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"Hadopi 2" sieht drakonische Strafen für Filesharer in Frankreich ab 2010 vor

 
2 Bewertung(en) mit ø 1,00 Punkte
23.09.2009
Frankreich.jpg
Das französische Parlament hat am gestrigen Tag nach langen Diskussionen und Gesetzesentwürfen das "Hadopi 2"-Gesetz (Hadopi= Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur Internet - französische Überwachungsbehörde) mit den Stimmen des Senats endlich verabschiedet, nachdem sich bereits in der vergangenen Woche die Nationalversammlung dafür ausgesprochen hatte. Vor einigen Monaten hatte die Opposition bereits "Hadopi 1" vor dem französischen Verfassungsgericht zu Fall gebracht (wir berichteten). Auch das novellierte Gesetz "Hadopi 2" will man nun seitens der Opposition vor dem Verfassungsgericht kippen. "Hadopi 2" sieht dabei für das illegale Filesharing im Internet drakonische Strafen für den Nutzer wie auch den Internetanschlussinhaber vor. Das Gesetz greift ab Anfang 2010 und sieht zunächst bei Zuwiderhandlung eines Nutzers die Verwarnung per e-mail vor, das Filesharing zu unterlassen. Tauscht der Nutzer weiterhin illegale Files im Netz, droht ihm eine einjährige Internetsperre sowie nach Schwere des Delikts eine Geldbuße von bis zu 300.000,- € und drei Jahre Gefängnis. Beachtung findet auch die im Gesetz verankerte Regelung für den eigentlichen Anschlussinhaber, der sich selbst - auch ohne sein Wissen - strafbar macht. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Netzanschluss nicht für illegale Filesharingaktivitäten genutzt werden kann. Andernfalls droht auch hier eine einmonatige Internetsperre sowie eine Geldbuße von 3.750,- €. (mk)
23.09.2009 - Kategorie: Allgemein

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KOMMENTARE

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Ich schließe mich @Gecco69 an.
MHoffmann
23.09.2009 um 20:44
#23
Somit wäre eigentlich alles gesagt, ist halt ein sehr schwieriges Gebiet
Gecco69
23.09.2009 um 20:10
#22
übertrieben aber okay. filesharing muss man unterbinden! dass der anschlussinhaber aber (auch ohne sein wissen eines missbrauchs) bestraft wird... naja das sollte man "eventuell" nochmal genauer überdenken!
EX507
23.09.2009 um 20:01
von EX507
#21
Schöne neue Welt.

Wirklich, ich sympathisiere ja nicht mit Raubkopierern aber das da...

Dem Eintrag von Rikibu ist eigentlich nichts hinzuzufügen...
BudoKurt
23.09.2009 um 19:53
#20
Weiters interessant finde ich den Zusatz, daß der eigentliche Anschluß-Inhaber, sich selbst - ohne sein Wissen - strafbar macht!?
Ich muß dafür sorgen, daß mein Netzwerk-Anschluß nicht für illegale Filesahring-Aktivitäten genutzt werden kann? Amsonsten, hab ich selbst mit Konsequenzen zu rechnen?

OK! Alles kein Problem! ABER: Wie wollen die das machen, wenn mein PC, tatsächlich, von mehreren benutzt würde (ist nicht der Fall)? Und wenns im Extrem-Fall keiner gewesen war, bliebe es somit an mir hängen? Klasse! Anhand der IP-Adresse alleine, glaube ich nicht, daß die das tatsächlich(!) beweisen können!
Bei dieser Gesetzes-Novelle, kann man sich nurmehr, an den Kopf greifen!
Django
23.09.2009 um 19:49
von Django
#19
Das mit der Verwarnung finde ich eine sehr gute Idee. Aber die Bestrafung ist unrealistisch hoch und einfach nur Schwachsinn. Da kommt man ja besser weg, wenn man einen Laden ausraubt.
EllHomer
23.09.2009 um 19:44
#18
Natürlich sind illegale Downloads rein rechtlich gesehen nicht gestattet. Wenn aber die Industrie versäumt, ihre Waren so attraktiv zu gestalten, dass man sie gerne besitzt und dafür gern bereit ist, Geld auszugeben um sie legal zu besitzen, dann ist die Strategie der Branche gänzlich falsch.

Ich frage mich allenernstes, wie man 100%ig wasserdicht beweisen will, dass ich illegal etwas runtergeladen habe.
Habe ich beispielsweise hier die CD von Madonnas Like a prayer im Regal, ist es zudem nicht illegal, sich das Lied im Netz runterzuladen.
Ich sehe aber schon kommen, wie massenweise Leute zu Unrecht verurteilt werden, weil es nur einen Indizienprozess gibt.

Szenario gefällig?
Ok,
wie will die Gerichtsbarkeit sicherstellen, das wenn jemand eine Datei, bleiben wir bei Madonnas Like a prayer , anbietet, es sich auch wirklich 100%ig um dieses selbstverständlich urheberrechtlich geschützte Stück handelt?
Ich könnte das Lied selbst gesungen haben und es einfach so benannt haben, um es zu verteilen, weil es so gut war.
Der Dateiname kann also nicht Indiz für Straftaten gelten. Und um überhaupt zu beweisen dass ein maßgeblicher Täter etwas illegales bereitgestellt oder geladen hat, müsste die Justizebene ebenfalls eine 100%ige Kopie der betreffenden Datei runterladen - und sich zum Schutze von geltendem Recht ebenfalls möglicherweise strafbar machen...

Und hier sind wir bei der Frage, was sowas dann soll?
sind manche gleicher als gleich und zudem immun gegenüber geltendem REcht?
Und wer bitteschön kontrolliert dann diese Justizinstanz?

Anstatt hier ein Gesetz zu verabschieden das die "Kleinkriminellen" ins "Ausbildungslager" für echte Kriminalität treibt, sollte man erstmal die wirklichen physischen Straftaten unserer Gesellschaft geißeln...
Aber offenbar sind gewahte Urheberrechte mehr wert als ein Menschenleben... und das ist geradezu pervers.

Außerdem lässt sich der wirkliche Schaden eines illegalen Downloads nicht wirklich effektiv messen.
Nur weil jemand etwas aus dem Netz lädt, heißt das nicht das er es gekauft, bzw. konsumiert hätte.
Genauso gibt es Studien die beweisen das File sharer mehr Musik usw. kaufen als nicht filesharer.

Der wirkliche Streitwert lässt sich also nicht greifbar machen und wenn man sich die Strafkataloge anguckt, sind die sowieso ohne Relation.

Sieht man es proportional, müssten Mörder, Vergewaltiger 100 x lebenslänglich bekommen...
Rikibu
23.09.2009 um 19:11
von Rikibu
#17
Hi

ich sehe das ganze skeptisch zwecks Beweissicherung,reicht da ein Screenshot - IP-Zuordnung - vermutlich wird es wieder mal die falschen treffen....
sulo
23.09.2009 um 19:06
von sulo
#16
Weg mit den Terroristen. Hasse diese Runterlader wie die Pest. Können gar nicht hart genug bestraft werden.
McFly
23.09.2009 um 18:53
von McFly
#15
Ganz unrecht hast du nicht. Die Musik-/Filmindustrie ist eine Mafia und es ist wirklich unglaublich wie die die Kunden abzocken. Das rechtfertigt aber NICHT illigale Dinge zu tun, wie z.B. Musik laden. Man weiß ja schließlich das es verboten ist und wenn dann jemand bewusst swas lädt sollte er auch bestraft werden, ganz einfach. Die Politik hat sich tatzächlich nicht in Dinge wie Filmkürzungen oder Verbote von Filmen oder sonst was ein zu mischen. Da muss ich dir auch wieder Recht geben.
ZiZu
23.09.2009 um 18:38
von ZiZu
#14
Ihre Beitragsmeldung bleibt Anonym.
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43 Kommentare