käufer - und verschickt ab dem 01. August 2011 eine korrigierte Auflage, bei der das Tonproblem gelöst ist.
Die Käufer der ersten Auflage werden natürlich entschädigt und können sich ab Montag an den Kundenservice wenden. Idealerweise müssen dazu nicht einmal die Blu-ray Discs eingeschickt werden. Ab dem 04.07.2011 schickt man lediglich den Kaufbeleg an die unten angegebene Adresse, bzw. verschickt ein Fax oder eine E-Mail mit dem Beleg. Angaben zur Anschrift sollten nicht vergessen werden. Sobald Sie sich ab dem 04.07. beim Kundenservice melden, werden die neuen Blu-rays voraussichtlich ab dem 01. August 2011 verschickt. Zu diesem Zeitpunkt sollte auch der Handel mit der korrigierten Auflage beliefert worden sein.
TCC SERVICES
WARNER HOME VIDEO / Kundenservice
"Stichwort: Der Herr der Ringe"
MAURERSTR. 50 / Werk 2
52477 ALSDORF
E-Mail: WHVKundenservice@tcc-services.com
Fax: (+49) 02404 58319
(mw)
01.07.2011 - Kategorie: Filme
news
KOMMENTARE
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Anscheinend gibts Mailserverprobleme bei Warner. Bei mir gehts auch nicht.
Hab jetzt ein HdR Wochenende gehabt. Drei schöne lange Abende. Kann mir mal jemand die Stelle der 30 Sek. antisync. mitteilen, ich hab nichts gemerkt!!! Die Farben - o.k. Aber wenn mann´s nicht weiss ...
An die oben genannte Email-Adresse kann nix versendet werden. Bekomm immer nen Mailer-Daemon :( Wat soll denn die Sch.... schon wieder.

04.07.2011 um 10:17
von gelöscht
#248
Bin gespannt auf die neue Version und ob man erkennen wird ob es auch wirklich die neue ist und nicht vielleicht noch die alte.
Werden denn die Neuauflagen klar ersichtlich markiert werden? Sorry wenn die Frage schon gestellt wurde...
Interessant wäre, ob Warner auch die Untertitel korrigiert? Dort haben sich teilweise auch Fehler eingeschlichen. So stellt sich Arwen bsw. auf bayrisch vor ("I bin Arwen" anstatt "Ich bin Arwen") und "Bruchtal" wird mal richtig mit "Bruchtal" übersetzt, an anderen Stellen dann aber mit "Rivendell".
So, ich hab soeben meine Mail rausgeschickt. Bin mal gespannt, wann und wie man was von Warner hört.
@fonie
Klar darf man die kostenlos verleihen, die dt. Gesetzgebung erlaubt es... Warner und Co wollen unsereiner nur zu gerne einreden. dass dasn icht erlaubt ist.
Natürlich habe ich auch keine Rechte an den Filmen selber, aber als Eigentümer der Film-Discs steht es mir frei, das zu machen, was der Gesetzgeber mir erlaubt. Desweiteren in dem Fall, dass sich ein Kumpel die Fiilme bei mir ausleiht, wäre er der Besitzer (durchs ausleihen), aber ich der Eigentümer (durch den Kauf)
Da Warner mir die fehlerhaften Filme überlassen hat, bin ich somit Eigentümer der Filme, und mein Eigentum darf ich verkaufen.
Als Eigentümer der gekauften Filme habe ich das Recht, die Filme zu verleihen, zu verkaufen, zu kopieren (sofern die Discs nicht durch einen funktionierenden Kopierschutz geschützt sind) und auch zB auf einer Gartenparty zu zeigen, um meine Gäste zB an Halloween zu unterhalten.
Ich darf aber an den Filmen kein Geld verdienen, mich bereichern oder an besagter Halloween-Party Eintritt verlangen. Daher dürfen Filme auch nicht auf Busreisen gezeigt werden, außer man holt sich die entsprechenden Rechte ein.
Deswegen pochen Warner und Co. an den "Vorteilen" der E-Distribution, an der denen der Kunde nur ein Nutzungsrecht hat, aber keine Rechte wie im bei einem Kauf durch einen Gegenstand wie diese Blu-rays. Da hat man nämlich Eigentumsrechte, die durch den Gesetzgeber vorgegeben werden und nicht durch die AGBs der Hersteller.
Somit gibt es durch den Verkauf auch keine Urherrechtsverletzungen.
Klar darf man die kostenlos verleihen, die dt. Gesetzgebung erlaubt es... Warner und Co wollen unsereiner nur zu gerne einreden. dass dasn icht erlaubt ist.
Natürlich habe ich auch keine Rechte an den Filmen selber, aber als Eigentümer der Film-Discs steht es mir frei, das zu machen, was der Gesetzgeber mir erlaubt. Desweiteren in dem Fall, dass sich ein Kumpel die Fiilme bei mir ausleiht, wäre er der Besitzer (durchs ausleihen), aber ich der Eigentümer (durch den Kauf)
Da Warner mir die fehlerhaften Filme überlassen hat, bin ich somit Eigentümer der Filme, und mein Eigentum darf ich verkaufen.
Als Eigentümer der gekauften Filme habe ich das Recht, die Filme zu verleihen, zu verkaufen, zu kopieren (sofern die Discs nicht durch einen funktionierenden Kopierschutz geschützt sind) und auch zB auf einer Gartenparty zu zeigen, um meine Gäste zB an Halloween zu unterhalten.
Ich darf aber an den Filmen kein Geld verdienen, mich bereichern oder an besagter Halloween-Party Eintritt verlangen. Daher dürfen Filme auch nicht auf Busreisen gezeigt werden, außer man holt sich die entsprechenden Rechte ein.
Deswegen pochen Warner und Co. an den "Vorteilen" der E-Distribution, an der denen der Kunde nur ein Nutzungsrecht hat, aber keine Rechte wie im bei einem Kauf durch einen Gegenstand wie diese Blu-rays. Da hat man nämlich Eigentumsrechte, die durch den Gesetzgeber vorgegeben werden und nicht durch die AGBs der Hersteller.
Somit gibt es durch den Verkauf auch keine Urherrechtsverletzungen.
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