Zitat:
Zitat von marcus0102
Da stimmt so nicht.
Das Versanddatum zählt und nicht das Datum der Ankunft beim Zoll!
(siehe Post von Elvis).
Steht zumindest auf der Zoll-Infoseite. Wie korrekt die
Informationen einzustufen sind und welche Nachhaltigkeit diese
Infos haben, habe ich weiter unten im Beitrag erörtert.
In der Praxis lässt sich das nur sehr aufwändig umsetzen, wenn
mehrere Pakete mit identischem Versanddatum an unterschiedlichen
Tagen beim selben Zollamt für den selben Empfänger
eintreffen:
1. Wenn heute was kommt und ich das sofort abhole, kann der Zoll
die Sendungen nicht mehr zusammenlegen, wenn sie über mehrere Tage
verteilt ankommen.
2. Woher will der Zollbeamte wissen, was morgen oder übermorgen
noch mit identischem Versanddatum ankommt?
3. Woher kennt der Zoll das Versanddatum der jeweiligen Sendungen,
um diese nach Versanddatum zusammenzulegen? Das Datum wird
oft/meistens nirgends aufgeführt. Auf Rechnungen steht meist nur
das Rechnungsdatum. Anhand von Stempeln könnte man eine Zuordnung
durchführen, das entfällt jedoch auch bei vielen Sendungen, die
eben ohne Stempel befördert werden.
So wie ich das kenne - schon mehrfach erlebt - werden praxisnah die
Sendungen vom selben Absender an den selben Empfänger, die am
selben Tag beim Zoll eingehen bzw. bis zur Abholung durch den
Empfänger dort gesammelt werden, zusammengelegt.
Dabei habe ich es persönlich sehr oft erlebt, dass Sendungen am
gleichen Tag versandt wurden, dann aber an 3 unterschiedlichen
Tagen beim Zoll eingingen - vom selben Absender: Zavvi zu Zeiten
als ich noch 10 Steels und mehr auf einen Schlag bestellt habe. In
der Regel sind aber sogar diese Massen einfach durch den Zoll
gegangen, ohne dass es jemand interessiert hätte. Auch das erwähnt
die Zollseite nicht.
Man sollte auf jeden Fall bedenken, dass die Informationen auf den
Zoll-Seiten nur eine Hilfestellung für den Bürger sind und
keinerlei Bindung haben.
Im Zweifelsfalle kann der Zollbeamte immer sagen: Die Infos auf
unserer Webseite sind veraltet oder schlicht falsch.
Daher würde ich die Informationen dort zwar beherzigen und im
Zweifelsfalle darauf zurückkommen, wenn es aber richtig hart auf
hart kommt, würde ich an Eurer Stelle lieber das passende
Gesetz/AGB-Klausel/whatever zur Hand haben als auf irgendwelche
zusammengeschusterten Infos einer Website zu bauen. ;)
In dem Zusammenhang fällt mir das Thema Pyrotechnik ein, wo der
Zoll regelmäßig im Nov./Dez. ein paar Infos auf der Website
zusammenstellt. Diese haben keinerlei Bindung für Zoll und Bürger,
entbehren jeglicher Grundlage und sind oft so falsch, dass der Zoll
die Einträge noch öfter updated und teilweise sogar komplett wieder
entfernt, bis das Jahr dann rum ist und der Passus wieder komplett
von der Website fliegt.
Und zumindest bei Pyrotechnik weiß ich es ganz genau, dass dort
einzig und allein die entsprechenden Gesetz Gültigkeit haben,
völlig unabhängig davon, was der Zoll auf der Website
schreibt.
Viele rufen/mailen den Zoll zur Silvesterzeit sogar immer an und
die sagen/schreiben dann einem auch dann genau das: Die Infos sind
nur Hilfestellungen und können falsch sein, entscheidend ist einzig
und allein der genaue Gesetzeslaut. Man gibt keine Garantie auf die
Richtigkeit der Angaben auf der Zollseite.
Der Zoll publiziert bzw. versucht die Gesetzestexte nur für den
einfachen Bürger in einfaches Deutsch zu übersetzen. Und dabei
macht eben auch der Zoll Fehler bzw. der Mensch der diese Texte für
die Website formuliert.
Das könnte natürlich auch in diesem Fall so sein, nur weiß ich eben
nicht, wo das 'Zoll-Handling' genau geregelt ist - vermute aber mal
auch irgendwo in den Tiefen der Gesetze. Und das wäre dann
tatsächlich das einzig interessante.
Gute Nacht. :p