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Betrugsfälle im Marktplatz

Gestartet: 09 Juli 2012 19:59 - 1417 Antworten

Geschrieben: 14 Okt 2012 00:35

thomson342

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Zitat:
Zitat von Lbeer
Doch, habe ich. Ich hab den wehrten Herrn ja via Facebook kontaktiert nach ca. 4Wochen. Dort hat er sich entschuldigt und entweder Rückzahlung oder Lieferung angeboten. Also hat er quasi zugegeben niemals versendet zu haben. Danach wieder natürlich Funkstille.

Ich glaube aber ehrlich gesagt nicht, dass mehrere Anzeigen da was bringen. Es ist überhaupt die Frage, ob die eine Polizeidienstelle von aufgegebenen Anzeigen zur gleichen Person an anderen Polizeidienststellen Kenntnis hat. Wenn nicht, werden solche Anzeigen doch wegen Geringfügigkeit o.ä. nicht weiter verfolgt.

Meine Lehre hieraus: Kauf nur noch bei verifizierten Mitgliedern

Und die Gewissheit dass ich niemals so ein armes ...... sein werde meine "Brötchen" mit sowas "verdienen" zu müssen.

In meinem Fall war es leider auch so, das mehrere User gegen einen User hier aus dem Forum Anzeige erstattet hatten, aber von ein paar Monaten kam von der Staatsanwaltschaft ein Brief indem steht wörtlich nach den durchgeführten Ermittlungen lässt sich ein für den Straftatbestand erforderliches Handeln in Betrugsabsicht nicht nachweisen. Der Beschuldigte habe nach Erhalt des Geldes die BD normal per Großbrief für 1,45 Euro auf dem Postwege versandt. Diese Einlassung lässt sich nicht widerlegen. Ein Abhandenkommen auf dem Postwege kann nicht ausgeschlossen werden.
Und das obwohl mehrere User Anzeige erstattet hatten, das ist die absolute Frechheit, das man da keinen Tatbestand feststellen kann, es können nicht innerhalb einer Woche ca. 8 Sendungen verloren gehen. So ein Ars++++++ kommt auch noch damit durch. Danke deutsche Justiz!
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Geschrieben: 14 Okt 2012 10:47

ayk1

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Zitat:
Zitat von thomson342
In meinem Fall war es leider auch so, das mehrere User gegen einen User hier aus dem Forum Anzeige erstattet hatten, aber von ein paar Monaten kam von der Staatsanwaltschaft ein Brief indem steht wörtlich nach den durchgeführten Ermittlungen lässt sich ein für den Straftatbestand erforderliches Handeln in Betrugsabsicht nicht nachweisen. Der Beschuldigte habe nach Erhalt des Geldes die BD normal per Großbrief für 1,45 Euro auf dem Postwege versandt. Diese Einlassung lässt sich nicht widerlegen. Ein Abhandenkommen auf dem Postwege kann nicht ausgeschlossen werden.
Und das obwohl mehrere User Anzeige erstattet hatten, das ist die absolute Frechheit, das man da keinen Tatbestand feststellen kann, es können nicht innerhalb einer Woche ca. 8 Sendungen verloren gehen. So ein Ars++++++ kommt auch noch damit durch. Danke deutsche Justiz!

Tja, das ist leider genau das, was ich meinte, bzw. auch erlebt habe.:(
https://bluray-disc.de/forum/hilfe-und-support/86089-betrugsfaelle-im-marktplatz-17.html#post3608085
Gruß
Aykut



Geschrieben: 14 Okt 2012 12:14

thomson342

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Zitat:
Zitat von ayk1
Tja, das ist leider genau das, was ich meinte, bzw. auch erlebt habe.:(
https://bluray-disc.de/forum/hilfe-und-support/86089-betrugsfaelle-im-marktplatz-17.html#post3608085

Und deswegen besser nur noch mit registrierten Usern und guten Bewertungen Geschäfte mache. Seit ich das beherzige ist nichts mehr passiert...
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Geschrieben: 14 Okt 2012 15:15

TheRuhlander

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TheRuhlander ...

Das ist natürlich sehr ärgerlich, wenn man so etwas lesen muss. Da würde ich persönlich weiter gegen vorgehen.
Allerdings sieht es so aus als wenn in diesem Fall nicht ausreichend Beweise zusammengetragen wurden. Da ist dann nicht viel zu machen.


Aber ihr habt es schon selber richtig erkannt. Man kann das Risiko minimieren in dem man sich seine Geschäftspartner gut anschaut und vielleicht auch mal ein paar Cent oder 'nen Euro mehr ausgibt für eine
nachverfolgbare Versandart.
Geschrieben: 14 Okt 2012 18:48

hardti

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Na ja, Im Zweifel für den Angeklagten gilt halt auch im Ermittlungsverfahren. Evtl. waren ja bei der Bescheidung ja die anderen Anzeigen noch nicht bekannt und es wurde nur der Einzelfall beschieden. Und eine Rechtsmittelbelehrung war ja bestimmt auch dabei, von daher weiß man ja, was man tuen kann.

Angesehen davon dass die deutsche Justiz bestimmt auch besseres zu tun hat.
Geschrieben: 14 Okt 2012 18:57

TheRuhlander

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TheRuhlander ...

Zitat:
Zitat von hardti
Na ja, Im Zweifel für den Angeklagten gilt halt auch im Ermittlungsverfahren. Evtl. waren ja bei der Bescheidung ja die anderen Anzeigen noch nicht bekannt und es wurde nur der Einzelfall beschieden. Und eine Rechtsmittelbelehrung war ja bestimmt auch dabei, von daher weiß man ja, was man tuen kann.


Ja, das kann gut sein. Wie gesagt ich würde da nachbohren bzw. mit anderen Geschädigten kontakt aufnehmen, sofern machbar.

Zitat:
Zitat von hardti
Angesehen davon dass die deutsche Justiz bestimmt auch besseres zu tun hat.

Was denn zum Beispiel?
Geschrieben: 14 Okt 2012 18:59

hardti

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Schwerere Straftaten verfolgen als 8 BDs die nicht angekommen sind?
Geschrieben: 14 Okt 2012 19:02

t0801

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Zitat:
Zitat von hardti
Schwerere Straftaten verfolgen als 8 BDs die nicht angekommen sind?

Na toll. Und Betrüger bekommen nen Freibrief oder wie???
Geschrieben: 14 Okt 2012 19:09

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Solche " Leichten Fälle " sollten von Schiedsgerichten oder Ähnlichen Einrichtungen behandelt werden . Die Gerichte sind leider Überlastet und ein 1/2 jahr warten auf einen Bescheid der Staatsanwaltschaft das es kein Verfahren aus mangelnden Öffentlichen Interesse gibt ist mehr als Frustrierend .
Geschrieben: 14 Okt 2012 19:25

hardti

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Zitat:
Zitat von t0801
Na toll. Und Betrüger bekommen nen Freibrief oder wie???

Nein, aber Du wirst nicht im Ernst erwarten können, das jede Straftat verfolgt wird, oder?

Und bei 8 BDs haben wir einen Gesamtschaden von.... 80 €, schätze ich mal.

Bei ca. 100.000 Verfahren, die manche StA im Jahr zu bearbeiten hat, ist so etwas natürlich Priorität Nr. 1, vor allem da die Personalausstattung so hervorragend ist.


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