Zitat:
Zitat von JendrixXx
Falsch, Kulanz ist es, wenn ein Produkt nach ablaufen der
Garantiezeit noch repariert und/oder umgetauscht wird. Garantie
gibt es von Sony 1 Jahr und zusätzlich 1 Jahr vom Verkäufer. D.h.
du hast durchaus recht, dass wenn ich mich an Sony wende nach 2
jahren, deren "kulanzspielraum" schon lange abgelaufen ist, es ging
aber vielweniger darum, dass sie nicht "kulant" sein WOLLTEN,
sondern was sie mir im gegenzug für ein Angebot gemacht
haben.
Falsch ist lediglich das von Dir Geschriebene.
Wenn Dir ein Hersteller eine Garantie gibt, dann ist das ein
freiwilliger Bonus, und dafür kann er besondere Regeln
definieren.
Gesetzlich bekommst du 2 Jahre Gewährleistung und dabei greift nach
6 Monaten die Beweislastumkehr.
Für die Gewährleistung hast du auch nur einen Anspruch gegen Deinen
Händler, nicht gegen der Hersteller, auch wenn das danach anders
läuft, alle Deine Ansprüche kannst du nur beim Händler geltend
machen.
Zitat:
Zitat von JendrixXx
Garantie bedeutet, dass alle anfallenden Fehler, die NICHT
MUTWILLIG beigefügt wurden mit einer "Sicherheit", also einer
"Garantie" auf Reparatur/Umtausch abgesichert sind .... Sofern es
um Innenleben der PS3 geht, oder sagenw ir ein YLOD, stellt sich
mir die Frage, wie ich das ganze selber verursacht habe? Ach ja ich
hab ja vergessen, dass ich die PS3 im laufenden Zusand rumtrage und
durch die Gegend schüttle, ist ja Alltag bei all denen, bei denen
was kaputt geht, verzeih meinen kleinen Fehler ;X
Garantie bedeutet, das die Fehler die im Garantieumfang, bei
Erfüllung der in den Garantiebestimmungen angegebenen Umständen,
repariert werden.
Zitat:
Zitat von JendrixXx
Das Angebot belief sich auf das ÜBER 5 Fache des Endproduktpreise,
dass ein Endbenutzer im Handel für eben jenes Teil zahlen müsste.
Als Beispiel kann ich dir, wenn auch nicht Sony, Samsung nennen.
Mein LCD hatte ein bestimmtes Problem, laut Samsung wären da
mehrere möglichkeiten in Betracht gekommen, komisch nur, dass die
Internetgemeinde das problem SOFORT analysiert hat und ich mithilfe
eines schraubenzieheres, eines Lötkolben UND 2 Transistoren (menge
unterscheidet sich vllt. bei manchen) für 44 cent eminen LCD selber
reparieren konnte.
Gut, dann bist ja auch DU für die Gewährleistung die sich durch die
Erfüllung einer Reparatur ergibt selbst verantwortlich, diese
Kosten muss ein Unternehmen nunmal mit einkalkulieren.
Zitat:
Zitat von JendrixXx
....
Bzgl. der Kosten hast du recht, aber dennoch stehen GANZ AM ANFANG
die Kosten. Als rechtlich nicht so gut informierter normalbürger
stehst du ganz unten am Ende der Reihe und hoffst auf Hilfe von
Fachleuten. Schade nur, dass manche prozesse auch ein wenig von der
Laune der Richter abhängt, wa? Wie dem auch sei, hier gebe ich zu,
dass du eigentlich recht hast, aber bei JEDEM Prozess gibt es keine
100%ige Sicherheit. Das merkt man allein daran, das es Gerichte
gibt, die hacker verurteilen und wieder welche, die sie
freisprechen. Bei einem Gerichtsprozess dieser Größenordnung ist
das "Risiko" für den kleinen Mann in jedem Fall erheblich größer,
als das von Sony ...
Das Risiko wäre, sofern der Verbraucherschutz sich bereit erklärt,
für Dich gleich 0.
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.
Das berechtigt aber doch nicht zu sagen ich habe das Recht, nur
weil man Angst davor hat, lt. einem Gericht am Ende doch im Unrecht
zu sein, oder ?
Zitat:
Zitat von JendrixXx
Bzgl. Discs ... meine Disc funktionieren alle noch einwandfrei,
sogar Baldurs Gate 1 und/oder Diablo 1/2 ... aber dennoch kann es
dir mal passieren (hier is holzboden), dass dir die Disc ganz
unglücklich runterrutscht und an einer Stelle einen kratzer
bekommt, der sie unbrauchbar macht. Wir brauchen da jetzt nicht zu
diskutieren. Jeder geht mit seiner Disc anders um und
schlussendlich kann man dem vorbeugen, aber die Möglichkeiten sind
begrenzt, im Falle eines defekt, das solltest selbst du verstehen
können.
...
Dazu bitte den Beitrag von std lesen.
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