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Warner verschickt korrigierte Neuauflage der Herr der Ringe Blu-ray Extended Edition
01.07.2011

Wir hatten Sie vor Kurzem darüber informiert, dass eine Auflage von Warners Der Herr der Ringe Extended Fassung fehlerhaft war und der deutsche Ton Probleme mit der Tonhöhenlage aufwies. Warner hat das Problem erkannt - nicht zuletzt durch die zahlreichen Einsendungen besorgter Käufer - und verschickt ab dem 01. August 2011 eine korrigierte Auflage, bei der das Tonproblem gelöst ist.
Die Käufer der ersten Auflage werden natürlich entschädigt und können sich ab Montag an den Kundenservice wenden. Idealerweise müssen dazu nicht einmal die Blu-ray Discs eingeschickt werden. Ab dem 04.07.2011 schickt man lediglich den Kaufbeleg an die unten angegebene Adresse, bzw. verschickt ein Fax oder eine E-Mail mit dem Beleg. Angaben zur Anschrift sollten nicht vergessen werden. Sobald Sie sich ab dem 04.07. beim Kundenservice melden, werden die neuen Blu-rays voraussichtlich ab dem 01. August 2011 verschickt. Zu diesem Zeitpunkt sollte auch der Handel mit der korrigierten Auflage beliefert worden sein.
TCC SERVICES
WARNER HOME VIDEO / Kundenservice
"Stichwort: Der Herr der Ringe"
MAURERSTR. 50 / Werk 2
52477 ALSDORF
E-Mail: WHVKundenservice@tcc-services.com
Fax: (+49) 02404 58319
(mw)
01.07.2011 - Kategorie: Filme
news
KOMMENTARE
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@ Mellon
Man ist vielleicht Besitzer, ja sogar Eigentümer der Scheiben.
Man hat aber damit nur das Recht erworben, sich die Filme so oft man will anzuschauen. Man darf sie noch nicht einmal kostenlos verleihen. In den Moment, in dem man einen Satz (wie unten beschrieben) seiner BD's verkauft, ist man nicht mehr berechtigt, sich die Filme anzuschauen, da man ja nur einmal gekauft hatte. Das Warner einem die fehlerhaften Exemplare überlassen hat, ändert an dieser Tatsache nichts! Ob man hier von Betrug sprechen kann sei mal dahingestellt, eine Urheberrechtsverletzung ist es aber allemal.
Man ist vielleicht Besitzer, ja sogar Eigentümer der Scheiben.
Man hat aber damit nur das Recht erworben, sich die Filme so oft man will anzuschauen. Man darf sie noch nicht einmal kostenlos verleihen. In den Moment, in dem man einen Satz (wie unten beschrieben) seiner BD's verkauft, ist man nicht mehr berechtigt, sich die Filme anzuschauen, da man ja nur einmal gekauft hatte. Das Warner einem die fehlerhaften Exemplare überlassen hat, ändert an dieser Tatsache nichts! Ob man hier von Betrug sprechen kann sei mal dahingestellt, eine Urheberrechtsverletzung ist es aber allemal.
@macfestus / meagols
Naja, Betrug ist ein starkes Wort, da Warner für den Umtausch die fehlerhaften Discs nicht zurückfordert, bleiben die im meinem Besitz und ich bleibe weiterhin Eigentümer der 6 Scheiben.
Wie das nun mal mit Eigentum ist, darf man sein Eigentum auch wieder verkaufen. Ausnahmen gibt es lediglich für Waren die ich zB in den USA erstanden habe und dann bei Ebay etc hier innerhalb der EU verkaufen möchte. Dann kan man gegebenenfalls belabgt werden.
Insofern macht sich der Verkäufer des Links nicht Strafbar, weil er die potenziellen Käufer über seine Beweggründe aufklärt^^
Die Discs wurden innerhalb der EU erstanden und dürfen innerhalb des EU-Raums auch wieder verkauft werden, sie werden von Warner nicht zurückgefordert für den Umtausch und bleiben somit mein Eigentum.
Somit gibt es damit keinen Betrug im rechtlichen Sinne, den man belangen könnte. Einfaches kaufmännisches Einmaleins und deutsche Rechtsprechung. Das macht es aber nicht viel besser was er da treibt mit seinem Angebot^^
Naja, Betrug ist ein starkes Wort, da Warner für den Umtausch die fehlerhaften Discs nicht zurückfordert, bleiben die im meinem Besitz und ich bleibe weiterhin Eigentümer der 6 Scheiben.
Wie das nun mal mit Eigentum ist, darf man sein Eigentum auch wieder verkaufen. Ausnahmen gibt es lediglich für Waren die ich zB in den USA erstanden habe und dann bei Ebay etc hier innerhalb der EU verkaufen möchte. Dann kan man gegebenenfalls belabgt werden.
Insofern macht sich der Verkäufer des Links nicht Strafbar, weil er die potenziellen Käufer über seine Beweggründe aufklärt^^
Die Discs wurden innerhalb der EU erstanden und dürfen innerhalb des EU-Raums auch wieder verkauft werden, sie werden von Warner nicht zurückgefordert für den Umtausch und bleiben somit mein Eigentum.
Somit gibt es damit keinen Betrug im rechtlichen Sinne, den man belangen könnte. Einfaches kaufmännisches Einmaleins und deutsche Rechtsprechung. Das macht es aber nicht viel besser was er da treibt mit seinem Angebot^^
Da hat sich Warner aber einen üblen Bock geschossen, wenigstens haben Sie schön schnell reagiert
Der Kauf und die Box sind registriert auf dem Bon, eine Rueckgabe wird ebenso registriert. Ein Betrug wird immer bemerkt. Gibt es doppelte Nummern, gibt es gar keinen Ersatz.
Keine falschen Gedanken das ich Warner betrügen will,ich besitze die Box nämlich nicht.
@meagols
das weiß ich,dass es Betrug ist.Aber wenn Warner solche eine Umtauschaktion anbietet nur Kassenbon,gibt es einige schwarze Schafe die sowas machen.
Es gibt zwei Möglichkeiten gegen solche "Betrügereien"
> Ein Umtausch der Box ist ausgeschlossen > Kein Geld zurück
> Disc gegen Disc
@meagols
das weiß ich,dass es Betrug ist.Aber wenn Warner solche eine Umtauschaktion anbietet nur Kassenbon,gibt es einige schwarze Schafe die sowas machen.
Es gibt zwei Möglichkeiten gegen solche "Betrügereien"
> Ein Umtausch der Box ist ausgeschlossen > Kein Geld zurück
> Disc gegen Disc
Ich habe sie mir zum Glück noch nicht bestellt. Ich warte auf jeden Fall noch einige Zeit ab... Ich denke, dass dann auch der Preis noch fallen wird.
Denk ma die schicken nur die 6 neuen Bds zum austauschen und die anderen kannste in die Tonne haun, sonst würde die das einiges Kosten wenn die die kompletten Boxen noch mal zuschicken.
Ihre Beitragsmeldung bleibt Anonym.
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