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Ich fände es sehr interessant, die vollständige Studie und ihren
Entstehungshintergrund begutachten zu dürfen. Leider wird dies aber
nie geschehen, da es sich bei der Studie der GfK nicht um eine
öffentliche, sondern um eine von einem privaten Klienten in Auftrag
gegebene Studie handelt.
Je nachdem, wer der Auftraggeber der Studie war, ist es mehr oder
weniger verständlich, dass die Studie, sollte sie tatsächlich zu
den genannten Ergebnissen geführt haben, der Öffentlichkeit nicht
zugänglich gemacht wird. Schließlich werden derartige Studien,
besonders im Bereich der Marktforschung, stets mit dem Ziel in
Auftrag gegeben, eigene Interessen zu stützen und die für die
eigene Position zuträglichen Argumente zu untermauern.
Ein kleiner Artikel zum Thema ist auch bei zeit.de zu finden:
http://www.zeit.de/digital/internet/2011-07/gfk-studie-downloads/seite-1
Ich persönlich denke, dass es sehr realistisch ist, anzunehmen,
dass der durchschnittliche Nutzer illegaler Streamingseiten mehr
Geld in Filmdatenträger und Kino investiert, als der
durchschnittliche Verbraucher.
Wenn man diese These, welche möglicherweise von der genannten
Studie bewiesen wurde, kommentieren möchte, sollte man sich
natürlich zuerst einige Dinge vor Augen führen.
Es wäre falsch, den generellen durchschnittlichen Verbraucher mit
dem durchschnittlichen Verbraucher aus dem eigenen Umfeld
gleichzusetzen.
Ebenso wäre es falsch, den generellen durchschnittlichen Nutzer
illegaler Streamingseiten mit dem spezifischen kino.to Nutzer
gleichzusetzen, dessen Bild lediglich auf den eigenen
Erfahrungswerten bzgl. kino.to Nutzern beruht, so wie es bspw.
>Vampire< getan hat.
Zudem sollte man sich darüber im Klaren sein, dass die Nutzer von
Streamingseiten generell wohl filmaffiner sind, als es der
Durchschnittsbürger ist und sich aus diesem Grund wahrscheinlich
auch intensiver und häufiger mit Filmen auseinandersetzen werden,
zum Beispiel in Form von Kinogängen.
Generell lässt sich hierüber allerdings lediglich spekulieren, da
bisher leider keine öffentliche Studie voliegt, welche genaue und
vor allem empirisch bewiesene Aussagen in Bezug auf das Thema
treffen könnte.
Eine Sache, die ich aber nicht verstehe, ist die hier konstant
vorherrschende Meinung, Nutzer von Streamingseiten, wie bspw.
kino.to, seien offiziel und nach aktueller Gesetzeslage definitiv
Straftäter.
Die Gestzeslage bezüglich Streaming ist immer noch unklar
definiert.
Momentan ist in Deutschland sowohl eine Gesetzesauslegung "pro",
als auch "contra" Streaming möglich. Während eine Raubkopie, sprich
ein gezieltes Herunterladen urheberrechtlich geschützten Materials
strafrechtlich sehr wohl relevant ist, ist eine strafrechtliche
Relevanz beim temporären Speichern, bzw. zweckdienlichen
Zwischenspeichern urheberrechtlich geschützten Materials, wie im
Fall von Streaming, nicht generell gegeben.
So kann eine Streamingseite an sich illegal sein, die Nutzung des
Angebots allerdings nicht unbedingt.
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Update vom 15.07.2012
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