Zitat:
Zitat von chill phil
Habe zwar einen unbefristeten VollzeitVertrag aber mich noch nie
wirklich mit der Rente beschäftigt. könntest Du noch mal nen
2Zeiler über das folgende verfassen, denn das erfasse ich noch
nicht richtig...
einen zwei zeiler über das thema "rente"???
sorry, wenn das mit zwei SEITEN abzuhandeln wäre, wäre das schön
;)
fakt ist:
JEDER sozialversicherungs-pflichtige angestellte (und arbeiter
-aber die nenn ich nicht extra) zahlt 50% seiner renten-,
arbeitslosen-, kranken- und pflegeversicherung von seinem brutto
gehalt
die andere hälfte führt der arbeitgeber nochmal zu seinen lasten
ab.
d.h. du kostest deinen arbeitgeber nicht nur deinen brutto lohn,
sondern auch noch den arbeitgeber anteil der
sozialversicherung
diese sozialversicherungspflicht gilt für alle angestellten, deren
monats bruttoeinkommen unterhalb der beitragsbemessungsgrenzen
liegen.
diese liegen für die einzelnen verischerungen wie folgt:
Renten- und Arbeitslosenversicherung:
5500€
West 4800€ Ost
Kranken- und Pflegeversicherung
4125€ Bundeseinheitlich
wer soviel verdient, das sein einkommen oberhalb der jew.
beitragsbemessungsgrenze liegt, ist nicht mehr
sozialversicherungs-pflichtig, sondern nur noch berechtigt, d.h.
er/sie MUSS keine beiträge mehr zahlen, sondern darf sich
aussuchen, ob er sich gesetzlich und/oder privat absichern
möchte.
bei der rentenversicherung besteht ein versicherungsanspruch ab dem
65sten lebensjahr, (67 bei allen geburtsjahrgängen nach 1968), wenn
mindestens 218 monate beiträge eingezahlt wurden!
und viele besser verdienende, die mit "normalen" gehältern
angefangen haben, aber ihre benötigten ca.18 beitragsjahre noch
nicht voll haben, zahlen halt freiwillg solange in die gesetzliche
rente ein, bis sie diesen mindestanspruch erworben haben um dann
mit erreichen des rentenalters ihre rente auch beziehen zu
können.
war das einigermassen verständlich?
es ist leider ein extrem komplexes thema, das man eigentlich nicht
zwischen "tür und angel" abhandeln kann!
...
Thomas