Zitat:
Zitat von std
aber Persönlichkeitsrechte, der fotografierten Personen, sind ja
auch noch ein Thema
Er hat ja nicht gesagt dass er Personen fotografieren will.
Abgesehen davon darf er auch das.
Lediglich das verbreiten oder öffentlich zur Schau stellen eines
Personenfotos (Person des öffentlichen Lebens mal ausgenommen) ist
untersagt (§ 22 KunstUrhG).
Öffentlich zur Schau gestellt wird das Foto durch das hochladen in
die Cloud nicht, da es dort nicht öffentlich eingesehen kann.
Auch ein verbreiten sehe ich nicht gegeben.
Das Foto bzw. die Datei wird letztlich nur in einen mir zur
Verfügung stehenden Online-Speicher kopiert. Und von dort wieder
auf ein anderes, mir gehörendes iOS-Gerät. Ansonsten gibt Apple die
Bilder ja nicht weiter. Wenn das verbreiten wäre dann wäre auch das
kopieren einer Foto-Datei von meiner Digitalkamera auf meinen PC
verbreiten. Oder das hochladen auf einen anderen Online-Speicher,
zu dem nur ich Zugang habe.
Das das Foto auf meinem Gerät jemand anders sehen kann ist auch
noch kein verbreiten, denn ich kann ein Foto generell ja auch
anderen zeigen.
Erst wenn ich anderen einen Abzug des Fotos oder die Datei zur
eigenen Verfügung überlasse, etwa per E-Mail verschicke, verbreite
ich das Bild.
So würde ich es zumindest subsumieren.
Das dürfte allerdings kein Apple / iPhone-Problem sein sondern ein
generelles Problem beim Cloud-Computing, egal von welchem Anbieter.