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Sony erwirkt einstweilige Verfügung gegen Vertrieb des PS3-Jailbreaks in Australien
28.08.2010
Sony hat in Australien eine einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb des PS3-Jailbreaks erwirkt, der als derzeit einzigstes Instrument in der Lage ist, Backups von PS3-Spielen wiederzugeben. Die Shops OzModChips, Quantronics und ModSupplier dürfen den USB-Stick, der den Kopierschutzmechanismus aller PS3-Versionen umgehen soll, demnach bis zum 31. August 2010 nicht weiter verkaufen.
Damit bleibt Sony Zeit, den USB-Dongle genauestens zu analysieren, um ein komplettes Verkaufsgebot vor Gericht zu erzwingen. Aber selbst wenn Sony in Australien kein Verkaufsgebot erzwingt, ist es jederzeit möglich, den USB-Stick mit Hilfe eines Firmware-Updates unbrauchbar zu machen und den Benutzer komplett aus dem PlayStation Network zu sperren. Damit würden potentielle Käufer nicht nur knapp 170 Dollar für ein unbrauchbares Produkt ausgeben, sondern es besteht die Gefahr, dass die Konsole nicht mehr in der Lage ist, sich ins PSN einzuloggen.
(mw)
28.08.2010 - Kategorie: PlayStation 3
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KOMMENTARE
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@RedJoker: Bei WOW hattest du wegen der Bezahlung anfangs keine Wahl als deinen echten Namen anzugeben. Und die wenigsten haben z.b. deswegen meherer Battle.net Accounts gemacht. Sprich, Blizzard hat auch von vielen SCII Spielern die echten Namen... :(
Gefällt mir aber auch nicht das Verhalten!
Gefällt mir aber auch nicht das Verhalten!
@atm
Um einen Account sperren zu können, müssen sie ja wissen um welchen Account es sich handelt bzw. den Namen des Besitzers kennen um dadurch eventuell auf den Account zu kommen. Vorausgesetzt der Besitzer hat beim erstellen seine richtigen persönlichen Daten angegeben, was ich sowieso niemals machen würde ^^
Um einen Account sperren zu können, müssen sie ja wissen um welchen Account es sich handelt bzw. den Namen des Besitzers kennen um dadurch eventuell auf den Account zu kommen. Vorausgesetzt der Besitzer hat beim erstellen seine richtigen persönlichen Daten angegeben, was ich sowieso niemals machen würde ^^
Ah ! ! !???????
Sony auf dieser Ereigniss reagierst du schnell
sehr schnell sogar aber, wenn ihr ein Update
anbietet und die ist voller Bug´s und viele User
können nich mehr zocken dann, dann Reagiert
ihr nicht so schnell oder wie ?
Nicht desto trotzt ich find das gut das ,man die
Piraterie aus der PN rausschiessen dürfte.
Sony auf dieser Ereigniss reagierst du schnell
sehr schnell sogar aber, wenn ihr ein Update
anbietet und die ist voller Bug´s und viele User
können nich mehr zocken dann, dann Reagiert
ihr nicht so schnell oder wie ?
Nicht desto trotzt ich find das gut das ,man die
Piraterie aus der PN rausschiessen dürfte.
Valve hat z.B. vor dem BGH Recht bekommen, da kannst du zwar das Spiel weiterverkaufen, aber Valve verbietet die weitere Online Nutzung, was sie natürlich durch die Verbindung mit STEAM sehr leicht kontrollieren können.
Was ist denn ein legales Schlupfloch ? Schlupfloch hört sich bei mir immer illegal an. :-/
Was ist denn ein legales Schlupfloch ? Schlupfloch hört sich bei mir immer illegal an. :-/
@atm
Leider schießt deine Antwort am Thema vorbei. Selbstverständlich lässt es sich realisieren, für zukünftige Spiele einen "Onlinezwang" einzuführen. Dies ruht einzig und allein auf der Gestaltungsfreiheit der Spielehersteller die grundlegend unabhängig von Sony sind. Sollte jedoch Sony eine Internetverbindung für Spiele als Zwangsvoraussetzung einpflegen, würden sie hiermit eine eindeutige Rechtsverletzung begehen.
Besser lesen: Es geht um die Grundvoraussetzung vom Hersteller einer Internetverbindung, nicht darum, was ein einzelnes Spiel voraussetzt.
Zukünftig kann es vorkommen, dass zahlreiche Spiele erscheinen die einen Internetzugang voraussetzen. Die Absatzzahlen werden dann jedoch entscheiden, ob diese Praxis Erfolg haben wird oder nicht. Die "Hardcore Spieler" sind nunmal leider nicht die breite Masse, sondern lediglich ein fester Sockel, der jedoch für Gewinnmaximierung nicht ausreicht. Erst wenn der Otto-Normal-Spieler erreicht wird, wird ein Spiel auch ein Kassenschlager. Ich bezweifle, dass ein Großteil die PS3 ans Internet angeschlossen hat, geschweige denn die Onlinemöglichkeiten nutzt. Es gibt unzählige, die kein WLAN nutzen - Gründe dürften vielfältig sein: Signalstörungen durch dicke, stahlhaltige Wände oder durch andere Signale, Abneigung gegen Strahlensmog, beharren auf sicheren Internetzugang (Kabel), Extrakosten durch Anschaffung eines Routers, Geschwindigkeitsverlust, etc. etc. - Die Gründe sind vielfältig. Und wer zufälligerweise von diesen Nutzern eine LAN-Buchse am selben Ort hat, wo er die PS3 nutzt, dürfte eher zur kleineren Masse gehören.
Im übrigen zum Thema Weiterverkauf: Ein Hersteller darf untersagen was er möchte, seine AGBs stehen nicht über sondern unterliegen dem Gesetz. Hierzulande ist der Kauf und Verkauf von Besitztümern ausnahmslos gestattet, da kann ein Hersteller untersagen was er möchte. Kritischer wird es bei Accounts, die einem eigentlich ja nicht gehören. Aber auch hier gibt es Schlupflöcher, die einem ein Dienstleister nicht untersagen darf. Deshalb sollte man hier immer etwas zurückhaltender sein. Manche Leute scheinen Hersteller wie eine "hohe Instanz" zu betrachten, deren AGBs einem Gesetz fast gleichgesetzt werden, wenn nicht sogar drüber zu stehen scheinen. Unglaublich sowas...
Leider schießt deine Antwort am Thema vorbei. Selbstverständlich lässt es sich realisieren, für zukünftige Spiele einen "Onlinezwang" einzuführen. Dies ruht einzig und allein auf der Gestaltungsfreiheit der Spielehersteller die grundlegend unabhängig von Sony sind. Sollte jedoch Sony eine Internetverbindung für Spiele als Zwangsvoraussetzung einpflegen, würden sie hiermit eine eindeutige Rechtsverletzung begehen.
Besser lesen: Es geht um die Grundvoraussetzung vom Hersteller einer Internetverbindung, nicht darum, was ein einzelnes Spiel voraussetzt.
Zukünftig kann es vorkommen, dass zahlreiche Spiele erscheinen die einen Internetzugang voraussetzen. Die Absatzzahlen werden dann jedoch entscheiden, ob diese Praxis Erfolg haben wird oder nicht. Die "Hardcore Spieler" sind nunmal leider nicht die breite Masse, sondern lediglich ein fester Sockel, der jedoch für Gewinnmaximierung nicht ausreicht. Erst wenn der Otto-Normal-Spieler erreicht wird, wird ein Spiel auch ein Kassenschlager. Ich bezweifle, dass ein Großteil die PS3 ans Internet angeschlossen hat, geschweige denn die Onlinemöglichkeiten nutzt. Es gibt unzählige, die kein WLAN nutzen - Gründe dürften vielfältig sein: Signalstörungen durch dicke, stahlhaltige Wände oder durch andere Signale, Abneigung gegen Strahlensmog, beharren auf sicheren Internetzugang (Kabel), Extrakosten durch Anschaffung eines Routers, Geschwindigkeitsverlust, etc. etc. - Die Gründe sind vielfältig. Und wer zufälligerweise von diesen Nutzern eine LAN-Buchse am selben Ort hat, wo er die PS3 nutzt, dürfte eher zur kleineren Masse gehören.
Im übrigen zum Thema Weiterverkauf: Ein Hersteller darf untersagen was er möchte, seine AGBs stehen nicht über sondern unterliegen dem Gesetz. Hierzulande ist der Kauf und Verkauf von Besitztümern ausnahmslos gestattet, da kann ein Hersteller untersagen was er möchte. Kritischer wird es bei Accounts, die einem eigentlich ja nicht gehören. Aber auch hier gibt es Schlupflöcher, die einem ein Dienstleister nicht untersagen darf. Deshalb sollte man hier immer etwas zurückhaltender sein. Manche Leute scheinen Hersteller wie eine "hohe Instanz" zu betrachten, deren AGBs einem Gesetz fast gleichgesetzt werden, wenn nicht sogar drüber zu stehen scheinen. Unglaublich sowas...
@atm
In was für kranken Welt würden wir leben, wenn man sich sowas von Blizzard gefallen lassen würde? Ich darf mein eigenes Zeug nicht mehr weiterverkaufen? Klar, sie sagen es zwar, war bei World of Warcraft ja glaube ich genauso, aber trotzdem kannst du es verkaufen.
Letzten Endes ist die DVD, die als eines der wenigen Dinge noch dir gehört, absolut wertlos.
Der Battle.net Account, der ja glaube ich laut AGBs Eigentum von Blizzard ist, ist das einzig wichtige ....
In was für kranken Welt würden wir leben, wenn man sich sowas von Blizzard gefallen lassen würde? Ich darf mein eigenes Zeug nicht mehr weiterverkaufen? Klar, sie sagen es zwar, war bei World of Warcraft ja glaube ich genauso, aber trotzdem kannst du es verkaufen.
Letzten Endes ist die DVD, die als eines der wenigen Dinge noch dir gehört, absolut wertlos.
Der Battle.net Account, der ja glaube ich laut AGBs Eigentum von Blizzard ist, ist das einzig wichtige ....
Find ich ganz gut das Sony so gegen die Raubkopien vorgeht. Schädigt das Geschäft und wir sind dann alle wieder die Leidtragenden davon!
War bei SC2 der Weiterverkauf nicht untersagt ?
Sollte auch nicht als Beispiel für eine dauerhafte Internetverbindung dienen, sondern mehr das Argument von Sascha aufgreifen, was machen Menschen ohne Internetverbindung.
Sollte auch nicht als Beispiel für eine dauerhafte Internetverbindung dienen, sondern mehr das Argument von Sascha aufgreifen, was machen Menschen ohne Internetverbindung.
@atm
Starcraft 2 brauchst du ja nur online zu sein, wenn du sowieso online zockst. Die Kampagne kann man auch ohne Internetverbindung spielen.
Problematisch an SC2 ist die Bindung an einen Account, was den wiederverkauf erschwert.
Siedler 7 ist aber so ein Kandidat und die Amazon Rezensionen wiederspiegeln die Meinung der Leute mehr als deutlich. Dauerhaft mit den Internet verbunden zu sein um den Singleplayermodus spielen zu können geht definitiv zu weit.
Bin sowieso gespannt wie sich die Spieleindustrie diesbezüglich entwickelt.
Starcraft 2 brauchst du ja nur online zu sein, wenn du sowieso online zockst. Die Kampagne kann man auch ohne Internetverbindung spielen.
Problematisch an SC2 ist die Bindung an einen Account, was den wiederverkauf erschwert.
Siedler 7 ist aber so ein Kandidat und die Amazon Rezensionen wiederspiegeln die Meinung der Leute mehr als deutlich. Dauerhaft mit den Internet verbunden zu sein um den Singleplayermodus spielen zu können geht definitiv zu weit.
Bin sowieso gespannt wie sich die Spieleindustrie diesbezüglich entwickelt.
[QUOTE=Sascha1893] Was passiert mit dem geringen Anteil, der keinen Internetzugang daheim hat, oder der Teil, der einen nicht zu erreichenden Internetzugang hat aufgrund des fehlens von WLAN und somit einer ortsgebundenen LAN-Buchse ? Pech gehabt ? Mit Nichten.
[/QUOTE]
Ich stelle mal SC2 von Blizzard in den Raum, abgesehen davon ist es völlig legal, wenn sie es für alle Neuerscheinungen verbindlich machen, und es draußen auf die Spielepackung schreiben.
Der kann dann manche Spiele nicht spielen.
Ob man das gut heißen mag sei dahingestellt, aber Pech gehabt trifft es imho ganz gut.
Der selbe Hype wurde bereits beim Entfernen der "Other OS" Funktion gemacht, ich klage, ich schicke das Ding zurück, etc......
[/QUOTE]
Ich stelle mal SC2 von Blizzard in den Raum, abgesehen davon ist es völlig legal, wenn sie es für alle Neuerscheinungen verbindlich machen, und es draußen auf die Spielepackung schreiben.
Der kann dann manche Spiele nicht spielen.
Ob man das gut heißen mag sei dahingestellt, aber Pech gehabt trifft es imho ganz gut.
Der selbe Hype wurde bereits beim Entfernen der "Other OS" Funktion gemacht, ich klage, ich schicke das Ding zurück, etc......
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