Zitat:
Zitat von Starbugs
Übrig bleibt jedoch immernoch das gewerbliche Handlen als
Privatperson, was auf jeden Fall nicht erlaubt ist und sofern das
FA davon Wind bekommt auch entsprechend geahndet wird. Denn dies
ist letzendlich einfach nur Steuerhinterziehung und gewerbliches
Handeln ohne Gewerbeschein.
Und eine Privatperson hat nunmal im Normalfall keine 13 neuen + OVP
BD-Player desselben Typs zu verkaufen. Das kann man dem FA nicht
glaubwürdig erklären und wenn man sich die Auktionen ansieht, dann
sieht man eindeutig woher der Wind weht (Avatar).
100% Zustimmung! Sagte ja auch das ich dies einfach nur mies
finde!
ICH hatte mir ja extra NUR wegen dem Film den BDT-100 Player
zugelegt und wollte ihn dann, mit geschätztem Verlust von 40-60 €
verkaufen, um so "günstig" an den Film zu kommen... Mittlerweile
behalte ich den Player aber.
Was ich damals (vor zwei Wochen) ebenfals nicht wusste, war dass
mein Samsung UE46C7700 Panel mal wieder die Grätsche machte und
dieser schlussendlich gegen einen 50VT20E gewandelt wurde. Nun
bekomme ich noch ein zweites Exemplar von Avatar 3D, welches ich
allerdings hier zum Tausch anbiete, bzw. gegen nen kleinen Betrag
weiterverkaufe. Dieser einzelne Tausch/Verkauf ist laut Aussage
meiner besten Freundin aber in keinster Weise strafbar, weder
steuerrechtlich, noch aus Lizenz- bzw Vertragspflichten gegenüber
Panasonic.
Zitat:
Zitat von Starbugs
Ob Du mit ersterem nun Recht hast oder nicht lass ich mal
dahingestellt. Ich kann nur sagen, das
ich meine
DVD-Kopien vom ZDF (legal erworbene Sendemitschnitte einer alten
TV-Serie welche es bis heute nicht auf DVD gibt) nicht
weiterverkaufen darf (dort steht es
auch drauf!).
Und eBay hat mir die Auktion damals gecancelt (ist schon paar Jahre
her jetzt). Also was sagst Du nun dazu? Darf man nun oder nicht?
Ich durfte es nicht. Andere dürfen das scheinbar schon und das in
rauhen Mengen.
Naja in dem Fall Deiner ZDF-Aufzeichnungen bist Du quasi der erste
Lizenzabnehmer, ähnlich wie es Panasonic bei Avatar bzw. 20th
Century Fox ist, und somit hast Du sicherlich irgendwo bei der
Bestellung die AGB die Vertrags- und/oder Lizenzbedingungen
akzeptiert. In diesen wird eventuell ein Weiterverkauf und Verleih
untersagt sein. Also Du bist der zweite in der Vertragskette.
Beim Avatar steht aber Panasonic als zweiter an dieser Stelle, und
wir als Endverbraucher sind die glücklichen Dritten :p
Kann bei Panasonic nichts klein geschriebenes finden, was den
Verauf des Films verbietet, wofür ich unterschrieben hätte.
Aber Ebay nimmt häufiger schon mal Sachen raus, obwohl diese ganz
"legal" sind.