Geschrieben: 14 Okt 2012 00:35

Steeljunkie
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Zitat:
Zitat von Lbeer
Doch, habe ich. Ich hab den wehrten Herrn ja via Facebook
kontaktiert nach ca. 4Wochen. Dort hat er sich entschuldigt und
entweder Rückzahlung oder Lieferung angeboten. Also hat er quasi
zugegeben niemals versendet zu haben. Danach wieder natürlich
Funkstille.
Ich glaube aber ehrlich gesagt nicht, dass mehrere Anzeigen da was
bringen. Es ist überhaupt die Frage, ob die eine Polizeidienstelle
von aufgegebenen Anzeigen zur gleichen Person an anderen
Polizeidienststellen Kenntnis hat. Wenn nicht, werden solche
Anzeigen doch wegen Geringfügigkeit o.ä. nicht weiter
verfolgt.
Meine Lehre hieraus: Kauf nur noch bei verifizierten
Mitgliedern
Und die Gewissheit dass ich niemals so ein armes ...... sein werde
meine "Brötchen" mit sowas "verdienen" zu müssen.
In meinem Fall war es leider auch so, das mehrere User gegen einen
User hier aus dem Forum Anzeige erstattet hatten, aber von ein paar
Monaten kam von der Staatsanwaltschaft ein Brief indem steht
wörtlich nach den durchgeführten Ermittlungen lässt sich ein für
den Straftatbestand erforderliches Handeln in Betrugsabsicht nicht
nachweisen. Der Beschuldigte habe nach Erhalt des Geldes die BD
normal per Großbrief für 1,45 Euro auf dem Postwege versandt. Diese
Einlassung lässt sich nicht widerlegen. Ein Abhandenkommen auf dem
Postwege kann nicht ausgeschlossen werden.
Und das obwohl mehrere User Anzeige erstattet hatten, das ist die
absolute Frechheit, das man da keinen Tatbestand feststellen kann,
es können nicht innerhalb einer Woche ca. 8 Sendungen verloren
gehen. So ein Ars++++++ kommt auch noch damit durch. Danke deutsche
Justiz!
Geschrieben: 14 Okt 2012 10:47

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Zitat:
Zitat von thomson342
In meinem Fall war es leider auch so, das mehrere User gegen einen
User hier aus dem Forum Anzeige erstattet hatten, aber von ein paar
Monaten kam von der Staatsanwaltschaft ein Brief indem steht
wörtlich nach den durchgeführten Ermittlungen lässt sich ein für
den Straftatbestand erforderliches Handeln in Betrugsabsicht nicht
nachweisen. Der Beschuldigte habe nach Erhalt des Geldes die BD
normal per Großbrief für 1,45 Euro auf dem Postwege versandt. Diese
Einlassung lässt sich nicht widerlegen. Ein Abhandenkommen auf dem
Postwege kann nicht ausgeschlossen werden.
Und das obwohl mehrere User Anzeige erstattet hatten, das ist die
absolute Frechheit, das man da keinen Tatbestand feststellen kann,
es können nicht innerhalb einer Woche ca. 8 Sendungen verloren
gehen. So ein Ars++++++ kommt auch noch damit durch. Danke deutsche
Justiz!
Tja, das ist leider genau das, was ich meinte, bzw. auch erlebt
habe.:(
https://bluray-disc.de/forum/hilfe-und-support/86089-betrugsfaelle-im-marktplatz-17.html#post3608085
Geschrieben: 14 Okt 2012 12:14

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Und deswegen besser nur noch mit registrierten Usern und guten
Bewertungen Geschäfte mache. Seit ich das beherzige ist nichts mehr
passiert...
Geschrieben: 14 Okt 2012 15:15

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TheRuhlander ...
Das ist natürlich sehr ärgerlich, wenn man so etwas lesen muss. Da
würde ich persönlich weiter gegen vorgehen.
Allerdings sieht es so aus als wenn in diesem Fall nicht
ausreichend Beweise zusammengetragen wurden. Da ist dann nicht viel
zu machen.
Aber ihr habt es schon selber richtig erkannt. Man kann das Risiko
minimieren in dem man sich seine Geschäftspartner gut anschaut und
vielleicht auch mal ein paar Cent oder 'nen Euro mehr ausgibt für
eine
nachverfolgbare Versandart.
Geschrieben: 14 Okt 2012 18:48

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Na ja, Im Zweifel für den Angeklagten gilt halt auch im
Ermittlungsverfahren. Evtl. waren ja bei der Bescheidung ja die
anderen Anzeigen noch nicht bekannt und es wurde nur der Einzelfall
beschieden. Und eine Rechtsmittelbelehrung war ja bestimmt auch
dabei, von daher weiß man ja, was man tuen kann.
Angesehen davon dass die deutsche Justiz bestimmt auch besseres zu
tun hat.
Geschrieben: 14 Okt 2012 18:57

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TheRuhlander ...
Zitat:
Zitat von hardti
Na ja, Im Zweifel für den Angeklagten gilt halt auch im
Ermittlungsverfahren. Evtl. waren ja bei der Bescheidung ja die
anderen Anzeigen noch nicht bekannt und es wurde nur der Einzelfall
beschieden. Und eine Rechtsmittelbelehrung war ja bestimmt auch
dabei, von daher weiß man ja, was man tuen kann.
Ja, das kann gut sein. Wie gesagt ich würde da nachbohren bzw. mit
anderen Geschädigten kontakt aufnehmen, sofern machbar.
Zitat:
Zitat von hardti
Angesehen davon dass die deutsche Justiz bestimmt auch besseres zu
tun hat.
Was denn zum Beispiel?
Geschrieben: 14 Okt 2012 18:59

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Schwerere Straftaten verfolgen als 8 BDs die nicht angekommen sind?
Geschrieben: 14 Okt 2012 19:02

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Zitat:
Zitat von hardti
Schwerere Straftaten verfolgen als 8 BDs die nicht angekommen
sind?
Na toll. Und Betrüger bekommen nen Freibrief oder wie???
Geschrieben: 14 Okt 2012 19:09

Serientäter
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Solche " Leichten Fälle " sollten von Schiedsgerichten oder
Ähnlichen Einrichtungen behandelt werden . Die Gerichte sind leider
Überlastet und ein 1/2 jahr warten auf einen Bescheid der
Staatsanwaltschaft das es kein Verfahren aus mangelnden
Öffentlichen Interesse gibt ist mehr als Frustrierend .

LG Micha
Geschrieben: 14 Okt 2012 19:25

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Zitat:
Zitat von t0801
Na toll. Und Betrüger bekommen nen Freibrief oder wie???
Nein, aber Du wirst nicht im Ernst erwarten können, das jede
Straftat verfolgt wird, oder?
Und bei 8 BDs haben wir einen Gesamtschaden von.... 80 €, schätze
ich mal.
Bei ca. 100.000 Verfahren, die manche StA im Jahr zu bearbeiten
hat, ist so etwas natürlich Priorität Nr. 1, vor allem da die
Personalausstattung so hervorragend ist.