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Ab wann muss etwas in den FSK 18 Bereich?

Gestartet: 01 Nov 2010 14:56 - 3 Antworten

#1
Geschrieben: 01 Nov 2010 14:56

frank691209

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Ich hab da mal eine Frage.

Es gibt hier ja den geschützten FSK 18 Bereich. Ab wann ist dieser rein rechtlich nötig?
Filme mit FSK 18 dürfen doch auch in Shops ohne Anmeldung gezeigt werden bzw. werden teilweise gezeigt.
Geht es hier in dem geschützen Bereich lediglich um die "Keine Jugendfreigabe" Sachen oder indizierten Filme?

Nicht falsch verstehen, ich wil hier keine Diskussionüber den Bereich und die Registrierung lostreten, warum auch, ich bin registriert. Mich interessiert nur die allgemeine Rechtslage, was denn nun definitiv in so einem Bereich hinein müsste.

Beispiel es gibt nen Film der in Deutschland ab 16 freigegeben ist und woanders läuft der ab 18.

Vielleicht kann mich jemand "aufklären" in diesem Punkt.
#2
Geschrieben: 01 Nov 2010 14:59

atm

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Können wir diese Anleitung als Ausgangspunkt Deiner Frage nutzen :

https://bluray-disc.de/forum/bluray-disc-de/54322-jugendschutz-im-forum.html

Bitte kurz durchlesen und dann die unklaren Passagen posten ?

Danke ;)
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#3
Geschrieben: 01 Nov 2010 17:01

frank691209

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Danke für den Link!

Es geht mir hierbei mehr um das allgemeine und nicht nur in Bezug auf das Forum hier.

Ich hatte/habe da eien Diskussion in meinem Bekanntenkreis, deshalb die Frage.

Wenn ich das jetzt richtig verstehe, wäre es rein rechtlich kein Problem, wenn man ein Review zu einem FSK 18 Titel im freien Bereich online stellt. Anders verhält es sich bei indizierten Titeln. Da ist das untersagt da es eine Form der Werbung darstellen soll.

Gibt es einen Unterschied zwischen FSK 18 und "Keine Jugendfreigabe"?

Sorry für die Fragen aber mich interessiert das jetzt ziemlich genau.
#4
Geschrieben: 01 Nov 2010 17:05

atm

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Dein Beispiel zum Review ist korrekt.
Hat der Film eine reguläre FSK18 Freigabe (Alte Bezeichnung : Keine Jugendfreigabe), kannst du das Review im öffentlichen Bereich posten.
Bei Amazon kann diese Titel jeder erwerben bzw. jeder die Reviews lesen, die Altersverifikation beim Kauf findet durch den Spezialversand statt.
Deswegen dürfen bei uns FSK18 Filme aber nur mit Verifizierung verkauft werden, da mann leider davon ausgehen muss, das es schwarze Schafe gibt, die eine rein mündliche Absprache ignorieren würden.

FSK18 = Keine Jugendfreigabe (so hieß das bis 30.11.2008)
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