Geschrieben: 16 Juni 2011 12:27
Zitat:
Zitat von Rikibu
Ist ja nicht so, dass Nintendo am Hungertuch nagen muss, nur weil
es Cyclo DS Module R4 usw. gibt.
Was ist das für eine Argumentation?....warum ist die Welt so
missgünstig geworden. Hoffe das dir nicht von deinem sozialen
Umfeld missgunst gegenübergebracht wird.....
Der Mensch wächst
mit seinen Problemen! Hier bin ich.
(Eigenzitat)
Geschrieben: 16 Juni 2011 12:32
Was hat das mit Misgunst zu tun? Nintendo ist gierig, das alleine
beweist schon die Tatsache, dass sie konstant hohe Softarepreise
haben, egal ob ein Titel neu oder alt ist, du zahlst immer den
selben Preis. Eine Alterung von Software oder gar eineClassics oder
Platinum Reihe gibts für DS gar nicht - für Wii erst jetzt -
faktisch viel zu spät...
An jeder Konsole egal ob stationär oder Handehld verdient Nintendo
ebenso weil diese Geräte gewinnbringend in den Markt gebracht
werden und nicht subventioniert werden.
ich kann das schon nachvollziehen... auch wenn es natürlich nicht
legitimiert so was zu tun.
trotzdem würde ich lieber eine flashcard mit allen spielen mit mir
rumtragen als 20 von den kleinen dingern...
Geschrieben: 17 Juni 2011 08:40
1. backup? nenn das kind doch beim namen RAUBKOPIEN.... denn warum
bezahlen wenn ich eine SICHERHEITSKOPIE nehmen kann Oo ja nee is
klar. ich kauf mir die ganzen games im original und setz mich dann
zu hause hin um alles umzukopieren Oo
2. Preise von nintendo sind ja vieeeel zu hoch Oo öhm, die
entwicklung kostet geld? die gewinne werden in der wirtschaft idR
reinvestiert.... von den laufenden kosten einer firma wie nintendo
mal ganz ab
GEGEN DEN 3D-Wahn
2D und faire Preise fürs Kino!!!!!
Geschrieben: 17 Juni 2011 08:54
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Auf dem PC gab und gibts es Kopien von Spielen. Da käme auch keiner
auf die Idee Verkäufer von Festplatten oder Rohlingen
abzumahnen.
Und die Preise von Nintendo finde ich auch zu hoch (vor allem weil
sie selten fallen). Habe ne PS3 und eine Wii und für die Wiititel
im Schnitt mehr gezahlt.
Ich kaufe meine Games überwiegend in England oder gebraucht und
muss selten mehr als 20 EURO zahlen. Würden die gleich bei
Veröffentlichung in diesen Regionen sein, würde sich der Umsatz
sich vervielfachen und das Thema "Sicherheitskopien" hätte sich
weitesgehend erledigt.
Geschrieben: 17 Juni 2011 08:59
auf dem pc hast du aber auch den kopierschutz-krieg der nun
scheinbar auf die stream-variante hinauszulaufen
scheint......
nur weil du etwas günstiger machst werden es die leute nicht sofort
verstärkt kaufen... bringst du es für 30 wollen sie es für 20...
bringst du es für 20 auf den mark... wollen sie es für 10....
du verstehst? einzige möglichkeit wäre die preise automatisch hoch
anzusetzen und in einem festern (inoffiziellen) terminplan
kontinuierlich zu senken
GEGEN DEN 3D-Wahn
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Geschrieben: 17 Juni 2011 10:21
Die terminliche Senkung funktioniert ja bei Sony und Microsoft sehr
gut.
Sprichwort Classics bzw. Platinum Serie für 360 und PS3.. nur
Nintendo hat das insbesondere für den Kekskasten DS nicht nötig
offenbar.
Natürlich kosten die Entwicklungen Geld - Preis-Leistungstechnisch
schaufelt aber Nintendo aufgrund der Einfachheit der Entwicklungen
mehr Geld aus einem Produkt(einfache Grafiken,oft olle Kamellen
Spielkonzepte - sodass der Investitionsaufwand sehr gering
ausfällt)
Wenn ich mir alleine die Online/Multiplayer Modi angugge, basieren
die immer auf der gleichen Basistechnologie (glaube gamespy werkelt
da im Hinergrund). DAs ist also nicht sonderlich aufwändig, und
trotzdem ist deren Onlinesystem alles andere als ein Pro Argument
um solche hohen Preise zu fordern.
Mag sein dass Nintendo local Multiplayer fixiert ist udn natürlich
auch gute Singleplayer Erfahrungen bietet.
Aber wie viel dürfte Microsoft wohl verlangen, wenn sie Nintendo
Maßstäbe ansetzen würden?
habe ich die Wahl zwischen einem 40 Euro Wii Spiel/DS Spiel oder
einem 40 Euro Xbox360 Spiel, kann man davon ausgehen, dass man bei
einem 360 Spiele nicht nur aufwändigere Grafiken bekommt, nein,
auch komplexere Spielmechaniken, mehr Funktionen (ordentlicher
Multiplayer, DLC usw.)...
Somit darf sehr wohl die Frage des gerechtfertigten
Preis-Leistungsgefüges gestellt werden.
Nur weil Nintendo jetzt einen Shop bis auf den Knochen abmahnt,
heißt das nicht dass man damit unwillige (die die Preistreiberei
Nintendos aus Prinzip nicht mitmachen) eine Schelle verpasst. Es
wird immer Möglichkeiten geben Content illegal zu beziehen.
Ziel der Content Industrie muss es sein, den Idealismus wieder zu
appellieren. Ich würde zb. nie billige Mp3s runterladen oder gar
bei amazon kaufen - warum? weil ich Idealist bin und gerne ne CD
anfasse, voller Vorfreude aus dem Laden gehe mit dem frisch
erstandenen Tonträger...
Diese Euphorie habe ich allerdings im Videospielsektor kaum noch
bis gar nicht - und schon gar nicht bei Nintendo Produkten.
Die Ausrichtung des Kozerns in den letzten Jahren ging mit meinen
Kriterien nicht konform. DAs Mario Franchise wurde ausgeschlachtet,
faktisch vergewaltigt, ohne den Charme der alten Mario Hüpfspiele
zu erhalten. Ein Mario Galaxy könntste mir schenken oder als
Raubkopie bereitstellen - ich würds nich zocken wollen. Dieses um
Planeten gekurbel nervt einfach nur und hat nix, aber auch gar nix
mit Mario zu tun.
Natürlich ist nicht 100% sichergestellt, ob eine generelle
Preissenkung automatisch die Kopienutzung eindämmt. Preise stur
oben lassen, obwohl das Spiel 4 Jahre auf m Buckel hat, ist da
natürlich die lukrativere Lösung - auf gut deutsch, zieh die ab,
die zu blöd oder ehrlich dafür sind, sich den überteuerten Krempel
woanders zu beschaffen.
Ich will nicht sagen, dass ein Zelda allein vom Umfang her keine 50
Euro wert wäre, aber mal ehrlich, Software altert... nur nicht bei
Nintendo - und in Hinblick auf digital distribution auf zukünftigen
Plattformen (und tendentiell jetzt schon auf m Live Marktplatz und
PSN) ist schon erkennbar, dass digitaler Content ebenfalls
preislich sehr stabil bleibt... Preiskampf dank fehlender
Konkurrenz innerhalb des geschlossenen Kaufsystems sei Dank... nur
zu blöd, dass man noch den stationären Handel brauch um die
Daddelkisten zu verkaufen. Könnte man Hardware einfach runterladen,
dann hätten wir wohl schon astronomische Preise auf jeder
Plattform.
Nur ergibt sich das Problem, vor allem zukünftig, dass man für
digitale Ware keinen wirklcih angemessenen Preis taxieren
kann.
Steh ich im Laden oder bestell bei amazon, hab ich alle Freiheiten,
ich kanns verleihen, verschenken, tauschen, ich kann die Disc als
Bierdeckel benutzen...
Die Zukunft wird mir aber all das verbieten und eigentlich nur noch
aus ner 0 eine 1 machen, in einer Berechtigungsdatenbank...
Der Idealismus geht flöten zugunsten kompromissloser Kontroll und
Schutzinstanzen...
Bin ich dafür bereit den gleichen Preis wie für ein Retailprodukt
zu bezahlen? devinitiv nicht. für ne Handvoll Nullen und Einsen
?
Natürlich kann man auch so argumentieren, dass Nintendo Preise
Stabilität auch was gutes hat. Egal wann du kaufst, du wirst nicht
benachteiligt... trotzdem zahlst du so oder so immer mehr als auf
anderen Plattformen (und bekommst bei Multiplattformtiteln sogar
weniger für mehr)
is schon clever, Hardware kostendeckend bzw. gewinnbringend abgeben
und dauerhaft hohe Preise für Software abfassen + ständig
irgendwelche Controller noch anbieten die man brauch um die
neuesten games zocken zu können.
Dass Preissenkung keine Verkaufssteigerung bewirken kann, glaube
ich indes so nicht.
Warum? Weil mich persönlich die Spieleindustrie schon umerzogen
hat.
Aleine die DLC Nachschub Politik stinkt mich arg an.
Auch diese ewige "wir hauen zig Versionen vom gleichen Krempel auf
den Markt" nervt mich.
Warum soll ich 50/60 Euro zahlen und dann noch rausgeschmissene
Inhalte zusätzlich finanzieren?
halten die mich für dumm?
DAnn warte ich bis das Spiel in der Classics Serie erscheint, da
sind dann die DLCs dabei und ich zahl nur 30 Euro...
Geschrieben: 17 Juni 2011 10:36
3D Maniac
Blu-ray Fan
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Zitat:
Zitat von sven-hh
1. backup? nenn das kind doch beim namen RAUBKOPIEN.... denn warum
bezahlen wenn ich eine SICHERHEITSKOPIE nehmen kann Oo ja nee is
klar. ich kauf mir die ganzen games im original und setz mich dann
zu hause hin um alles umzukopieren Oo
Ja und mit was spielst du deine Sicherheitskopie ab ?! ?! ?! ...
Das zeigt nur das du den Text nicht verstanden hast ... der Shop
verkauft keine ROMs oder ähnliches er ist eine sozusagen ein
Verkäufer von "Laufwerken" !
Und zu dem umkopieren .. ich besitze einen SMS4 Stick, mit dem ich
alle (!) meine Games nochmal abspeicher, da die Spiele auch nicht
ewig halten ...
Geschrieben: 17 Juni 2011 10:40
dann bist du eine goldene ausnahme... beinahe schon
platin....
ich habs beim DS gesehen! jeder kaufte sich das "laufwerk" aber
keiner kaufte sich die games sondern hatten alle plötzlich die
cards drin vom alternativanbieter
GEGEN DEN 3D-Wahn
2D und faire Preise fürs Kino!!!!!
Geschrieben: 17 Juni 2011 10:49
3D Maniac
Blu-ray Fan
Aktivität:
Da es hier ja jeden Menge Leute gibt die keine Ahnung haben um was
es geht, hier eine ausführliche Erklärung des Shops :
Zitat:
(*)= Was ist die Sache und worum geht es
?
Firma A vertreibt ein Produkt, welches von Firma B nicht erwünscht
ist und vom Markt verschwinden soll. Firma B behauptet, es läge
eine Verletzung des Urheberrechts und des Markenrechts vor (Logo
Darstellung und Umgehung von Kopierschutzmechanismen).
Sie verschickt eine Abmahnung an Firma A, mit der Aufforderung eine
Unterlassungserklärung zu unterschreiben und somit den Verkauf
einzustellen plus Summe X als Entschädigung zu bezahlen. Firma A
lehnt dies ab, da Firma A keine Verletzung eines Marken- oder
Urheberrechts erkennen kann.
Einige Zeit später stellt Firma B Strafanzeige gegen Firma A wegen
sogenannter Kennzeichenverletzung. Mit Beschluß vom 17.04.2009
kommt es zu einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von den
genannten Produkten.
Die ermittelnde Staatsanwaltschaft bietet Firma A an, gegen Auflage
(3.000 Euro) das Verfahren einzustellen, wenn Firma A auch den
Vertrieb einstellt. Firma A lehnt dies ab, da keine
Kennzeichenverletzung zu erkennen ist.
Eine Weile passiert nichts, bis Firma B (immer vertreten durch eine
Anwaltskanzlei) nochmals darauf hinweist, die
Unterlassungserklärung zu unterzeichnen da sonst mit dem Gang vor
ein Gericht (Zivilsache, Landgericht) gerechnet werden müsse. Firma
A lehnt weiter ab, da sich keine Änderung in der Sache ergeben hat.
Firma A reicht Schutzschriften bei allen zuständigen Gerichten ein,
um eine Einstweilige Verfügung zu verhindern, die einen sofortigen
Verkaufsstopp bedeutet hätte.
Es kommt 2010 zu einem Zivilverfahren vor dem Landgericht München.
Die Hauptklagepunkte, die Verletzung von Marken- oder
Urheberrechten zieht Firma B zurück und ist nun der Ansicht, das
die Form des Produkts bereits ein Kopierschutz sei. Hinweise oder
Einwände von Firma A, das die Form kein Kopierschutz sein könne und
der Endanwender durchaus in der Lage sei selbst Kopien seiner
Spiele erstellen zu können und somit das Internet als Quelle für
sogenannte Raubkopien nicht benötige und auch früher nicht
benötigte und es auch nicht in der Verantwortung von Firma A läge,
wie ein Produkt genutzt werde, liess das Gericht
unberücksichtigt.
Produkte, die zwar im Prinzip auch gegen das Marken- und
Urheberrecht verstoßen und von Firma B nicht lizenziert oder
genehmigt sind und die selbe Form haben wie die von Firma A
vertriebenen Produkte, seien für Firma B unproblematisch, da man
mit ihnen keine Kopien abspielen könne.
Das Gericht wies darauf hin, es gäbe schon X andere Urteile
(Teilurteile) zu dem Thema und man sei nicht gewillt, in der Sache
anders zu entscheiden. Ob und welche anderen Kopierschutzmethoden
seitens Firma B tatsächlich zum Einsatz kämen und wie diese
funktionieren und ob sie im Sinne der Paragraphen einen wirksamen
Schutz darstellen, wurde nicht geklärt bzw. sei unerheblich.
Das Gericht sah auch kein Problem darin, die seit mehr als 2 Jahre
vorliegenden Vorwürfe der Marken- und Urheberrechtsverletzung gegen
den Vorwurf der Formgestaltung der durch Firma A verkauften
Produkte zu ersetzen und nun als Hauptklagepunkt anzusehen.
Weiterhin teilte das Gericht mit, bei einer möglichen
Hauptverhandlung gegen Firma A zu entscheiden.
In der Konsequenz bedeutete dies für Firma A:
- vor dem Landgericht zu verlieren
- weiter zum Oberlandesgericht gehen zu müssen, welches bislang
nicht anders als das Landgericht entschieden hat
- weiter zum Bundesgerichtshof gehen zu müssen (oder die Zulassung
zum BGH einzuklagen) um die Frage nach der Form als Kopierschutz
eindeutig klären zu lassen
- sehr viel ZEIT und NOCH MEHR GELD zu investieren
- mit einem Verkaufsstopp rechnen zu müssen, würde Firma B eine
Teilvollstreckung des Urteils aus München erwirken und somit Firma
A die finanzielle Grundlage entziehen, den Rechtsstreit
weiterführen zu können
- Firma A keine Chance hatte Recht zu bekommen, da Firma A mangels
Masse einfach nicht soweit gekommen wäre
Also hat Firma A gegen alle Prinzipien und Entäuschung über unser
Rechtssystem ein Annerkenntnis der bisherigen Urteile aus München
unterzeichnen müssen, welches zeitgleich den Verkaufsstopp
bedeutete. Firma B ist (vertreten durch jene Anwaltskanzlei) nun
bemüht die Höhe der Schadensersatzansprüche zu ermitteln, um Firma
A die sich nach Worten der Anwaltskanzlei am heftigsten gewehrt hat
zu bestrafen.
2 Monate nach München und insgesamt nach mehr als einem Jahr
Untätigkeit wurde dann auch wieder die Staatsanwaltschaft in der
Strafsache aktiv, unter Verwendung des Materials aus München, mit
den selben Vorwürfen, wie sie in München formuliert wurden. Die
ermittelnde Staatsanwaltschaft hatte schon früher keinen Zweifel an
den Ausführungen von Firma B und wenn nicht ein Kopierschutz der
Spiele vorhanden sei, dann würde die Form sicher als ein Schutz
gelten.
Die ermittelnde Staatsanwältin war nie für ein persönliches
Gespräch bereit und lies sich auch jetzt (beim Termin vor dem
Amtgsericht) urlaubsbedingt vertreten.
Ein Termin in der Strafsache wurde angesetzt.
Hier ist der Ablauf aus dem Zeitungsartikel annähernd detailiert
bekannt. Die Tatsache, das Richterin Besold die vorliegenden
Gutachten für unzureichend erachtet hat sieht Firma A als Folge der
Aussagen des geladenenen Mitarbeiters von Firma B, der eine
eidesstattliche Versicherung zu den technischen Abläufen abgegeben
hat, diese identische eidestattliche Versicherung in mehreren
anderen Verfahren abgegeben hat, er auch keine Angaben zu möglichen
Kopierschutzmechanismen machen konnte (durfte) und nur erklären
konnte, welche Abfrageprozesse beim Start des von Firma B
vertriebenden Produkts, welches die von Firma A in nachgeahmter
Weise vertriebenen Produkte ebenfalls benötigen um zu
funktionieren, in der Konsole ablaufen.
Die Schilderungen der Abläufe sind für Firma A nicht
nachprüfbar.
Der ebenfalls geladene Gutachter eines Landeskriminalamts, der zu
seiner Testreihe und den Ergebnissen befragt wurde, äußerte sich
dahingehend, er habe Testequipment (Entwickler Werkzeuge von Firma
B) und Unterstützung in persönlicher und telefonischer Form durch
den anwesenden und bereits genannten Mitarbeiter von Firma B
erhalten, um zu Ergebnissen zu kommen.
Weiterhin habe er eine Geheimhaltungserklärung unterschreiben
müssen (bzw. seine vorgesetzte Dienststelle), die ihm verbiete über
die Funktion der Mechanismen zu sprechen.
Firma A wies darauf hin, das der Geschäftsfüher von Firma B in
Japan im Juni 2009 gegenüber dem Handelsblatt und anderen Medien
folgendes äußerte: "Kopierschütze zukünftig als Hardware auf der
Spiele-Speicherkarte zu integrieren. Alle Nachfolgemodelle nach dem
DSi sollen zudem über einen neuen zusätzlichen Kopierschutz im
Gerät verfügen. Wir haben etwas spät reagiert, räumte der
Geschäftsführer von Firma B aus Japan ein."
Firma A beantragte den Geschäftsführer von Firma B aus Japan zu
laden.
Das Verfahren wurde nun aufgrund von Parallelverfahren in München,
die als Ziel eine Entscheidung beim BGH haben, ausgesetzt. In einer
kurzen Pause in der Firma A und Verteidigerin von Firma A nicht im
Gerichtssaal waren, wies der answesende Mitarbeiter der
Rechtsabteilung von Firma B gegenüber der Richterin darauf hin,
Firma B sei bestrebt die Urteile aus München rechtskräftig werden
zu lassen (aktuell werden die Verkündungstermine beim OLG in dieser
Sache dauernd verschoben)..
Sollten die betroffenen Firmen in den Zivilverfahren scheitern, in
dem sie nicht zum BGH gelangen und/oder vorher aufgeben müssen,
geht es mit Firma A in der Strafsache in die nächste Runde und dann
wieder alles von vorn. Ebenfalls mit dem Ziel einer Entscheidung
beim BGH.
Über die Motive, warum welche Informationen nicht rausgegeben
werden und warum Firma B so vorgeht, wie sie vorgeht kann sich
Firma A nur eigene Gedanken machen. Gefühlt geht es nicht um die
Eindämmung von Raubkopien aus dem Internet. Entweder ist die Form
ein Problem, dann für alle Produkte die diese Form nutzen, oder
nicht.
Dabei kommt es nicht darauf an welche Funktionen das Produkt hat.
Dies gilt es zu entscheiden. Firma A geht davon aus, das der BGH
hier keinen Schutz sieht und Firma A geht davon aus, das die in der
Vergangenheit vertriebenden Produkte keinen wirksamen und
anerkannten Schutz umgangen haben.
Geschrieben: 17 Juni 2011 12:46
Amaray Freak
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Erhielt 127 Danke für 50 Beiträge
vaderrr glaubt, dass der Sonnengott uns liebt!
hm, nette zusammenfassung. also ich weiß nicht wie teuer es sein
wird sich an die höheren instanzen zu wenden (z.b. bgh) aber ich
würd es riskieren. zu einem weil mir aufgefallen ist, dass
sämtliche beweise oder eidestaatliche erklärungen im landgericht
einfach hingenommen wurden und firma a es nicht nachvollziehen
kann. wenn im bgh erneut alles gecheckt wird denk ich kann man
nintendo in die schranken weisen ;>
“I was there, the day that Horus killed the Emperor”