"John Rambo": Action-Thriller in der Extended-Cut-Fassung auf Blu-ray und auf 4K UHD im Mediabook – UPDATE 4
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"John Rambo": Action-Thriller in der Extended-Cut-Fassung auf Blu-ray und auf 4K UHD im Mediabook – UPDATE 4
Schon im vergangenen Jahr haben wir Sie darüber informiert, dass der einst indizierte Action-Thriller "John Rambo" (USA 2008; OT: "Rambo") von und mit Sylvester Stallone vom Index gestrichen worden war. Diese Streichung weckte bei Fans die Hoffnung, dass der Spielfilm zeitnah ungekürzt in einer neuen Heimkino-Auswertung im Handel zur Verfügung stehen wird. Doch bislang ist eine entsprechende Ankündigung ausgeblieben. Nun aber wurde die Extended-Cut-Fassung von der Leonine Distribution GmbH bei der FSK zur Prüfung vorgelegt. Das Ergebnis: "Keine Jugendfreigabe". Ebenso hat man einen mehrteiligen Bonus mit dem Titel "To Hell And Back Day" prüfen lassen. Eine Veröffentlichung auf Blu-ray dürfte also nur noch eine Frage der Zeit sein. Möglicherweise wird "John Rambo" ebenfalls auf Ultra HD Blu-ray zum Kauf angeboten. Wir werden Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten.
Inhalt: John Rambo (S. Stallone) lebt zurückgezogen im Norden von Thailand und unterhält seinen Lebensstandard mit dem Verkauf von giftigen Schlangen. An der Grenze zu Burma tobt seit Jahren schon ein heftiger und brutaler Bürgerkrieg, aus dem sich Rambo jedoch heraushält. Eines Tages tauchen Missionare bei ihm auf und bitten ihn, sie über den Fluss zu einem Flüchtlingslager zu bringen, um den dort lebenden Volksstamm mit Medizin und Nahrung zu versorgen. Rambo setzt sie über den Fluss und kehrt zu seinem Haus zurück. Später erfährt er, dass die Missionare nie zurückkehrten, jedoch lebend in einem burmesischen Armee-Camp gesichtet wurden. Sein Einsatz ist gefragt … (sw)
UPDATE (vom 23.10.):
Laut neuen Händlerangaben wird "John Rambo" ab 31. Januar 2025 mit deutschem Ton in DTS-HD Master Audio 5.1 auf Ultra HD Blu-ray im limitierten Mediabook mit Blu-ray Disc und Booklet zum Kauf angeboten. Die Sonderedition kann ab sofort bei jpc.de vorbestellt werden.
UPDATE 2 (vom 24.10.):
Nun gibt es ein erstes Produkbild. Das Mediabook beinhaltet eine 4K UHD mit der Uncut-Version und zwei Blu-ray Discs mit Extended Cut, ungekürzter Fassung und Bonusmaterial.UPDATE 3 (vom 25.10.):
Wie man einem weiteren Produktbild entnehmen kann, liegt der Extended Cut nur auf Blu-ray in englischer Sprache bzw. im Original mit Untertiteln vor.UPDATE 4 (vom 27.11.):
Das 4K-Mediabook ist jetzt auch bei Amazon.de vorbestellbar.
@damien69
Woher sollen die Hersteller den Ton nehmen?
Denn seid dem der Film auf den Index war, hat mitsicherheit keiner mehr Tonse.
Denn wo der verboten wurde, haben die alles mitsichheit abgeschafft.
Und wenn ich hier lese ist der Direktor Cut gar nicht so gut. Da der vieles rausgeschmissen wurde.
Es heißt doch das die Kinofassung die beste Fassung ist. Also warum soll es Stornierung hageln.
@Mr. Monk
Ich hatte Glück. Wer bei Amazon Wolverine und Deepool als UHD gekauft und verspätet bekommen hat bekam 5€ gutgeschrieben. Deswegen kostet der dort dann auch nur 34.99. Und eventuell geht der Preis ja noch bisschen runter.
Wer vielleicht doch etwas sparen möchte oder muss, der nutze doch die "Black Week" bei bücher.de mit den 10% Rabatt. Somit kommt man auf 33,29 €, was gegenüber allen anderen Anbietern bisher der beste Preis wäre.
Dann müsste Alkohol und Zigaretten, gehören für mich zu den Drogen, auch nicht veröffentlich geworben werde. Und man sieht überall Werbung, vor allem Alkohol und in jedem Supermarkt können Kinder, Jugend direkt vom Regal nehmen und wenn man noch ein Freund hat über 18 bekommen die Kinder und Jugend diese Drogen. Das gehört meiner Meinung auch verboten und müsste auf dem Index stehen. Für alle Altersklassen kann sogar tödlich sein, wenn man damit übertreibt.
Man kann diesem Bereich eine seperate Geschäft betreiben mit einem Einlass ab 18 Jahren.
Das ist nun mal typisch Deutschland
@Gil Grissom
Dann sollte die mal ihre Hausaufgabern machen und den Text überarbeiten:
Liste A: Alle indizierten Trägermedien, die keinen strafrechtlich relevanten Inhalt haben
Liste B: Alle Trägermedien, die sowohl jugendgefährdend sind und möglicherweise sogar strafrechtlich relevante Inhalte besitzen.
Generell dürfen Filme und andere Medien, die auf die Listen A und B gesetzt wurden, Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Einen Unterschied gibt es bei den Listen hierbei nicht.
Sollte ein Medium also auf die Liste B gesetzt worden sein, beurteilt in der Regel ein Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung über die strafrechtliche Relevanz des Inhalts. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Medium in Liste A umgetragen.
Sollte sich wirklich eine strafrechtliche Relevanz feststellen lassen, wird das Medium in der ebenfalls von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien geführten Liste der beschlagnahmten Medien eingetragen. In diesem Fall gilt für das Medium ein bundesweites Verbreitungsverbot.
Quelle: https://www.moviepilot.de/news/indizierungen-was-bedeutet-liste-a-und-liste-b-1107737