Also nach meinem Rechtsverständnis ist hier noch kein Kaufvertrag
zustande gekommen. Der Händler hat hier nur bestätigt, dass die
Bestellung eingegangen ist und gleichzeitig mitgeteilt, dass die
Bestellung nicht ausgeführt werden kann.
Der Händler muss, damit ein Vertrag zustande kommt, eine sog.
Willenserklärung abgeben, also eine Erklärung oder Handlung, aus
der man ableiten kann, dass er sich vertraglich binden möchte. Und
genau das hat der Händler hier meiner Ansicht nach nicht
getan.
Ich bin aber trotzdem neugierig, was der Anwalt von Seth nun daraus
macht... ;)
Dass der Händler nun einen höheren Preis vorschlägt und das Gerät
nun plötzlich doch wieder (durch einen anderen Zulieferer)
verkaufen kann, riecht komisch. Das Problem dürfte sein, dass Seth
auf den Anwaltskosten sitzen bleiben wird, wenn er nun den höheren
Preis akzeptiert (Rechtsschutz?).
Nothing in this world, that's worth having, comes
easy!