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Notebooksbilliger.de - Lieferproblem

Gestartet: 08 Juli 2011 12:12 - 40 Antworten

Geschrieben: 08 Juli 2011 20:13

xy78

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Zitat von Seth
Die bieten mir ein neuen Preis 1499e mmh was nun...
doch lieferbar? sehr skurril :eek::eek: jetzt käme ich mir auch verarscht vor :rolleyes:
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Geschrieben: 09 Juli 2011 12:25

Alan Shore

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Also nach meinem Rechtsverständnis ist hier noch kein Kaufvertrag zustande gekommen. Der Händler hat hier nur bestätigt, dass die Bestellung eingegangen ist und gleichzeitig mitgeteilt, dass die Bestellung nicht ausgeführt werden kann.

Der Händler muss, damit ein Vertrag zustande kommt, eine sog. Willenserklärung abgeben, also eine Erklärung oder Handlung, aus der man ableiten kann, dass er sich vertraglich binden möchte. Und genau das hat der Händler hier meiner Ansicht nach nicht getan.

Ich bin aber trotzdem neugierig, was der Anwalt von Seth nun daraus macht... ;)

Dass der Händler nun einen höheren Preis vorschlägt und das Gerät nun plötzlich doch wieder (durch einen anderen Zulieferer) verkaufen kann, riecht komisch. Das Problem dürfte sein, dass Seth auf den Anwaltskosten sitzen bleiben wird, wenn er nun den höheren Preis akzeptiert (Rechtsschutz?).
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Geschrieben: 09 Juli 2011 12:29

std

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was ist daran komisch?

Bestimmtes Kontingent zu einem niedrigen Preis eingekauft. Lieferant liefert nicht bzw nicht die vereinbarte Anzahl
neuer Lieferant liefert nun zu einem höheren Preis der einen VK ermöglicht der immer noch unterhalb der anderen Anbieter liegt

(unabhängig davon ob das wirklich so abgelaufen ist. Aber immerhin bietet man ja einen immer noch sehr guten Preis an)
Geschrieben: 09 Juli 2011 12:40

Markus Pajonk

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Also für mich wäre eines klar. Mein Geld würden sie nicht mehr bekommen, auch wenn sie mir das Gerät für 1 Euro anbieten würden. Das wäre ich mir wert!

Zum anderen: @std: Nachvollziehbarer Grund, wobei sie aber in dem vorliegenden Falle dann zum Kaufvertrag liefern sollten und danach den Preis, wegen neuer Quelle, hochziehen müssten. Wenn es sein muss dann zu 1509 Euro. Um den betriebwirschaftlichen Verlust Richtung SETH auszugleichen.
Der Mensch wächst mit seinen Problemen! Hier bin ich. (Eigenzitat)
Geschrieben: 09 Juli 2011 12:42

Alan Shore

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Ich glaube, ich würde mir auch verschaukelt vorkommen, wenn ich (zu einem mehr als günstigen Preis) bestelle, der Shop mitteilt, dass die Bestellung zu dem Preis nicht ausgeführt werden kann, mir aber anbietet, dass ich das Produkt zu einem höheren Preis erwerben kann. Auch wenn der höhere Preis immer noch günstig ist.

Es riecht einfach sonderbar... auch wenn es natürlich so gelaufen sein kann, wie der Händler es darstellt.
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Geschrieben: 09 Juli 2011 12:42

American Baron

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Ich kenne mich in sache deutsches Recht absolut nicht aus, aber ich kenne das von andere Online Händlern das der Kaufvertrag erst beim Versand zustande kommt. Ich kann mir vorstellen das die AGB einfach "ungünstig" formuliert ist.

Ich denke wenn der neue Angebot Dir immer noch anspricht (und Du hast ja selber gesagt das es immer noch ein Schnäppchen ist), solltest Du zuschlagen. Schließlich möchtest Du den TV haben, oder?

Ich glaube kaum das notebooksbilliger.de irgendjemand absichtlich verarschen möchte.....
Cheers Steve


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Geschrieben: 09 Juli 2011 18:07

Seth

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Danke für die vielen Meinungen. Ich will ja nunmal wirklich den TV haben. Ist ja nicht so, dass ich ihn gleich für mehr wieder verticken will..
Mein Anwalt hat auch diese zweite Email schon. Ich werde Montag mal genau prüfen lassen, was ich machen kann. Dannach werde ich mit Notebooks wieder in Kontakt treten. Ich will ja garkein Streit, ich will nur mein Recht und nach deren AGBs ist der Kaufvertrag zustande gekommen.
Mal schauen...ich berichte, was in der näcshten Woche so passiert;-)
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Geschrieben: 09 Juli 2011 18:32

Gast

Verlasst euch nicht immer nur auf die AGBs... Ausschlaggebend ist vor allem das BGB.
Geschrieben: 09 Juli 2011 18:42

Gast

naja..bisher lief bei denen immer alles gut, aber da die einen shop in münchen haben, bin ich dort immer hinmarschiert und habe die Ware gleich mitgenommen. Und bisher schon 3 Notebooks gekauft, und zufrieden gewesen. Da sie es in den AGB's ja explizit
geschrieben haben, glaub ich kaum, dass da ein Anwalt was tun kann
Geschrieben: 09 Juli 2011 18:53

xy78

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es gibt ne ganz klare Regelung vom AG München >> http://www.tweakpc.de/news/19123/ag-muenchen-zu-kaufvertrag-onlineshop-muss-ware-nicht-liefern/

Zitat: Nach Auffassung des Gerichts stellt ein Internetshop kein Angebot dar, sondern lediglich eine Auslage - entsprechend einem Schaufenster in der analogen Welt. Das Angebot macht also nicht der Shop, sondern der Kunde beim Bestellvorgang.

Anschließend kann der Shop das Angebot annehmen oder nicht. Eine Bestellbestätigung zählt jedoch ausdrücklich nicht als Annahme des Angebots, sondern lediglich als Bestätigung, dass ein Angebot eingegangen sei.

somit dürfte nun alles gesagt sein ;)
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