Hallo,
ich habe mir vor kurzem für meinen Laptop (ca 2,5Jahre alt) ein
neues Inverterboard als Ersatzteil gekauft. Nach dem Einbau lief
das ganze 3 Wochen problemlos und nun habe ich wieder das selbe
Problem wie vorher, dass die Beleuchtung nicht mehr funktioniert.
(Man hat dann sozusagen das Monitorbild ohne Hintergrundbeleuchtung
und sieht nur etwas wenn man es zB. mit einer Lampe
anstrahlt.)
Da der Laptop ansonsten problemlos arbeitet gehe ich mal davon aus,
dass man hier irgendwie eine Art Gewährleistung oder Garantie auf
das erworbene Ersatzteil haben dürfte? Wie ist da die Rechtslage?
Ich habe das ganze schon dem Händler gemailt zu beginn der Woche
allerdings habe ich bisher noch keinerlei Reaktion. Der Händler
selbst ist eine UG (Unternehmergesellschaft) und
haftungsbeschränkt. Aber sowas hat doch nichts mit der
Gewährleistung oder so zu tun!?
So weit ich weiß hat man doch 2 Jahre Gewährleistung und in den
ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer.
Werde da nämlich mal anrufen auch wenn es nur um gut 30,-€ geht
aber das kanns nicht sein wenn ich nach 3 Wochen schon wieder das
Bauteil neu brauche. Das "Originale" hat immerhin bis jetzt
gehalten. Habe natürlich das 100%tig passende Originalbauteil
anhand der Teilenummern bezogen.
Oder liege ich irgendwie mit dem Rechtlichen falsch?