Geschrieben: 28 Juni 2011 23:25
Da ist noch ein Unterschied zu amazon...ohne das jetzt weiter
kommentieren zu wollen. Auch amazon kann sich aktuellen Gesetzen
nicht entziehen:)
Der Mensch wächst
mit seinen Problemen! Hier bin ich.
(Eigenzitat)
Geschrieben: 28 Juni 2011 23:50

Blu-ray Sammler
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Zitat:
Zitat von Markus P.
Das ist schon richtig....aber der Handel hat einen kalkulatorischen
Fehler gemacht!! Auch wenn du es nicht glauben möchtest (und
andere) die B-Ware hätte online zu dem Online-A-Waren-Preis
verkauft werden müssen...ergo: A-Ware teuerer!
Der Elektreohandel gibt in einer Werbung allgemein auch an wenn ein
Produkt ein Ausstellungsstück ist (wenn auch Kleingedruckt!) . Und
darauf sollte man sich als Kunde einlassen. Ausstellungsstück, was
heißt das im Allgemeinen! Er hatte einige Betriebsstunden auf dem
Buckel, eventuell von Technikern repariert wurden. So, vergleiche
das Ausstellungsstück mit einem Onlineshop Neupreis her. Und wenn
ein Kunde für ein benutztes Gerät den vollen Preis bezahlt bzw.
nicht hingewiesen wirst ist man selber Schuld !
Wenn du einen Neuwagen mit ein paar KM als Neu verkaufst ist das
nicht richtig ! Die verbrauchten Kilometer haste als Händler vom
Kunden verlangt (und das darf er!). Ist in diesem Sinne
Gebrauchtware.
Geschrieben: 29 Juni 2011 00:01
Abgesehen davon hab ich in letzter Zeit auch gefallen an den
Rücksendungen gefunden welche Amazon über Warehouse Deals verkauft.
Da kann man ein wenig sparen(manchmal sogar ein wenig mehr) und
amazon verdient trotzdem noch was.:)
Und zum Thema Bestellunge. Hab letztes Jahr ca. 350 Online
Bestellungen getätigt, davon 280 bei amazon.de, klar bleiben da
Rücksendungen nicht aus, sind aber eher selten.
Geschrieben: 29 Juni 2011 00:41

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Bedankte sich 283 mal.
atm kotzt Täterschutz an !
Zitat:
Zitat von Uwe69
Der Elektreohandel gibt in einer Werbung allgemein auch an wenn ein
Produkt ein Ausstellungsstück ist (wenn auch Kleingedruckt!) . Und
darauf sollte man sich als Kunde einlassen. Ausstellungsstück, was
heißt das im Allgemeinen! Er hatte einige Betriebsstunden auf dem
Buckel, eventuell von Technikern repariert wurden. So, vergleiche
das Ausstellungsstück mit einem Onlineshop Neupreis her. Und wenn
ein Kunde für ein benutztes Gerät den vollen Preis bezahlt bzw.
nicht hingewiesen wirst ist man selber Schuld !
Wenn du einen Neuwagen mit ein paar KM als Neu verkaufst ist das
nicht richtig ! Die verbrauchten Kilometer haste als Händler vom
Kunden verlangt (und das darf er!). Ist in diesem Sinne
Gebrauchtware.
DIe Händler dürfen alles was unter 35km (oder 65 ?) ist per
Software auf 0 zurücksetzen.
Das ist Usus in der Automobilbranche und anders auch gar nicht zu
lösen.
Es gibt ja genug Fetischisten, die 0km auf Ihrem Tachometer sehen
wollen, auch wenn dies bereits durch die Produktion unmöglich ist.
(Endfertigung, Verladung am Werk, Abladung beim Händler,
Aufbereitung,....)
< Signature for sale >
Geschrieben: 29 Juni 2011 10:49
Zitat:
Zitat von Uwe69
Wenn du einen Neuwagen mit ein paar KM als Neu verkaufst ist das
nicht richtig ! Die verbrauchten Kilometer haste als Händler vom
Kunden verlangt (und das darf er!). Ist in diesem Sinne
Gebrauchtware.
Das ist so nicht ganz korrekt, rechtlich gesehen handelt es sich
auch dann um ein Neufahrzeug, wenn der Wagen bereits einige km auf
dem Tacho stehen hat. Diese Laufstrecke darf allerdings nur auf
Transport- und Überprüfungsfahrten zurückzuführen sein.
Und solange der Händler nicht verbotenerweise den Zählerstand
manipuliert, kann ich recht einfach nachprüfen, wie hoch die
Laufleistung ist. Bei einem "Ausstellungsstück" kann ich nicht
sehen, wie viele Betriebsstunden es schon auf dem Buckel hat.
Zitat:
Zitat von dancingpuma
Und zum Thema Bestellunge. Hab letztes Jahr ca. 350 Online
Bestellungen getätigt, davon 280 bei amazon.de, klar bleiben da
Rücksendungen nicht aus, sind aber eher selten.
Bei einer derart großen Anzahl an Bestellungen dürften dir ein paar
Euro für den Rückversand nicht weh tun. Und du bist auch bestimmt
nicht das Ziel der Kritik von denjenigen, die sich über die "ich
bestelle, um zurückzuschicken"-Käufer aufregen. Dass bei 350
Bestellungen vielleicht auch mal 20 zurückgehen, ist verständlich.
Aber es gibt auch jene, die von 350 Bestellungen 320 zurückschicken
und dann in dem von xy78 beschriebenen Zustand.
Nothing in this world, that's worth having, comes
easy!
Geschrieben: 29 Juni 2011 10:59
Und bei Neuware MUSS ein Händler sogar seiner Pflicht der
Warenprüfung nachkommen. Wie er das realisiert, da ja fast jeder
Kunde Originalverpackte Ware haben möchte, bleibt sein
Geheimnis....das fällt heutzutage ofmals weg, bei Händlern mit
Ladenlokal ist es ja der Austeller. Glücklicherweise ist
Unterhaltungselektronik ja keine "Sprossen" ;) das die
Qualitätssicherung auf allen Ebenen 100% stattzufinden hat....
Der Mensch wächst
mit seinen Problemen! Hier bin ich.
(Eigenzitat)
Geschrieben: 29 Juni 2011 11:21

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Erfolgsserie LOST ab
sofort als Komplettset
auf Blu-ray Disc
vorbestellbar
Bedankte sich 123 mal.
Held der Eisdiele .......
Ich persönlich kann es nachvollziehen das die Rücksendekosten die
Firmen belasten, wer was zur Probe bestellt muss dann auch die
Kosten dafür tragen, für mich das normalste der Welt.
Die Extrembeispiele mit Leuten die Kleidung die getragen wurde
zurückschicken müssten meiner Meinung nach schon richtig extrem
belangt werden, einfach eine pure Frechheit, ich frage mich echt
was bei solchen Leuten im Kopf vorgeht? Ist mir ein absolutes
Rätsel, aber das wird in dert heutigen Gesellschaft wahrscheinlich
als normal angesehen, verkehrte Welt.
"Aber es ist nicht wahr, dass die Jahre weise
machen - sie machen alt."
Geschrieben: 29 Juni 2011 11:42

Oh man - hier treffen wieder die Rechte der Kunden und der
Verkäufer wieder aufeinander - so etwas kann doch nicht gut gehen
;)
Zitat:
Bei einer derart großen Anzahl an Bestellungen
dürften dir ein paar Euro für den Rückversand nicht weh tun. Und du
bist auch bestimmt nicht das Ziel der Kritik von denjenigen, die
sich über die "ich bestelle, um zurückzuschicken"-Käufer aufregen.
Dass bei 350 Bestellungen vielleicht auch mal 20 zurückgehen, ist
verständlich. Aber es gibt auch jene, die von 350 Bestellungen 320
zurückschicken und dann in dem von xy78 beschriebenen
Zustand.
Sehe ich absolut genauso.
Ebefalls finde ich die AGBs eines großen Unternehmens gut, die ganz
klar besagen, dass sie die Ware nach einer Rücksendung prüfen und
sofern diese keinen Neuzustand mehr entsprechen, die Rückzahlung
minimieren.
Damit hat man bestimmte Spaßkäufer spätestens nach dem ersten
Rücksendung von der Backe.
Jedoch besteht da die Gefahr, dass der hier nun der Kunde evtl zu
Unrecht belangt werden könnte.
Jedoch habe ich bisher keine Probleme in diesem Shop gemacht.
Geschrieben: 29 Juni 2011 17:20

Steeljunkie
Blu-ray Papst
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Zitat:
Zitat von Markus P.
Aber auch die sind nciht vor Fehler gefeit ;) Das mal so am Rande.
Die Verantwortung der Richtigkeit deiner Umsetzung obliegt dir ganz
alleine.
möglich das die auch mal einen Fehler machen, jedoch bin ich über
die versichert. sie kontrollieren ja jeden Onlineshop ihrer
Mitglieder.
wie ich von denen gerade gehört habe, kann es bis zu 2 Jahre
dauern, bis das umgesetzt wird :(
Geschrieben: 29 Juni 2011 17:28

Steeljunkie
Blu-ray Papst
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Zitat:
Zitat von benvader0815
Sehe ich absolut genauso.
Ebefalls finde ich die AGBs eines großen Unternehmens gut, die ganz
klar besagen, dass sie die Ware nach einer Rücksendung prüfen und
sofern diese keinen Neuzustand mehr entsprechen, die Rückzahlung
minimieren.
Damit hat man bestimmte Spaßkäufer spätestens nach dem ersten
Rücksendung von der Backe.
Jedoch besteht da die Gefahr, dass der hier nun der Kunde evtl zu
Unrecht belangt werden könnte.
Jedoch habe ich bisher keine Probleme in diesem Shop gemacht.
denke, jeder Onlinehändler hat eine "Schadenersatzklausel" in
seinen ABG´s - meist lohnt sich das einklagen bei Gericht ja
überhaupt nicht.
außerdem hast einen Punkt vergessen, bei Kauf auf Rechnung hat der
Händler beim versenden der Ware noch kein Geld vom Kunden, was er
danach einbehalten könnte ;)