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Berliner Landgericht legt "Spielregeln" für Amazons Blitzangebote fest

 
24 Bewertung(en) mit ø 3,67 Punkte
02.03.2012
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Im Rahmen des „Cyber Monday 2010“ führte der Online-Händler Amazon.de hierzulande seine Blitzangebote ein, die bis heute in unregelmäßigen Abständen auch Blu-ray Discs umfassen. Bei den Blitzangeboten bietet Amazon ausgewählte Artikel, darunter eben auch Spielfilme auf Blu-ray Disc sowie PS3-Games, für kurze Zeit zum Vorzugspreis an. Die Angebote sind dabei nicht nur zeitlich begrenzt, sondern umfassen von jedem Artikel nur ein bestimmtes Kontingent. Wenn die Angebotszeit abläuft, oder das vorgesehene Kontingent eines Artikels erschöpft ist, dann endet das Blitzangebot. Kurz nach Einführung der Blitzangebote und des „Cyber Monday 2010“ kam Kritik bei den Verbrauchern auf, denn vor allem beim „Cyber Monday“ hatte der Online-Händler scheinbar so ein geringes Kontingent für seine Angebote vorgesehen, dass diverse Artikel binnen weniger Sekunden schon ausverkauft waren und die meisten, wartenden Kunden – trotz Pünktlichkeit - erst gar nicht die Gelegenheit bekommen haben, die Angebote wahrzunehmen. Die Kritik ging sogar soweit, dass man die Blitzangebote als reine „Lockangebote“ bezeichnete. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ging sogar dagegen vor und bekam nun vom Berliner Landgericht Recht. Der Klage auf Unterlassung der Werbeaktion wurde stattgegeben und das Landgericht entschied, dass reduzierte Artikel mindestens während des ersten Viertels des Angebotszeitraums erhältlich sein müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der E-Tailer hat aber scheinbar bereits seine eigenen Konsequenzen daraus gezogen, denn bei den jetzt immer wieder verfügbaren Blitzangeboten und auch beim „Cyber Monday 2011“ waren in der Regel ausreichende Stückzahlen der Angebote verfügbar. Fakt ist aber auch, dass vor allem im direkten Vergleich des „Cyber Monday 2010“ mit dem „Cyber Monday 2011“ ein wenig an der Preisschraube gedreht wurde. Die Angebote waren 2011 bei weitem nicht mehr so verlockend wie noch 2010. Das war womöglich auch der Grund dafür, dass Amazon mehrere Male zum „Cyber Monday Reloaded“ aufrufen musste, um eventuell einige Restbestände loszuwerden. Aktuell stehen keine Blu-ray Discs im Rahmen von Amazons Blitzangeboten zur Verfügung und derzeit liegen auch noch keine Informationen darüber vor, wann wieder welche verfügbar sein werden. Dafür hat der E-Tailer aber eine „3 Tages Aktion“ angekündigt, die zahlreiche Spielfilme (auch auf Blu-ray Disc) im Zeitraum vom 04. März bis 06. März 2012 zum vergünstigen Preis umfassen wird. Sobald die Aktion angelaufen ist, werden wir Sie zeitnah informieren. (pf)
02.03.2012 - Kategorie: Allgemein

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KOMMENTARE

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Das find ich gut ,viele von den Schnäppchen hätten mich auch interessiert ,aber eine Chance hatte man nie .
Wäre auch schön wenn es die Angebote auch am Abend geben würde ,sodas man auch nach der Arbeit zuschlagen kann.
CATGIRL
24.03.2012 um 07:19
#91
Das ist auch richtig so! Als ich 3 Stunden auf das Gebot gewartet habe und dann kurz davor mich bereit gemacht habe fürs klicken war eigentlich auch alles schon ausverkauft. Es hat lange gedauert, bis die Seite dann geladen war und dann hieß es, dass es ausverkauft ist...
Somit hat man wenigsten dann wirklich ne Chance ein Schnäppchen zu machen. Aber ich denke mal, dass es dann nicht mehr so viele und tolle Angebote geben wird, wenn Amazon es für eine Gewissen Zeit anbieten muss...
gelöscht
05.03.2012 um 20:46
von gelöscht
#90
In meinen Augen eine nachvollziehbare und richtige Entscheidung! Das was 2010 abgelaufen ist, war zum Teil ein schlechter Witz!
2011 lief es dann schon besser, wer nach 20 min. nichts mehr bekommen hat, hatte eben Pech, dafür sinds ja Blitzangebote.
Masterbiji
05.03.2012 um 09:35
#89
Hab nach wie vor,noch nie was bei ,,Amazon'' bestellt !! Sollte sich vielleicht mal ändern !?
ThinRedLine_124
04.03.2012 um 23:00
#88
Der erste CyberMonday war tatsächlich ziemlich enttäuschend, aber wie oben beschrieben, waren bei allen weiteren derartigen Aktionen die Stückzahlen deutlich größer, dafür aber auch die Preise nicht mehr so attraktiv...
salasa77
04.03.2012 um 18:24
#87
Wozu die ganze Aufregung - versteh ich nicht??

Wird doch keiner gezwungen , bei den Angeboten was zu kaufen - abgesehen davon, sind die Preise m.M nach auch nicht immer SO verlockend, man nehme dann im Laufe des Jahres diverse andre Amazon Aktionen, da sind dann die gleichen Filme wieder im Angebot.
Imation69
04.03.2012 um 17:39
#86
@jeric_cane

Na ja, mein "Blödsinn" ist nunmal geltendes Recht - das sieht auch das Landgericht Berlin so.

Und nein, weder beim Landgericht Berlin noch bei der Verbraucherzentrale beschäftigt man sich aus Langeweile mit diesen Praktiken, und bestimmt auch nicht weil man leer ausgegangen sind. Ich glaube, die machen das beruflich.

Aber sehr bezeichnend für die Geiz-ist-geil-Community dass man den möglichen eigenen Vorteil ein "Blitzangebot" zu ergattern über das Wettbewerbsrecht stellt... was es übrigens nicht erst seit dem "Cyber Monday" gibt.
hardti
04.03.2012 um 16:31
von hardti
#85
Uiuiui, hier steht ja mal wieder jede Menge Blödsinn. Eventuell sollte sich der ein oder andere erstmal über die Rechtslage informieren bevor er hier so einen geisten Dünnpfiff von sich gibt. Ich empfehle hier einen Blick ins UWG und hier insb. §§ 3 ff. und die seeehr umfangreiche Rspr., die hierzu ergangen ist. Die abstrusen Beispiele, die hier herangeogen werden, ändern nichts daran, dass auch Amazon sich an das Wettbewerbsrecht halten muss.
Ich finde es allerdings auch schade, dass sich die Verbraucherschützer hier einschalten, denn ich persönlich fand den Cyber Monday 2010 um Längen besser als den Cyber Monday 2011. Deshalb kann man sich hier darüber streiten, ob dies tatsächlich im Sinne der überwiegenden Anzahl der Verbraucher war.
toomass
04.03.2012 um 12:50
#84
Man muss schon ein seeeehr langweiliges leben haben wenn man juristische schritte einleiten muss, um seine trauer zu verarbeiten, wenn man mal dieses oder jenes schnäppchen nicht rechtzeitig bekommen hat wie man es sich eigentlich vorgestellt hat... was machen diese leute dann wenn sie mal an einem grabbeltisch sind wo die märkte filme oder spiele heruntergesetzt haben und einem ein angebot vor der nase weggekauft wirf? Da wird doch auch kein anwalt oder sonstiges eingeschaltet-.- ein blitzangebot bekommt eben den namen erst wenn es nur für einen kurzen zeitraum und eben auch eine limitierte stückzahl ist. Traurig sowas zu lesen, schämen sollten sich solche leute die niemanden anderen außer sich selbst ein tolles gefühl gönnen!
Pilli
04.03.2012 um 06:38
von Pilli
#83
@hardti Irgendwie ist das was du schreibst Blödsinn. Amazons Blitzangebote sind halt limitiert.
Amazon hat um die 65 Mio. Kunden.
Sagen wir jetzt ein Blitzangebot ist auf 2500 Stück limitiert und 0,01 % der Amazon Kunden versuchen in den ersten 10 Minuten diesen Artikel zu kaufen, dann würden schon 4000 Kunden leer ausgehen!
Denk mal drüber nach!
Es ist lachhaft das man Amazon dies verbieten will.
Amazon sollte einfach die Stückzahl der Aktionsware mit angeben und fertig!
jericho_cane
04.03.2012 um 00:12
#82
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