Ja, weil der Verkäufer es zurück überweist, aber ein Staatsanwalt
kann dir kein Geld zurückbuchen
Was geht ist folgendes:
Staatsanwalt friert das Konto ein, es kommt zu einem verfahren, der
richter spricht ein Urteil und der Verurteilte muss dasgeld als
Schadensersatz zurückzahlen
Machtver dies nicht, musst du auf dem Zivilrecht diesen
Schadensersatz eunklagen
DAS ist der offizielle weg
In deinem fall wurde ihm seitens der polizei der Rat gegeben, das
Geld zurück zu senden damit der Verdacht des Betrugs entkräftet
wird
Aber "einfach so" kann kein Staatsanwalt das beschliessen
Beschlagnahme ja, aber nur zur Sicherstellung
Wir haben doch einige Juristen hier, die können das sicherlich
bestätigen
Woher ich das Weiss?
Ich hab das ganze Theater seinerzeit bei einem Kunden von mir
versucht durch zu ziehen...
Nur das es damals um knapp 30.000€ ging
Der spacken hat privat Insolvenz angemeldet, seine Firma weiter
geführt, 120.000€ Gewinn im ersten jahr der Insolvenz gemacht, aber
bei >3mio Schulden war ich ne ganz kleine Nummer
Meine Strafanzeige wg eingehungsbetrug wurde wegen
"Geringfügigkeit" eingestellt
Was will ich damit sagen?
Das gesetz hilft nur den Betrügern!
...
Thomas