Geschrieben: 01 Nov 2010 14:56
Schwarzseher
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Ich hab da mal eine Frage.
Es gibt hier ja den geschützten FSK 18 Bereich. Ab wann ist dieser
rein rechtlich nötig?
Filme mit FSK 18 dürfen doch auch in Shops ohne Anmeldung gezeigt
werden bzw. werden teilweise gezeigt.
Geht es hier in dem geschützen Bereich lediglich um die "Keine
Jugendfreigabe" Sachen oder indizierten Filme?
Nicht falsch verstehen, ich wil hier keine Diskussionüber den
Bereich und die Registrierung lostreten, warum auch, ich bin
registriert. Mich interessiert nur die allgemeine Rechtslage, was
denn nun definitiv in so einem Bereich hinein müsste.
Beispiel es gibt nen Film der in Deutschland ab 16 freigegeben ist
und woanders läuft der ab 18.
Vielleicht kann mich jemand "aufklären" in diesem Punkt.
Geschrieben: 01 Nov 2010 14:59
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Können wir diese Anleitung als Ausgangspunkt Deiner Frage nutzen
:
https://bluray-disc.de/forum/bluray-disc-de/54322-jugendschutz-im-forum.html
Bitte kurz durchlesen und dann die unklaren Passagen posten ?
Danke ;)
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Geschrieben: 01 Nov 2010 17:01
Schwarzseher
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Danke für den Link!
Es geht mir hierbei mehr um das allgemeine und nicht nur in Bezug
auf das Forum hier.
Ich hatte/habe da eien Diskussion in meinem Bekanntenkreis, deshalb
die Frage.
Wenn ich das jetzt richtig verstehe, wäre es rein rechtlich kein
Problem, wenn man ein Review zu einem FSK 18 Titel im freien
Bereich online stellt. Anders verhält es sich bei indizierten
Titeln. Da ist das untersagt da es eine Form der Werbung darstellen
soll.
Gibt es einen Unterschied zwischen FSK 18 und "Keine
Jugendfreigabe"?
Sorry für die Fragen aber mich interessiert das jetzt ziemlich
genau.
Geschrieben: 01 Nov 2010 17:05
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Dein Beispiel zum Review ist korrekt.
Hat der Film eine reguläre FSK18 Freigabe (Alte Bezeichnung : Keine
Jugendfreigabe), kannst du das Review im öffentlichen Bereich
posten.
Bei Amazon kann diese Titel jeder erwerben bzw. jeder die Reviews
lesen, die Altersverifikation beim Kauf findet durch den
Spezialversand statt.
Deswegen dürfen bei uns FSK18 Filme aber nur mit Verifizierung
verkauft werden, da mann leider davon ausgehen muss, das es
schwarze Schafe gibt, die eine rein mündliche Absprache ignorieren
würden.
FSK18 = Keine Jugendfreigabe (so hieß das bis 30.11.2008)
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