Stimmt, aber die Aufnahme aus dem TV oder Musik aus`m Radio werden
wie Vampire beschrieb geduldet. Es spielt auch nicht die Rolle ob
analog oder digital - wichtig ist nur, dass ein Kopierschutz nicht
umgangen wird.
Die Entschädigung durch eine Zwangsabgabe an die Filmindustrie
stellt noch eine andere Situation dar.
Es ist auch verständlich, dass der Urheber von TV/Radio-Aufnahmen
nicht begeistert ist, da er sein Produkt verkaufen möchte.
Anders sieht es aus, wenn man diese Aufnahmen vervielfältigt und
dritte - evtl gg einen finanziellen Ausgleich - weitergibt.
Eine strafrechtliche Verfolgung steht bei Aufnahmen aus Radio/TV zu
privatem Gebrauch nicht im öffentlichen Interesse, da es sogesehen
schon jedermann öffentlich zugänglich ist und der wirtschaftliche
Schaden so gesehen gering ist.
Eine Aufnahme im Kino sieht da ganz anders aus. Man kann nur den
Inhalt sehen, wenn man vorher seinen Soll entrichtet hat.
Nimmt nun aber eine Person diesem Film auf und stellt ihn ins Netz,
sodass viele andere Personen ihn evtl sogar kostenlos sehen können,
besteht aufgrund des wesentlich größeren wirtschaftlichen Schaden
ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung.
Am Ende zählt für mich aber nur eins:
Es wird glücklicher Weise etwas gg die illegale Verbreitung getan,
auch wenn es u. a. viel Geld kostet. Man muss aber auch sehen,
wieviel Arbeitsplätze dadurch gefährdet sind - nicht nur die der
Filmindustrie sonder auch eine Menge anderer, die sich mit
Vermarktung, Verleih, Verkauf etc befassen.