Gemeinschaftswaren[/B] gehandelt haben. Diese müssen
Gegenstand einer tatsächlichen, also wirklich stattgefundenen
drei Jahren erfolgen. Bedingung ist, dass die Waren
in den
Antrag stellen, um letztendlich auch in den Genuss
der Abgabenfreiheit zu kommen.
Es empfiehlt sich zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der
Comichefte einen Nachweis vorzulegen.
Geeignet wäre eine Vorlage des ursprünglichen Kaufbelegs, wenn die
Comichefte dort ausreichend bezeichnet sind und der Kaufbelege auch
wiedergibt, dass die Hefte in der EU erworben wurden
(einschließlich der ursprünglich den USA entstammenden
Heften).
Verfügen Sie über keinen Kaufbeleg mehr, können Sie sich vor dem
postalischem Versand der Comichefte, bei Ihrer zuständigen
Zollstelle die Nämlichkeit der Hefte bestätigen lassen.
Der dazu benötigte Vordruck 0329 (Auskunftsblatt Rückwarenregelung
INF 3) steht leider nicht elektronisch zur Verfügung, da dieser
ähnlich einer Quittung aufgebaut ist (d.h. Durchschreibesatz
fortlaufend nummeriert). Diesen erhalten Sie im Vordruckhandel und
bei den Industrie- und Handelskammern.
Die Zollabfertigung in Deutschland wird das durch Sie beauftragte
Versandunternehmen vornehmen, sofern der Sendung alle
erforderlichen Angaben und Unterlagen beigefügt sind. Da die
Zollbeamten nicht wissen können, dass Rückwaren eingeführt werden,
muss die Sendung versehen sein mit:
▪ einer Zollinhaltserklärung CN 23 (bei Versand über die nationale
Post) bzw.
▪ einem Versandschein (bei Versand über Paketdienste),
▪ dem darauf angegebenen Hinweis „Rückware“,
▪ sowie Nachweisunterlagen der Rückwareneigenschaft (
Rechnungsbelege ) oder
▪ INF3 (Nämlichkeitssicherung durch Zollstelle vor Versand in USA)
oder
dem Vordruck 0328 mit Angaben zum Nachweis der
Rückwareneigenschaft.
Die Umstände, aus denen sich die Voraussetzungen für die
Abgabenbefreiung ergeben, können alternativ auch in der
Zollinhaltserklärung bzw. dem Versandschein gemacht werden.
Andernfalls hier der Link zum Vordruck 0328:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0
Abschließend noch der Hinweis, die abgabenfreie Wiedereinfuhr der
Comichefte als "Rückware" ist jedoch nur möglich, wenn sich diese
im gleichen Zustand wie bei der Ausfuhr befinden, somit keine
Veränderung, Veredelung, Wertsteigerung vollzogen wurde.
Über die Einfuhrbestimmungen und Einfuhrabwicklung Ihrer Sendung in
den USA müssen Sie sich gesondert bei den zuständigen Behörden
informieren.
Über die Zollvorschriften anderer Länder (hier: Einfuhrbestimmungen
nach USA) kann ich
Ihnen leider keine Auskunft erteilen. Diese können jeweils über die
Internetseiten der entsprechenden Länder abgefragt werden. Auf der
Website der "World Customs Organisation" (
http://www.wcoomd.org/customwebsites/?v=1&lid=1)
können Sie über eine Suchmaske direkt zu den Websites anderer
Zollverwaltungen gelangen, um dort die Einreise- und
Einfuhrbestimmungen der jeweiligen Länder abzufragen.
Eventuell besprechen Sie die Einfuhrmodalitäten mit der
Empfängerfirma Ihrer Sendung ab.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.[/FONT]