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Berliner Landgericht legt "Spielregeln" für Amazons Blitzangebote fest

 
24 Bewertung(en) mit ø 3,67 Punkte
02.03.2012
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Im Rahmen des „Cyber Monday 2010“ führte der Online-Händler Amazon.de hierzulande seine Blitzangebote ein, die bis heute in unregelmäßigen Abständen auch Blu-ray Discs umfassen. Bei den Blitzangeboten bietet Amazon ausgewählte Artikel, darunter eben auch Spielfilme auf Blu-ray Disc sowie PS3-Games, für kurze Zeit zum Vorzugspreis an. Die Angebote sind dabei nicht nur zeitlich begrenzt, sondern umfassen von jedem Artikel nur ein bestimmtes Kontingent. Wenn die Angebotszeit abläuft, oder das vorgesehene Kontingent eines Artikels erschöpft ist, dann endet das Blitzangebot. Kurz nach Einführung der Blitzangebote und des „Cyber Monday 2010“ kam Kritik bei den Verbrauchern auf, denn vor allem beim „Cyber Monday“ hatte der Online-Händler scheinbar so ein geringes Kontingent für seine Angebote vorgesehen, dass diverse Artikel binnen weniger Sekunden schon ausverkauft waren und die meisten, wartenden Kunden – trotz Pünktlichkeit - erst gar nicht die Gelegenheit bekommen haben, die Angebote wahrzunehmen. Die Kritik ging sogar soweit, dass man die Blitzangebote als reine „Lockangebote“ bezeichnete. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ging sogar dagegen vor und bekam nun vom Berliner Landgericht Recht. Der Klage auf Unterlassung der Werbeaktion wurde stattgegeben und das Landgericht entschied, dass reduzierte Artikel mindestens während des ersten Viertels des Angebotszeitraums erhältlich sein müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der E-Tailer hat aber scheinbar bereits seine eigenen Konsequenzen daraus gezogen, denn bei den jetzt immer wieder verfügbaren Blitzangeboten und auch beim „Cyber Monday 2011“ waren in der Regel ausreichende Stückzahlen der Angebote verfügbar. Fakt ist aber auch, dass vor allem im direkten Vergleich des „Cyber Monday 2010“ mit dem „Cyber Monday 2011“ ein wenig an der Preisschraube gedreht wurde. Die Angebote waren 2011 bei weitem nicht mehr so verlockend wie noch 2010. Das war womöglich auch der Grund dafür, dass Amazon mehrere Male zum „Cyber Monday Reloaded“ aufrufen musste, um eventuell einige Restbestände loszuwerden. Aktuell stehen keine Blu-ray Discs im Rahmen von Amazons Blitzangeboten zur Verfügung und derzeit liegen auch noch keine Informationen darüber vor, wann wieder welche verfügbar sein werden. Dafür hat der E-Tailer aber eine „3 Tages Aktion“ angekündigt, die zahlreiche Spielfilme (auch auf Blu-ray Disc) im Zeitraum vom 04. März bis 06. März 2012 zum vergünstigen Preis umfassen wird. Sobald die Aktion angelaufen ist, werden wir Sie zeitnah informieren. (pf)
02.03.2012 - Kategorie: Allgemein

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KOMMENTARE

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@ HOnda600

Was aber so nicht stimmt. "Solange die Artikel vorrätig sind" bedeutet nicht, dass die Angebote auch von FR-DO bei Media Markt halten müssen. Sondern wenn ausverkauft, dann ausverkauft.

Wäre mir neu, wenn dies nicht stimmt. Warum sonst steht dieser Satz überall im Kleingedruckten.
gelöscht
02.03.2012 um 16:40
von gelöscht
#11
Ich fand das dieses Jahr sehr gut gelöst, alles was ich haben wollte habe ich auch bekommen. Auf Grund der höheren Preise gab es zwar (fast)keine Spontankäufe, aber damit kann ich gut leben - denn so soll es ja eigentlich auch sein (aus Käufersicht). Wie sagt man so schön: Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach.
Letztes Jahr hatte ich bei keinem Artikel eine Chance, dass war Mist - da hätte man dann lieber unter allen Interessenten die Ware verlosen sollen, so hätte es wenigstens Chancengleichheit gegeben.
Also auf Grund des letzten Jahres ist die Reaktion (gerichtlich dagegen vorgehen) eigentlich verständlich, aber wie so vieles in Deutschland kommt es jetzt zu spät und ist eher kontraproduktiv, denn mit dieser Vorgabe wird es im nächsten Jahr gar keine guten Angebote mehr geben...
EightySix
02.03.2012 um 16:39
#10
Diese Angebote sind doch sowieso schon so kalkuliert, das der Händler immer Profit macht. Es fragt sich nur wie groß der Profit ist. Aber da von Gesetzes Wegen her, Agebote immer so lang vorrättig sein müssen wie das Angebots dauert, war dieser Schritt schon überfällig!
Honda600
02.03.2012 um 16:36
#9
Ich kann das Urteil nachvollziehen. Trifft genau meine Auffassung. Solche "Verlockungen" des E-Tailers sollten auch wirklich verfügbar sein.
King Cross
02.03.2012 um 16:34
#8
Aller Anfang ist schwer. Amazon hat Mist gebaut und seine Lehren gezogen. Trotzdem halte ich von Amazon sehr viel. Der Service, die Mitarbeiter (AM TELEFON nicht Email!) alles bisher immer super gelaufen. Und mal ehrlich, ohne Amazon wären von den meisten die Sammlung viel geringer, als sie nunmal ist. Bis auf den Kinderversand hat Amazon vieles richtig gemacht.


Aber ich wette es kommen wieder genug "Haters" die bei der nächsten Aktion wieder Amazon in den Himmel loben werden.
gelöscht
02.03.2012 um 16:28
von gelöscht
#7
Geiz ist Geil ist jetzt auch bei den Gerichten angekommen.

ARMES DEUTSCHLAND!!

Wer sich etwas nicht leisten kann soll es nicht kaufen!
MonacoMax
02.03.2012 um 16:27
#6
Tja, das ist wohl die logische Konsequenz, das die Angebote dann entsprechend höher ausfallen und ich kann mir sogar vorstellen, dass eine gewisse "Eingeschnapptheit" seitens Amazon aufkommt. Das ist halt das Geschäft mit den Kunden und ich kann durchaus verstehen, dass einige Lockangebote bewusst platziert werden. Welcher Händler (egal ob on- oder offline) wirbt denn bitte nicht damit?!?! --> siehe SALE-Schilder im Verkauf mit bis zu 70% reduzierter Ware und dann geht man ins Geschäft und findet die Socken von vorgestern um 70% reduziert und die interessanten Sachen liegen deutlich drunter... So läuft das halt, kein Grund auf die Barrikaden zu gehen.
alsen05
02.03.2012 um 16:19
#5
Jetzt müssen nur noch gescheite Filme und Spiele in die Angebote, dann kann es was werden.
neo0879
02.03.2012 um 16:17
#4
Eine ganz tolle Sache seitens der Verbraucherzentrale und auch dem Landgericht Berlin. Ich sehe dass genauso!
Thunderpower01
02.03.2012 um 16:12
#3
Nette Idee aber hoffentlich ist dann unter den Angeboten auch kein Schrott vorhanden.....
D-Joni
02.03.2012 um 16:12
von D-Joni
#2
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91 Kommentare