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Der Kampf gegen Nintendo

Gestartet: 15 Juni 2011 14:36 - 26 Antworten

Geschrieben: 16 Juni 2011 12:27

Markus Pajonk

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Zitat:
Zitat von Rikibu
Ist ja nicht so, dass Nintendo am Hungertuch nagen muss, nur weil es Cyclo DS Module R4 usw. gibt.

Was ist das für eine Argumentation?....warum ist die Welt so missgünstig geworden. Hoffe das dir nicht von deinem sozialen Umfeld missgunst gegenübergebracht wird.....
Der Mensch wächst mit seinen Problemen! Hier bin ich. (Eigenzitat)
Geschrieben: 16 Juni 2011 12:32

Rikibu

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Was hat das mit Misgunst zu tun? Nintendo ist gierig, das alleine beweist schon die Tatsache, dass sie konstant hohe Softarepreise haben, egal ob ein Titel neu oder alt ist, du zahlst immer den selben Preis. Eine Alterung von Software oder gar eineClassics oder Platinum Reihe gibts für DS gar nicht - für Wii erst jetzt - faktisch viel zu spät...

An jeder Konsole egal ob stationär oder Handehld verdient Nintendo ebenso weil diese Geräte gewinnbringend in den Markt gebracht werden und nicht subventioniert werden.

ich kann das schon nachvollziehen... auch wenn es natürlich nicht legitimiert so was zu tun.
trotzdem würde ich lieber eine flashcard mit allen spielen mit mir rumtragen als 20 von den kleinen dingern...
Geschrieben: 17 Juni 2011 08:40

sven-hh

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1. backup? nenn das kind doch beim namen RAUBKOPIEN.... denn warum bezahlen wenn ich eine SICHERHEITSKOPIE nehmen kann Oo ja nee is klar. ich kauf mir die ganzen games im original und setz mich dann zu hause hin um alles umzukopieren Oo

2. Preise von nintendo sind ja vieeeel zu hoch Oo öhm, die entwicklung kostet geld? die gewinne werden in der wirtschaft idR reinvestiert.... von den laufenden kosten einer firma wie nintendo mal ganz ab
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Geschrieben: 17 Juni 2011 08:54

sir_marko77

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Auf dem PC gab und gibts es Kopien von Spielen. Da käme auch keiner auf die Idee Verkäufer von Festplatten oder Rohlingen abzumahnen.
Und die Preise von Nintendo finde ich auch zu hoch (vor allem weil sie selten fallen). Habe ne PS3 und eine Wii und für die Wiititel im Schnitt mehr gezahlt.
Ich kaufe meine Games überwiegend in England oder gebraucht und muss selten mehr als 20 EURO zahlen. Würden die gleich bei Veröffentlichung in diesen Regionen sein, würde sich der Umsatz sich vervielfachen und das Thema "Sicherheitskopien" hätte sich weitesgehend erledigt.
Baubericht meines Dachgeschossheimkinos:
https://bluray-disc.de/forum/prae...stezimmer.html
Geschrieben: 17 Juni 2011 08:59

sven-hh

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auf dem pc hast du aber auch den kopierschutz-krieg der nun scheinbar auf die stream-variante hinauszulaufen scheint......

nur weil du etwas günstiger machst werden es die leute nicht sofort verstärkt kaufen... bringst du es für 30 wollen sie es für 20... bringst du es für 20 auf den mark... wollen sie es für 10....

du verstehst? einzige möglichkeit wäre die preise automatisch hoch anzusetzen und in einem festern (inoffiziellen) terminplan kontinuierlich zu senken
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Geschrieben: 17 Juni 2011 10:21

Rikibu

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Die terminliche Senkung funktioniert ja bei Sony und Microsoft sehr gut.
Sprichwort Classics bzw. Platinum Serie für 360 und PS3.. nur Nintendo hat das insbesondere für den Kekskasten DS nicht nötig offenbar.

Natürlich kosten die Entwicklungen Geld - Preis-Leistungstechnisch schaufelt aber Nintendo aufgrund der Einfachheit der Entwicklungen mehr Geld aus einem Produkt(einfache Grafiken,oft olle Kamellen Spielkonzepte - sodass der Investitionsaufwand sehr gering ausfällt)
Wenn ich mir alleine die Online/Multiplayer Modi angugge, basieren die immer auf der gleichen Basistechnologie (glaube gamespy werkelt da im Hinergrund). DAs ist also nicht sonderlich aufwändig, und trotzdem ist deren Onlinesystem alles andere als ein Pro Argument um solche hohen Preise zu fordern.
Mag sein dass Nintendo local Multiplayer fixiert ist udn natürlich auch gute Singleplayer Erfahrungen bietet.
Aber wie viel dürfte Microsoft wohl verlangen, wenn sie Nintendo Maßstäbe ansetzen würden?


habe ich die Wahl zwischen einem 40 Euro Wii Spiel/DS Spiel oder einem 40 Euro Xbox360 Spiel, kann man davon ausgehen, dass man bei einem 360 Spiele nicht nur aufwändigere Grafiken bekommt, nein, auch komplexere Spielmechaniken, mehr Funktionen (ordentlicher Multiplayer, DLC usw.)...

Somit darf sehr wohl die Frage des gerechtfertigten Preis-Leistungsgefüges gestellt werden.
Nur weil Nintendo jetzt einen Shop bis auf den Knochen abmahnt, heißt das nicht dass man damit unwillige (die die Preistreiberei Nintendos aus Prinzip nicht mitmachen) eine Schelle verpasst. Es wird immer Möglichkeiten geben Content illegal zu beziehen.

Ziel der Content Industrie muss es sein, den Idealismus wieder zu appellieren. Ich würde zb. nie billige Mp3s runterladen oder gar bei amazon kaufen - warum? weil ich Idealist bin und gerne ne CD anfasse, voller Vorfreude aus dem Laden gehe mit dem frisch erstandenen Tonträger...

Diese Euphorie habe ich allerdings im Videospielsektor kaum noch bis gar nicht - und schon gar nicht bei Nintendo Produkten.
Die Ausrichtung des Kozerns in den letzten Jahren ging mit meinen Kriterien nicht konform. DAs Mario Franchise wurde ausgeschlachtet, faktisch vergewaltigt, ohne den Charme der alten Mario Hüpfspiele zu erhalten. Ein Mario Galaxy könntste mir schenken oder als Raubkopie bereitstellen - ich würds nich zocken wollen. Dieses um Planeten gekurbel nervt einfach nur und hat nix, aber auch gar nix mit Mario zu tun.

Natürlich ist nicht 100% sichergestellt, ob eine generelle Preissenkung automatisch die Kopienutzung eindämmt. Preise stur oben lassen, obwohl das Spiel 4 Jahre auf m Buckel hat, ist da natürlich die lukrativere Lösung - auf gut deutsch, zieh die ab, die zu blöd oder ehrlich dafür sind, sich den überteuerten Krempel woanders zu beschaffen.
Ich will nicht sagen, dass ein Zelda allein vom Umfang her keine 50 Euro wert wäre, aber mal ehrlich, Software altert... nur nicht bei Nintendo - und in Hinblick auf digital distribution auf zukünftigen Plattformen (und tendentiell jetzt schon auf m Live Marktplatz und PSN) ist schon erkennbar, dass digitaler Content ebenfalls preislich sehr stabil bleibt... Preiskampf dank fehlender Konkurrenz innerhalb des geschlossenen Kaufsystems sei Dank... nur zu blöd, dass man noch den stationären Handel brauch um die Daddelkisten zu verkaufen. Könnte man Hardware einfach runterladen, dann hätten wir wohl schon astronomische Preise auf jeder Plattform.

Nur ergibt sich das Problem, vor allem zukünftig, dass man für digitale Ware keinen wirklcih angemessenen Preis taxieren kann.
Steh ich im Laden oder bestell bei amazon, hab ich alle Freiheiten, ich kanns verleihen, verschenken, tauschen, ich kann die Disc als Bierdeckel benutzen...

Die Zukunft wird mir aber all das verbieten und eigentlich nur noch aus ner 0 eine 1 machen, in einer Berechtigungsdatenbank...
Der Idealismus geht flöten zugunsten kompromissloser Kontroll und Schutzinstanzen...
Bin ich dafür bereit den gleichen Preis wie für ein Retailprodukt zu bezahlen? devinitiv nicht. für ne Handvoll Nullen und Einsen ?

Natürlich kann man auch so argumentieren, dass Nintendo Preise Stabilität auch was gutes hat. Egal wann du kaufst, du wirst nicht benachteiligt... trotzdem zahlst du so oder so immer mehr als auf anderen Plattformen (und bekommst bei Multiplattformtiteln sogar weniger für mehr)

is schon clever, Hardware kostendeckend bzw. gewinnbringend abgeben und dauerhaft hohe Preise für Software abfassen + ständig irgendwelche Controller noch anbieten die man brauch um die neuesten games zocken zu können.

Dass Preissenkung keine Verkaufssteigerung bewirken kann, glaube ich indes so nicht.
Warum? Weil mich persönlich die Spieleindustrie schon umerzogen hat.
Aleine die DLC Nachschub Politik stinkt mich arg an.
Auch diese ewige "wir hauen zig Versionen vom gleichen Krempel auf den Markt" nervt mich.

Warum soll ich 50/60 Euro zahlen und dann noch rausgeschmissene Inhalte zusätzlich finanzieren?
halten die mich für dumm?
DAnn warte ich bis das Spiel in der Classics Serie erscheint, da sind dann die DLCs dabei und ich zahl nur 30 Euro...
Geschrieben: 17 Juni 2011 10:36

bluray_pole

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Zitat:
Zitat von sven-hh
1. backup? nenn das kind doch beim namen RAUBKOPIEN.... denn warum bezahlen wenn ich eine SICHERHEITSKOPIE nehmen kann Oo ja nee is klar. ich kauf mir die ganzen games im original und setz mich dann zu hause hin um alles umzukopieren Oo

Ja und mit was spielst du deine Sicherheitskopie ab ?! ?! ?! ... Das zeigt nur das du den Text nicht verstanden hast ... der Shop verkauft keine ROMs oder ähnliches er ist eine sozusagen ein Verkäufer von "Laufwerken" !

Und zu dem umkopieren .. ich besitze einen SMS4 Stick, mit dem ich alle (!) meine Games nochmal abspeicher, da die Spiele auch nicht ewig halten ...



Geschrieben: 17 Juni 2011 10:40

sven-hh

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dann bist du eine goldene ausnahme... beinahe schon platin....

ich habs beim DS gesehen! jeder kaufte sich das "laufwerk" aber keiner kaufte sich die games sondern hatten alle plötzlich die cards drin vom alternativanbieter
GEGEN DEN 3D-Wahn
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Geschrieben: 17 Juni 2011 10:49

bluray_pole

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Da es hier ja jeden Menge Leute gibt die keine Ahnung haben um was es geht, hier eine ausführliche Erklärung des Shops :

Zitat:
(*)= Was ist die Sache und worum geht es ?

Firma A vertreibt ein Produkt, welches von Firma B nicht erwünscht ist und vom Markt verschwinden soll. Firma B behauptet, es läge eine Verletzung des Urheberrechts und des Markenrechts vor (Logo Darstellung und Umgehung von Kopierschutzmechanismen).

Sie verschickt eine Abmahnung an Firma A, mit der Aufforderung eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und somit den Verkauf einzustellen plus Summe X als Entschädigung zu bezahlen. Firma A lehnt dies ab, da Firma A keine Verletzung eines Marken- oder Urheberrechts erkennen kann.

Einige Zeit später stellt Firma B Strafanzeige gegen Firma A wegen sogenannter Kennzeichenverletzung. Mit Beschluß vom 17.04.2009 kommt es zu einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von den genannten Produkten.

Die ermittelnde Staatsanwaltschaft bietet Firma A an, gegen Auflage (3.000 Euro) das Verfahren einzustellen, wenn Firma A auch den Vertrieb einstellt. Firma A lehnt dies ab, da keine Kennzeichenverletzung zu erkennen ist.

Eine Weile passiert nichts, bis Firma B (immer vertreten durch eine Anwaltskanzlei) nochmals darauf hinweist, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen da sonst mit dem Gang vor ein Gericht (Zivilsache, Landgericht) gerechnet werden müsse. Firma A lehnt weiter ab, da sich keine Änderung in der Sache ergeben hat. Firma A reicht Schutzschriften bei allen zuständigen Gerichten ein, um eine Einstweilige Verfügung zu verhindern, die einen sofortigen Verkaufsstopp bedeutet hätte.

Es kommt 2010 zu einem Zivilverfahren vor dem Landgericht München. Die Hauptklagepunkte, die Verletzung von Marken- oder Urheberrechten zieht Firma B zurück und ist nun der Ansicht, das die Form des Produkts bereits ein Kopierschutz sei. Hinweise oder Einwände von Firma A, das die Form kein Kopierschutz sein könne und der Endanwender durchaus in der Lage sei selbst Kopien seiner Spiele erstellen zu können und somit das Internet als Quelle für sogenannte Raubkopien nicht benötige und auch früher nicht benötigte und es auch nicht in der Verantwortung von Firma A läge, wie ein Produkt genutzt werde, liess das Gericht unberücksichtigt.

Produkte, die zwar im Prinzip auch gegen das Marken- und Urheberrecht verstoßen und von Firma B nicht lizenziert oder genehmigt sind und die selbe Form haben wie die von Firma A vertriebenen Produkte, seien für Firma B unproblematisch, da man mit ihnen keine Kopien abspielen könne.

Das Gericht wies darauf hin, es gäbe schon X andere Urteile (Teilurteile) zu dem Thema und man sei nicht gewillt, in der Sache anders zu entscheiden. Ob und welche anderen Kopierschutzmethoden seitens Firma B tatsächlich zum Einsatz kämen und wie diese funktionieren und ob sie im Sinne der Paragraphen einen wirksamen Schutz darstellen, wurde nicht geklärt bzw. sei unerheblich.

Das Gericht sah auch kein Problem darin, die seit mehr als 2 Jahre vorliegenden Vorwürfe der Marken- und Urheberrechtsverletzung gegen den Vorwurf der Formgestaltung der durch Firma A verkauften Produkte zu ersetzen und nun als Hauptklagepunkt anzusehen.

Weiterhin teilte das Gericht mit, bei einer möglichen Hauptverhandlung gegen Firma A zu entscheiden.

In der Konsequenz bedeutete dies für Firma A:

- vor dem Landgericht zu verlieren
- weiter zum Oberlandesgericht gehen zu müssen, welches bislang nicht anders als das Landgericht entschieden hat
- weiter zum Bundesgerichtshof gehen zu müssen (oder die Zulassung zum BGH einzuklagen) um die Frage nach der Form als Kopierschutz eindeutig klären zu lassen
- sehr viel ZEIT und NOCH MEHR GELD zu investieren
- mit einem Verkaufsstopp rechnen zu müssen, würde Firma B eine Teilvollstreckung des Urteils aus München erwirken und somit Firma A die finanzielle Grundlage entziehen, den Rechtsstreit weiterführen zu können
- Firma A keine Chance hatte Recht zu bekommen, da Firma A mangels Masse einfach nicht soweit gekommen wäre

Also hat Firma A gegen alle Prinzipien und Entäuschung über unser Rechtssystem ein Annerkenntnis der bisherigen Urteile aus München unterzeichnen müssen, welches zeitgleich den Verkaufsstopp bedeutete. Firma B ist (vertreten durch jene Anwaltskanzlei) nun bemüht die Höhe der Schadensersatzansprüche zu ermitteln, um Firma A die sich nach Worten der Anwaltskanzlei am heftigsten gewehrt hat zu bestrafen.

2 Monate nach München und insgesamt nach mehr als einem Jahr Untätigkeit wurde dann auch wieder die Staatsanwaltschaft in der Strafsache aktiv, unter Verwendung des Materials aus München, mit den selben Vorwürfen, wie sie in München formuliert wurden. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft hatte schon früher keinen Zweifel an den Ausführungen von Firma B und wenn nicht ein Kopierschutz der Spiele vorhanden sei, dann würde die Form sicher als ein Schutz gelten.

Die ermittelnde Staatsanwältin war nie für ein persönliches Gespräch bereit und lies sich auch jetzt (beim Termin vor dem Amtgsericht) urlaubsbedingt vertreten.

Ein Termin in der Strafsache wurde angesetzt.

Hier ist der Ablauf aus dem Zeitungsartikel annähernd detailiert bekannt. Die Tatsache, das Richterin Besold die vorliegenden Gutachten für unzureichend erachtet hat sieht Firma A als Folge der Aussagen des geladenenen Mitarbeiters von Firma B, der eine eidesstattliche Versicherung zu den technischen Abläufen abgegeben hat, diese identische eidestattliche Versicherung in mehreren anderen Verfahren abgegeben hat, er auch keine Angaben zu möglichen Kopierschutzmechanismen machen konnte (durfte) und nur erklären konnte, welche Abfrageprozesse beim Start des von Firma B vertriebenden Produkts, welches die von Firma A in nachgeahmter Weise vertriebenen Produkte ebenfalls benötigen um zu funktionieren, in der Konsole ablaufen.


Die Schilderungen der Abläufe sind für Firma A nicht nachprüfbar.

Der ebenfalls geladene Gutachter eines Landeskriminalamts, der zu seiner Testreihe und den Ergebnissen befragt wurde, äußerte sich dahingehend, er habe Testequipment (Entwickler Werkzeuge von Firma B) und Unterstützung in persönlicher und telefonischer Form durch den anwesenden und bereits genannten Mitarbeiter von Firma B erhalten, um zu Ergebnissen zu kommen.

Weiterhin habe er eine Geheimhaltungserklärung unterschreiben müssen (bzw. seine vorgesetzte Dienststelle), die ihm verbiete über die Funktion der Mechanismen zu sprechen.

Firma A wies darauf hin, das der Geschäftsfüher von Firma B in Japan im Juni 2009 gegenüber dem Handelsblatt und anderen Medien folgendes äußerte: "Kopierschütze zukünftig als Hardware auf der Spiele-Speicherkarte zu integrieren. Alle Nachfolgemodelle nach dem DSi sollen zudem über einen neuen zusätzlichen Kopierschutz im Gerät verfügen. Wir haben etwas spät reagiert, räumte der Geschäftsführer von Firma B aus Japan ein."

Firma A beantragte den Geschäftsführer von Firma B aus Japan zu laden.

Das Verfahren wurde nun aufgrund von Parallelverfahren in München, die als Ziel eine Entscheidung beim BGH haben, ausgesetzt. In einer kurzen Pause in der Firma A und Verteidigerin von Firma A nicht im Gerichtssaal waren, wies der answesende Mitarbeiter der Rechtsabteilung von Firma B gegenüber der Richterin darauf hin, Firma B sei bestrebt die Urteile aus München rechtskräftig werden zu lassen (aktuell werden die Verkündungstermine beim OLG in dieser Sache dauernd verschoben)..

Sollten die betroffenen Firmen in den Zivilverfahren scheitern, in dem sie nicht zum BGH gelangen und/oder vorher aufgeben müssen, geht es mit Firma A in der Strafsache in die nächste Runde und dann wieder alles von vorn. Ebenfalls mit dem Ziel einer Entscheidung beim BGH.

Über die Motive, warum welche Informationen nicht rausgegeben werden und warum Firma B so vorgeht, wie sie vorgeht kann sich Firma A nur eigene Gedanken machen. Gefühlt geht es nicht um die Eindämmung von Raubkopien aus dem Internet. Entweder ist die Form ein Problem, dann für alle Produkte die diese Form nutzen, oder nicht.

Dabei kommt es nicht darauf an welche Funktionen das Produkt hat. Dies gilt es zu entscheiden. Firma A geht davon aus, das der BGH hier keinen Schutz sieht und Firma A geht davon aus, das die in der Vergangenheit vertriebenden Produkte keinen wirksamen und anerkannten Schutz umgangen haben.



Geschrieben: 17 Juni 2011 12:46

vaderrr

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hm, nette zusammenfassung. also ich weiß nicht wie teuer es sein wird sich an die höheren instanzen zu wenden (z.b. bgh) aber ich würd es riskieren. zu einem weil mir aufgefallen ist, dass sämtliche beweise oder eidestaatliche erklärungen im landgericht einfach hingenommen wurden und firma a es nicht nachvollziehen kann. wenn im bgh erneut alles gecheckt wird denk ich kann man nintendo in die schranken weisen ;>
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“I was there, the day that Horus killed the Emperor”


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