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Neues Jugendschutzgesetzt -> betrifft uns das?

Gestartet: 01 Dez 2010 14:15 - 16 Antworten

#1
Geschrieben: 01 Dez 2010 14:15

tantron

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Hallo zusammen,

ich habe folgenden Artikel grad bei schnittberichte.com gefunden (Link):

[Zitat Anfang]

Neues Jugendschutzgesetz sorgt für Aufregung
Blog- und Websitenbetreiber kündigen das Aus ihrer Publikationen an

Am 1.Januar 2011 wird in Deutschland ein neues Jugendmedienschutz-Gesetz in Kraft treten, welches vorsieht Online-Inhalte (Webseiten, Blogs, Foren, etc.) mit einer Sendezeitbeschränkung und Altersfreigabe zu versehen. Die Klassifizierung einer Website - oder einzelner Inhalte - kann vom Webseiten-Betreiber freiwillig getroffen werden. Webseiten, die keinerlei jugendgefährdenden Inhalte (ob in Bild-, Ton- oder Schriftform) bereitstellen, müssen diesem demnach nicht nachkommen.

Dies gilt nur für Seiten, deren Content für jeden User unter 12 Jahren geeignet ist. Für viele Filmwebseiten wird dies zweifelsohne problematisch, denn Inahlte ab 16 Jahren müssen dann mit technischen Schutzvorrichtungen oder Sendezeitbeschränkungen versehen werden. Theoretishc gilt dies bereits für eine Filmbesprechung eines aktuellen Actionfilms, die zudem mit weiteren Medien-Inhalten (Trailer, Filmbilder, etc.) versehen ist.

Zitat (FSM.de):
Eine Pflicht zum Handeln besteht in der Regel also nur dann, wenn Inhalte „ab 16 Jahren“ oder „ab 18 Jahren“ angeboten werden.

Hier hat der Anbieter die Möglichkeit, einen Weg des § 5 Abs. 5 JMStV-2011 zu wählen:

* die Nutzung von Sendezeitbegrenzungen oder
* Wahrnehmungserschwerung durch Nutzung technischer Mittel (also z.B. das Programmieren für ein Jugendschutzprogramm durch die Kennzeichnung mit einer Altersstufe)

Somit gilt für Webseiten ein Altersfreigaben-System mit dem Stufen "für alle Altersklassen", "ab 6", "ab 12", "ab 16" und "ab 18". Webseiten-Betreiber werden dazu aufgefordert ihre eigenen Inhalte dementsprechend zu klassifizieren, so dass eine vorab entwickelte Software, die z.B. von Eltern auf dem Heimrechner installiert wird, die Website dem minderjährigen Nachwuchs nicht anzeigen kann. Sollte ein Website-Betreiber aber wider besseren Wissens seinen eigenen Inhalten eine bspw. zu geringe Altersfreigabe verpasst haben, dann kann von den Aufsichtsbehörden ein Bußgeld verhängt werden.

Zitat (FSM.de):
Die Gefahr eines Bußgeldes besteht nur dann, wenn die Altersstufe vorwerfbar falsch gewählt wurde. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Anbieter wider besseres Wissen gehandelt hat. Ob ein Bußgeld zu verhängen ist oder nicht, entscheidet die zuständige Aufsichtsbehörde und berücksichtigt dabei die Umstände des Einzelfalls.

Das Kuriose: bis zum heutigen Tage gibt es noch keine Jugendschutzprogramme und Kennzeichnungsstandards, die dieses Gesetz stützen. Hierzu müssen sich erst einmal die verschiedene Institutionen unter dem Dach der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), der zentralen staatlichen Stelle, einigen. Wann dies geschehen wird, steht wohl noch in den Sternen. Das Gesetz - und somit die gesetzliche Verpflichtung für Webseiten-Betreiber, tritt allerdings bereits in 30 Tagen in Kraft.

Ebenfalls müssen Online-Inhalte einen Jugendschutzbeauftragten anstellen - oder bei weniger als 50 Mitarbeitern - bspw. der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen.

Zitat (InternetWorld.de):
Laut dem Entwurf müssen sämtliche geschäftsmäßigen Anbieter zudem einen Jugendschutzbeauftragten für das Webangebot benennen und diesen auf der Webseite ausweisen. Anbieter mit weniger als 50 Mitarbeitern oder weniger als zehn Millionen Pageimpessions im Monat können dem entgehen, indem sie sich einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen.

Viele Webseiten- und Blog-Betreiber fürchten nun eine Abmahnwelle seitens findiger Rechtsanwälte, weswegen sie das Risiko erst gar nicht eingehen.

Laut der Website InternetWorld.de hat das VZlog, immerhin der offizielle Blog der Studi- und MeinVZ-Netzwerke, bereits angekündigt seinen Dienst zum Ende des Jahres einzustellen. Die Blogs Isotopp, zuendelkind und die Thüringer Blogzentrale wollen diesem folgen.

Webseiten- oder Blogbetreiber sollten sich also bis zum 01.Januar 2011 zumindest juristisch informieren oder gar beraten lassen.

[Zitat Ende]

Jetzt mal meine Frage: inwieweit sind wir als Blogger, die bei bluray-disc.de untergeschlüpft sind, hiervon betroffen? Weiß jemand darauf eine Antwort, oder können wir das irgendwie abklären lassen (Oli & Martin, habt ihr Kanäle zu den bluray-disc.de Machern)?

Gruß,
der Baschti

P.S.: Eine Diskussion, dass das Jugendschutzgesetzt ein bissl Banane ist, können wir uns an dieser Stelle eigentlich sparen - so isses halt, am 1. Januar kommt es. Ich möcht nur wissen: was davon trifft wirklich uns?
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Eine Übersicht zu meinem Blog - mit vielen Leseempfehlungen - gibt es an dieser Stelle.
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#2
Geschrieben: 01 Dez 2010 14:40

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Zitat von tantron
Hallo zusammen,

ich habe folgenden Artikel grad bei schnittberichte.com gefunden (Link):

[Zitat Anfang]

Neues Jugendschutzgesetz sorgt für Aufregung
Blog- und Websitenbetreiber kündigen das Aus ihrer Publikationen an

Am 1.Januar 2011 wird in Deutschland ein neues Jugendmedienschutz-Gesetz in Kraft treten, welches vorsieht Online-Inhalte (Webseiten, Blogs, Foren, etc.) mit einer Sendezeitbeschränkung und Altersfreigabe zu versehen. Die Klassifizierung einer Website - oder einzelner Inhalte - kann vom Webseiten-Betreiber freiwillig getroffen werden. Webseiten, die keinerlei jugendgefährdenden Inhalte (ob in Bild-, Ton- oder Schriftform) bereitstellen, müssen diesem demnach nicht nachkommen.

Dies gilt nur für Seiten, deren Content für jeden User unter 12 Jahren geeignet ist. Für viele Filmwebseiten wird dies zweifelsohne problematisch, denn Inahlte ab 16 Jahren müssen dann mit technischen Schutzvorrichtungen oder Sendezeitbeschränkungen versehen werden. Theoretishc gilt dies bereits für eine Filmbesprechung eines aktuellen Actionfilms, die zudem mit weiteren Medien-Inhalten (Trailer, Filmbilder, etc.) versehen ist.
Zitat (FSM.de):
Eine Pflicht zum Handeln besteht in der Regel also nur dann, wenn Inhalte „ab 16 Jahren“ oder „ab 18 Jahren“ angeboten werden.

Hier hat der Anbieter die Möglichkeit, einen Weg des § 5 Abs. 5 JMStV-2011 zu wählen:

* die Nutzung von Sendezeitbegrenzungen oder
* Wahrnehmungserschwerung durch Nutzung technischer Mittel (also z.B. das Programmieren für ein Jugendschutzprogramm durch die Kennzeichnung mit einer Altersstufe)
Somit gilt für Webseiten ein Altersfreigaben-System mit dem Stufen "für alle Altersklassen", "ab 6", "ab 12", "ab 16" und "ab 18". Webseiten-Betreiber werden dazu aufgefordert ihre eigenen Inhalte dementsprechend zu klassifizieren, so dass eine vorab entwickelte Software, die z.B. von Eltern auf dem Heimrechner installiert wird, die Website dem minderjährigen Nachwuchs nicht anzeigen kann. Sollte ein Website-Betreiber aber wider besseren Wissens seinen eigenen Inhalten eine bspw. zu geringe Altersfreigabe verpasst haben, dann kann von den Aufsichtsbehörden ein Bußgeld verhängt werden.
Zitat (FSM.de):
Die Gefahr eines Bußgeldes besteht nur dann, wenn die Altersstufe vorwerfbar falsch gewählt wurde. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Anbieter wider besseres Wissen gehandelt hat. Ob ein Bußgeld zu verhängen ist oder nicht, entscheidet die zuständige Aufsichtsbehörde und berücksichtigt dabei die Umstände des Einzelfalls.
Das Kuriose: bis zum heutigen Tage gibt es noch keine Jugendschutzprogramme und Kennzeichnungsstandards, die dieses Gesetz stützen. Hierzu müssen sich erst einmal die verschiedene Institutionen unter dem Dach der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), der zentralen staatlichen Stelle, einigen. Wann dies geschehen wird, steht wohl noch in den Sternen. Das Gesetz - und somit die gesetzliche Verpflichtung für Webseiten-Betreiber, tritt allerdings bereits in 30 Tagen in Kraft.

Ebenfalls müssen Online-Inhalte einen Jugendschutzbeauftragten anstellen - oder bei weniger als 50 Mitarbeitern - bspw. der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen.
Zitat (InternetWorld.de):
Laut dem Entwurf müssen sämtliche geschäftsmäßigen Anbieter zudem einen Jugendschutzbeauftragten für das Webangebot benennen und diesen auf der Webseite ausweisen. Anbieter mit weniger als 50 Mitarbeitern oder weniger als zehn Millionen Pageimpessions im Monat können dem entgehen, indem sie sich einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen.
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[Zitat Ende]

Jetzt mal meine Frage: inwieweit sind wir als Blogger, die bei bluray-disc.de untergeschlüpft sind, hiervon betroffen? Weiß jemand darauf eine Antwort, oder können wir das irgendwie abklären lassen (Oli & Martin, habt ihr Kanäle zu den bluray-disc.de Machern)?

Gruß,
der Baschti

P.S.: Eine Diskussion, dass das Jugendschutzgesetzt ein bissl Banane ist, können wir uns an dieser Stelle eigentlich sparen - so isses halt, am 1. Januar kommt es. Ich möcht nur wissen: was davon trifft wirklich uns?

Kann mir kaum vorstellen, dass die Betreiber hiervon noch keine Kenntnis haben. Aber wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt, dann solltet ihr eure Fragen an Chrisor wenden, da er der Blog-Mod ist und diese in der zentrale abklären lassen kann. Zwar gibt es auch einen fachlich versierten Redakteur, der aber redaktionell andere Aufgaben hat, als uns diese Dinge zu beantworten, weshalb ich ihn hier erstmal raushalte.
#3
Geschrieben: 01 Dez 2010 16:17

gelöscht

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Zitat:
Zitat von tantron
Jetzt mal meine Frage: inwieweit sind wir als Blogger, die bei bluray-disc.de untergeschlüpft sind, hiervon betroffen? Weiß jemand darauf eine Antwort, oder können wir das irgendwie abklären lassen (Oli & Martin, habt ihr Kanäle zu den bluray-disc.de Machern)?

Das ist eine gute Frage, Baschti. Ich würde mal behaupten, dass wir Blogger nicht direkt betroffen sind, bzw. nur die Forenleitung Schritte einleiten werden, dass die Inhalte z.B. erst ab 16 Jahren erreichbar sind.

Ich werde aber mal nachfragen, wie dies aussieht und euch darüber informieren, was mir gesagt wurde.
#4
Geschrieben: 01 Dez 2010 16:23

tantron

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#5
Geschrieben: 01 Dez 2010 16:52

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Hi

das haben sich unsre Politiker mal wieder ganz was Tolles einfallen lassen :(

Eine Website, ob als Forum, Blog oder in welcher Form auch immer, zu betreiben wird in DE langsam nahezu unmöglich
Ich sehe schon die nächste Abmahnwelle auf "uns" zurollen
#6
Geschrieben: 01 Dez 2010 17:17

>Vampire<

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ach...dann gibt´s halt neben dem fsk18 bereich demnächst auch noch einen fsk16 bereich
freu mich schon auf das gemecker wegen dem postident ;)

alternativ wird das forum komplett fsk18 gesetzt und rein kommt nur, wer sich freischalten lässt
hart...aber der einfachste weg
alternativ könnte man auf einen server im ausland umziehen, aber das wäre sicherlich ne grauzone, udn ob das bei einer firma wie der blu-life gmbh der richtige weg wäre...
i dunno!
...
T.


Club der Steeljunkies


 
#7
Geschrieben: 01 Dez 2010 17:33

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Habe gerade das hier noch gefunden:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/12/01/warum-blogger-gelassen-bleiben-konnen/

Abwarten und Tee trinken. :)
#8
Geschrieben: 02 Dez 2010 19:00

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Ich habe heute eine Antwort von der Geschäftsführung bekommen. Es wird sich darum gekümmert, aber mehr kann ich auch nicht sagen.
#9
Geschrieben: 06 Dez 2010 10:25

Schlumpfmaster

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Die erste mir bekannte Filmseite die vorübergehend offline geht...bereitsgesehen.de...

http://www.bereitsgesehen.de/zensiert.htm

irgendwie bekommt man bei einem solchen Anblick schon ein wenig Bauchschmerzen..:confused:
Geschrieben: 06 Dez 2010 10:48

Schnitzi76

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Zitat:
Zitat von Schlumpfmaster
Die erste mir bekannte Filmseite die vorübergehend offline geht...bereitsgesehen.de...

http://www.bereitsgesehen.de/zensiert.htm

irgendwie bekommt man bei einem solchen Anblick schon ein wenig Bauchschmerzen..:confused:

Tss, da soll hier noch einer mal das Maul aufmachen und von den
bösen, böse, Chinesen anfangen!!!
Was in Deutschland schleichend anfing entwickelt eine beachtliche,
stupide Eigendyamik,
was mit (berechtigten) Jugendschutzinteressen seinen Anfang genommen
hat wird jetzt im Namen desselben Mißbraucht
um, wie damals Von de Leyen's Flatschen zu zeigen das man
als sonst bedeutungsloses Ministerium auch etwas zustande bringt
innerhalb einer Legislaturperiode...

Ich darf Filme wie der Baader Meinhof Komplex schon gar nimmer sehen
sonst überkommt mich eine ungeahnte Lust
mittlerweile so etwas mal wieder in Deutschland aufzuziehen -
mal sehen was los wäre wenn man vor der Bundesanwaltschaft einmal
eine LKW-Ladung Mahnanwälte mit abgeschnittenen Fingern
und Füßen abwerfen würde...
:devil::devil::devil:

Aber zurück zur Realität:

Wenn ich meinen Firmensitz in Görlitz hätte
würde ich bei Eintreten dieses Gesetzes meinen Firmensitz im benachbartem Ausland aufmachen - wo physisch die Server stehen spielt
ja letztendlich gar keine Rolle - und erledigt...!

Buy only my two cents!
...sum...sum...sum...


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