Hallo zusammen,
ich habe folgenden Artikel grad bei schnittberichte.com gefunden
(
Link):
[Zitat Anfang]
Neues Jugendschutzgesetz sorgt für Aufregung
Blog- und Websitenbetreiber kündigen das Aus ihrer Publikationen
an
Am 1.Januar 2011 wird in Deutschland ein neues
Jugendmedienschutz-Gesetz in Kraft treten, welches vorsieht
Online-Inhalte (Webseiten, Blogs, Foren, etc.) mit einer
Sendezeitbeschränkung und Altersfreigabe zu versehen. Die
Klassifizierung einer Website - oder einzelner Inhalte - kann vom
Webseiten-Betreiber freiwillig getroffen werden. Webseiten, die
keinerlei jugendgefährdenden Inhalte (ob in Bild-, Ton- oder
Schriftform) bereitstellen, müssen diesem demnach nicht
nachkommen.
Dies gilt nur für Seiten, deren Content für jeden User unter 12
Jahren geeignet ist. Für viele Filmwebseiten wird dies zweifelsohne
problematisch, denn Inahlte ab 16 Jahren müssen dann mit
technischen Schutzvorrichtungen oder Sendezeitbeschränkungen
versehen werden. Theoretishc gilt dies bereits für eine
Filmbesprechung eines aktuellen Actionfilms, die zudem mit weiteren
Medien-Inhalten (Trailer, Filmbilder, etc.) versehen ist.
Zitat (FSM.de):
Eine Pflicht zum Handeln besteht in der Regel also nur dann, wenn
Inhalte „ab 16 Jahren“ oder „ab 18 Jahren“ angeboten werden.
Hier hat der Anbieter die Möglichkeit, einen Weg des § 5 Abs. 5
JMStV-2011 zu wählen:
* die Nutzung von Sendezeitbegrenzungen oder
* Wahrnehmungserschwerung durch Nutzung technischer Mittel (also
z.B. das Programmieren für ein Jugendschutzprogramm durch die
Kennzeichnung mit einer Altersstufe)
Somit gilt für Webseiten ein Altersfreigaben-System mit dem Stufen
"für alle Altersklassen", "ab 6", "ab 12", "ab 16" und "ab 18".
Webseiten-Betreiber werden dazu aufgefordert ihre eigenen Inhalte
dementsprechend zu klassifizieren, so dass eine vorab entwickelte
Software, die z.B. von Eltern auf dem Heimrechner installiert wird,
die Website dem minderjährigen Nachwuchs nicht anzeigen kann.
Sollte ein Website-Betreiber aber wider besseren Wissens seinen
eigenen Inhalten eine bspw. zu geringe Altersfreigabe verpasst
haben, dann kann von den Aufsichtsbehörden ein Bußgeld verhängt
werden.
Zitat (FSM.de):
Die Gefahr eines Bußgeldes besteht nur dann, wenn die Altersstufe
vorwerfbar falsch gewählt wurde. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn
der Anbieter wider besseres Wissen gehandelt hat. Ob ein Bußgeld zu
verhängen ist oder nicht, entscheidet die zuständige
Aufsichtsbehörde und berücksichtigt dabei die Umstände des
Einzelfalls.
Das Kuriose: bis zum heutigen Tage gibt es noch keine
Jugendschutzprogramme und Kennzeichnungsstandards, die dieses
Gesetz stützen. Hierzu müssen sich erst einmal die verschiedene
Institutionen unter dem Dach der Kommission für Jugendmedienschutz
(KJM), der zentralen staatlichen Stelle, einigen. Wann dies
geschehen wird, steht wohl noch in den Sternen. Das Gesetz - und
somit die gesetzliche Verpflichtung für Webseiten-Betreiber, tritt
allerdings bereits in 30 Tagen in Kraft.
Ebenfalls müssen Online-Inhalte einen Jugendschutzbeauftragten
anstellen - oder bei weniger als 50 Mitarbeitern - bspw. der
Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen.
Zitat (InternetWorld.de):
Laut dem Entwurf müssen sämtliche geschäftsmäßigen Anbieter zudem
einen Jugendschutzbeauftragten für das Webangebot benennen und
diesen auf der Webseite ausweisen. Anbieter mit weniger als 50
Mitarbeitern oder weniger als zehn Millionen Pageimpessions im
Monat können dem entgehen, indem sie sich einer Einrichtung der
Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen.
Viele Webseiten- und Blog-Betreiber fürchten nun eine Abmahnwelle
seitens findiger Rechtsanwälte, weswegen sie das Risiko erst gar
nicht eingehen.
Laut der Website InternetWorld.de hat das VZlog, immerhin der
offizielle Blog der Studi- und MeinVZ-Netzwerke, bereits
angekündigt seinen Dienst zum Ende des Jahres einzustellen. Die
Blogs Isotopp, zuendelkind und die Thüringer Blogzentrale wollen
diesem folgen.
Webseiten- oder Blogbetreiber sollten sich also bis zum 01.Januar
2011 zumindest juristisch informieren oder gar beraten
lassen.
[Zitat Ende]
Jetzt mal meine Frage: inwieweit sind wir als Blogger, die bei
bluray-disc.de untergeschlüpft sind, hiervon betroffen? Weiß jemand
darauf eine Antwort, oder können wir das irgendwie abklären lassen
(Oli & Martin, habt ihr Kanäle zu den bluray-disc.de
Machern)?
Gruß,
der Baschti
P.S.: Eine Diskussion, dass das Jugendschutzgesetzt ein bissl
Banane ist, können wir uns an dieser Stelle
eigentlich
sparen - so isses halt, am 1. Januar kommt es. Ich möcht
nur wissen:
was davon trifft wirklich uns?
tantron
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