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Avatar 3D Blu ray exclusiv für Panasonic Kunden

Gestartet: 29 Okt 2010 20:21 - 899 Antworten

Geschrieben: 02 Dez 2010 13:08

MRyster

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Zitat:
Zitat von vulkan21
versandbestätigung habe ich gestern erhalten, hatte gehofft das es heute schon kommt, leider nicht, hoffentlich morgen....

kommt der film überhaupt aus deutschland? wenn ich mir den post auf der letzten seite mit dem umschlag angucke, sieht der nicht gerade deutsch aus...


Hab die versandbestätigung schon am 19.11. bekommen,bis heut noch nix da:-(((
Geschrieben: 02 Dez 2010 13:09

Bernado

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Bekomme Avatar demnächst zum zweiten Mal, aber das hat verdammt lange gedauert bis die erste 3D Blu ray da war!!
Geschrieben: 02 Dez 2010 13:09

MRyster

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Zitat:
Zitat von Major Dutch Schaefer
Das Warten hat endlich ein Ende. Meine Disc ist heute endlich angekommen.:D


Wie lang hats bei dir gedauert von der Versandmeldung bis sie da war? Maik
Geschrieben: 02 Dez 2010 13:20

Starbugs

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Zitat:
Zitat von Silondo
Es sollte mehr eine Frage, als eine Aussage von mir sein... Hatte den Text auch schon gelöscht/überarbeitet, als Du drauf geantwortet hattest.

Also mein (hoffentlich richtiger) Informationsstand sieht wohl wie folgt aus:


Laut Aussage meiner besten Freundin, sie ist Anwältin, besteht ein Lizenzvertrag nur unten den ersten beiden Vertragsparteien!

In unserem Beispiel also zwischen "20th Century Fox" und "Panasonic". Panasonic hat das Exklusivrecht, den Film "James Camerons: Avatar 3D" zeitexklusiv, und ausdrücklich nur gebündelt mit Hardware zu vertreiben. Der Film darf weder einzeln verkauft werden, noch darf die UVP der Produkte, dem der Film beiliegt angehoben werden.

Wir als Endkunden sind kein Bestandteil dieser Lizenzvereinbarung/Vertragsvereinbarung, und haben auch keine zusätzliche Auflagen akzeptiert, z.B. durch Unterschrift einer Zustimmung, somit ist ein Weiterverkauf absolut rechtens.

Hinzu kommt noch, dass manche Markenrechte/Lizenzrechte nur für bestimmte Länder/Bezirke gilt, z.B. auschließlich die USA, und somit wäre ein Weiterverkauf in der EU uneingeschränkt erlaubt. (Allgemeines Beispiel, NICHT bezogen auf "Avatar 3D")

Da ich KEIN Anwalt bin, hoffe ich, dass dies richtig formuliert ist. Ansonsten bitte ich mich zu korrigieren!

OK, wenn das so wäre (was ich jetzt erstmal so stehen lassen muss), dann würde ein Punkt der Kritik wohl wegfallen. Übrig bleibt jedoch immernoch das gewerbliche Handlen als Privatperson, was auf jeden Fall nicht erlaubt ist und sofern das FA davon Wind bekommt auch entsprechend geahndet wird. Denn dies ist letzendlich einfach nur Steuerhinterziehung und gewerbliches Handeln ohne Gewerbeschein.

Und eine Privatperson hat nunmal im Normalfall keine 13 neuen + OVP BD-Player desselben Typs zu verkaufen. Das kann man dem FA nicht glaubwürdig erklären und wenn man sich die Auktionen ansieht, dann sieht man eindeutig woher der Wind weht (Avatar).

Ob Du mit ersterem nun Recht hast oder nicht lass ich mal dahingestellt. Ich kann nur sagen, das ich meine DVD-Kopien vom ZDF (legal erworbene Sendemitschnitte einer alten TV-Serie welche es bis heute nicht auf DVD gibt) nicht weiterverkaufen darf (dort steht es auch drauf!). Und eBay hat mir die Auktion damals gecancelt (ist schon paar Jahre her jetzt). Also was sagst Du nun dazu? Darf man nun oder nicht? Ich durfte es nicht. Andere dürfen das scheinbar schon und das in rauhen Mengen.
Geschrieben: 02 Dez 2010 13:58

Silondo

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Zitat:
Zitat von Starbugs
Übrig bleibt jedoch immernoch das gewerbliche Handlen als Privatperson, was auf jeden Fall nicht erlaubt ist und sofern das FA davon Wind bekommt auch entsprechend geahndet wird. Denn dies ist letzendlich einfach nur Steuerhinterziehung und gewerbliches Handeln ohne Gewerbeschein.

Und eine Privatperson hat nunmal im Normalfall keine 13 neuen + OVP BD-Player desselben Typs zu verkaufen. Das kann man dem FA nicht glaubwürdig erklären und wenn man sich die Auktionen ansieht, dann sieht man eindeutig woher der Wind weht (Avatar).

100% Zustimmung! Sagte ja auch das ich dies einfach nur mies finde!

ICH hatte mir ja extra NUR wegen dem Film den BDT-100 Player zugelegt und wollte ihn dann, mit geschätztem Verlust von 40-60 € verkaufen, um so "günstig" an den Film zu kommen... Mittlerweile behalte ich den Player aber.

Was ich damals (vor zwei Wochen) ebenfals nicht wusste, war dass mein Samsung UE46C7700 Panel mal wieder die Grätsche machte und dieser schlussendlich gegen einen 50VT20E gewandelt wurde. Nun bekomme ich noch ein zweites Exemplar von Avatar 3D, welches ich allerdings hier zum Tausch anbiete, bzw. gegen nen kleinen Betrag weiterverkaufe. Dieser einzelne Tausch/Verkauf ist laut Aussage meiner besten Freundin aber in keinster Weise strafbar, weder steuerrechtlich, noch aus Lizenz- bzw Vertragspflichten gegenüber Panasonic.


Zitat:
Zitat von Starbugs
Ob Du mit ersterem nun Recht hast oder nicht lass ich mal dahingestellt. Ich kann nur sagen, das ich meine DVD-Kopien vom ZDF (legal erworbene Sendemitschnitte einer alten TV-Serie welche es bis heute nicht auf DVD gibt) nicht weiterverkaufen darf (dort steht es auch drauf!). Und eBay hat mir die Auktion damals gecancelt (ist schon paar Jahre her jetzt). Also was sagst Du nun dazu? Darf man nun oder nicht? Ich durfte es nicht. Andere dürfen das scheinbar schon und das in rauhen Mengen.

Naja in dem Fall Deiner ZDF-Aufzeichnungen bist Du quasi der erste Lizenzabnehmer, ähnlich wie es Panasonic bei Avatar bzw. 20th Century Fox ist, und somit hast Du sicherlich irgendwo bei der Bestellung die AGB die Vertrags- und/oder Lizenzbedingungen akzeptiert. In diesen wird eventuell ein Weiterverkauf und Verleih untersagt sein. Also Du bist der zweite in der Vertragskette.
Beim Avatar steht aber Panasonic als zweiter an dieser Stelle, und wir als Endverbraucher sind die glücklichen Dritten :p
Kann bei Panasonic nichts klein geschriebenes finden, was den Verauf des Films verbietet, wofür ich unterschrieben hätte.

Aber Ebay nimmt häufiger schon mal Sachen raus, obwohl diese ganz "legal" sind.
Geschrieben: 02 Dez 2010 15:19

Firefly

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Man muss ja die Orginalrechnung einreichen. Wird die wieder bei der Blu Ray dabei sein?

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Geschrieben: 02 Dez 2010 15:40

Starbugs

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Zitat:
Zitat von Firefly
Man muss ja die Orginalrechnung einreichen. Wird die wieder bei der Blu Ray dabei sein?

Ja, ist dabei.
Geschrieben: 02 Dez 2010 15:50

Pfnerch

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Zitat:
Zitat von Starbugs
Aber gehen Dir diese Exklusivverträge nicht auch tierisch auf die Nerven? Und in dem Zusammenhang gesehen kommt jetzt einer, der sich genau aufgrund dieser Tatsache die Taschen voll stopft. Wir kämpfen hier gegen solche Exklusivvermarktungen und andere profitieren in hohem Maße noch davon und freuen sich einen Ast, das es sowas gibt.

Da liegt bei mir vor allem der Hase im Pfeffer. Ich bin gegen Exklusivverträge und deswegen auch wehement gegen solche Vorgensweisen von Privatpersonen.

Ich hasse Exclusivverträge ebenso wie die meisten hier im Forum. Aber ich bin manchmal echt froh, wenn ich durch den Verkauf von Privatpersonen bei zb Ebay an einen Film komme , welchen ich auf normalen Weg nur durch teure Bundles erwerben könnte.
Leider ist es so, das ich dadurch Verkäufer unterstütze die auf Gewinnmaximierung aus sind. Und wenn man konsequent wäre würde man auf einen Film verzichten welchen man nicht normal und einzeln im Laden kaufen kann.
Sobald man einen Film bei EBay überteuert kauft, unterstützt man indirekt den Exclusivvertrag.
Geschrieben: 02 Dez 2010 16:09

bone71

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Zitat von Starbugs
Ja, ist dabei.


Die Rechnung wird dir vor der Blu-Ray zugeschickt, war zumindest bei mir so...
Geschrieben: 02 Dez 2010 16:17

Major Dutch Schaefer

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Zitat von MRyster
Wie lang hats bei dir gedauert von der Versandmeldung bis sie da war? Maik

Am 22.11 habe ich die Versandtbestätigung erhalten und am 30.11 steckte er morgens im Briefkasten.;)
mfg
Dennis


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