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Avatar 3D Blu ray exclusiv für Panasonic Kunden

Gestartet: 29 Okt 2010 20:21 - 899 Antworten

Geschrieben: 02 Dez 2010 09:58

Starbugs

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Zitat von vulkan21
Thema ist imo, das hier das normale Maß überschritten wird, wer 1 oder 2 Rambo Steels für paar hundert € vertickt, ok, aber hier wird im großen Stil Kasse gemacht, nebenbei mal paar Tausend € Gewinn, ihr wollt doch nicht ernsthaft sagen sowas sei kein Problem...
Ich habe nix gegen wenn einer ein wertvolles Steelbook z.b. zweimal kauft um das erste somit zu finanzieren, gerade wer Student oder Azubi ist, aber das übersteigt dass normale Maß mehr als deutlich.

Er ist Privatverkäufer, 13 mal denselben Artikel hat aber mal so garnichts mehr mit Privat zutun, so Leute müssen vom Finanzamt in die Schranken gewiesen werden.

Wobei das verticken der Rambo-Steels (z.B.) hier sogar rechtlich noch eher "sauber" wäre, denn diese Artikel darf man zumindest mal ohne Einschränkung weiter verkaufen - auch als Privatperson. Natürlich sollte man sowas dann aber auch mit Vorsicht machen, da sonst wieder der Verdacht des gewerblichen handelns enstehen könnte. Ein, zwei solcher Steels zu verticken ist überhaupt kein Problem und absolut nicht vergleichbar. Und davon abgesehen rechtlich auch schwer angreifbar wenn man es nicht übertreibt (so wie der eBay VK). In rauhen Mengen sollte man aber auch das unterlassen. Ich hätte auch kein Problem damit, wenn der VK eine oder zwei solcher BDs anbietet - im Gegenteil.

Zitat:
Zitat von Pfnerch
Für mich stellt das kein Problem da u da manche Menschen ja gar nicht kapieren das man mit nem Player für 200 Euro die Disc umsonst bekommt, tun mir diese auch nicht sonderlich leid. Beim MM bei mir ums Eck gibt's genug BDT 100 Player für 250 Euro. Also von ausverkauft kann gar keine Rede sein. Wie schon erwähnt wird ja keiner gezwungen sich die Disc bei EBay zu ersteigern. Ob derjenige privat oder gewerblich handelt geht mir Links am Arsch vorbei. Wenns strafbar ist dann wird sich das Finanzamt oder Ebay schon bei ihm melden.Aber ich kann Starbuggs schon verstehen, habe aber besseres zu tun als mich darüber aufzuregen.

Hallo? 250 € im MM? Das mag ja sein. Aber wo ist da der Gewinn? Ich rede natürlich von attraktiven Preisen und die liegen für den player bei ca. 200 - 207 €. Der eBay VK wird wohl kaum 250 € pro Player bezahlt haben. Das Ganze würde sich dann zwar immernoch lohnen, aber so blöd wird er auch nicht sein. Such mal bei cyberport.de (teilnehmender Händler) nach dem BDT-100. Ausverkauft! Nicht lieferbar! Und wieso? Weil ob des günstigen Preises jeder pseudo "Geschäftsmann" dort Palettenweise bestellt hat. Schöne Alternative für abgezockte ehrliche Kunden sich das Teil nun im Blödmarkt für deutlich mehr kaufen zu müssen, nur weil einige den Hals nicht voll kriegen.
Geschrieben: 02 Dez 2010 10:05

Starbugs

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Zitat:
Zitat von CrosbyS87
Ich habe mal eine Frage. Ich habe mir letzte Woche den Panasonic 65VT20 und den BDT300 gekauft.

Ich habe natürlich beide Geräte bei Panasonic registriert und auch für beide Geräte jeweils einen Avatar Film "angefordert", immerhin habe ich ja auch für beide Geräte gezahlt und Panasonic wirbt damit, dass man für jedes Gerät einen AVATAR Film erhält.

Jetzt habe ich eine rechtliche Frage. Einen der beiden Filme werde ich definitiv behalten, weil mich die AVATAR 3D Demo richtig aus den Socken gehauen hat.

Wie sieht es aber mit dem 2. Film aus, den ich eventuell auch von Panasonic erhalte. Ich habe bis jetzt nur für einen Film eine Bestätigung erhalten. Ist es legal, wenn ich den zweiten Film gegen einen anderen 3D Film, beispielweise hier im Forum tausche oder ist es auch legal, wenn ich den zweiten Film zum Verkauf anbiete?

Wenn Du das mit nur einer BD machst, dann ist das zwar eigentlich auch nicht erlaubt, aber dann kann man Dir noch keinen gewerblichen Handel unterstellen. Das ist überhaupt kein Problem das Teil zu verkaufen oder zu tauschen. Was sollst Du auch mit dem doppelten Exemplar machen? Das ist etwas völlig anderes, da Du Dich damit nicht primär bereichern willst, sondern einfach nur verkaufst, was Du übrig hast. Da zu jedem TV auch ein Player gehört ist das auch gut nachvollziehbar. Du hast das Zeug ja nicht deswegen gekauft um bei eBay absahnen zu können (so wie der genannte eBay VK). Du hattest ja zu keinem Zeitpunkt eine Gewinnabsicht in größerem Ausmaß. Da musst Du keine Bedenken haben. Um solche Fälle geht es hier gar nicht. Auch wenn Du 170 € erzielst - es sei Dir gegönnt. Wiederholst Du das Spiel allerdings dutzende Male - am besten auch noch gleichzeitig und als privater Verkäufer - dann ist es nichtmehr dasselbe.

Beispiel: es gibt einen eBay Verkäufer aus Österreich, der von je her Ice Age 3 und Bolt verkauft (dürfte er eigentlich nicht, weil der Verkauf ja untersagt ist). Dies ist jedoch ein gewerblicher Händler und er muss dafür Kohle beim Finanzamt abdrücken. Er darf also gewerblich handeln. Wenn Panasonic bzw. Sony das tolerieren, dann ist das ja OK - immernoch nicht rechtens, aber wo kein Kläger ...

Als Privatperson sprechen gegen sowas aber gleich zwei Dinge: unerlaubter gewerblicher Handel und die Tatsache, das diese Discs gar nicht weiterverkauft werden dürfen. Der Händler steht also sogar in einem besseren Licht, da er zumindest mal massenhaft Ware desselben Typs anbieten darf (was Du als Privatverkäufer schonmal persé nicht darfst).

Wäre der eBay Avatar VK wenigstens so schlau gewesen die Dinger nach und nach einzustellen ... aber der weis auch, das mit der Zeit die Preise fallen werden uns deswegen hat er schnell dasselbe Angebot 13 mal eingestellt um richtig dick absahnen zu können und den maximalen Gewinn herauszuholen.
Geschrieben: 02 Dez 2010 10:13

CrosbyS87

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Zitat von Starbugs
Wenn Du das mit nur einer BD machst, dann ist das zwar eigentlich auch nicht erlaubt, aber dann kann man Dir noch keinen gewerblichen Handel unterstellen. Das ist überhaupt kein Problem das Teil zu verkaufen oder zu tauschen. Was sollst Du auch mit dem doppelten Exemplar machen? Das ist etwas völlig anderes, da Du Dich damit nicht primär bereichern willst, sondern einfach nur verkaufst, was Du übrig hast. Da zu jedem TV auch ein Player gehört ist das auch gut nachvollziehbar. Du hast das Zeug ja nicht deswegen gekauft um bei eBay absahnen zu können (so wie der genannte eBay VK). Du hattest ja zu keinem Zeitpunkt eine Gewinnabsicht in größerem Ausmaß. Da musst Du keine Bedenken haben. Um solche Fälle geht es hier gar nicht. Auch wenn Du 170 € erzielst - es sei Dir gegönnt. Wiederholst Du das Spiel allerdings dutzende Male - am besten auch noch gleichzeitig und als privater Verkäufer - dann ist es nichtmehr dasselbe.

Ok, vielen Dank. Dann bin ich beruhigt.
Geschrieben: 02 Dez 2010 10:26

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Zitat von Starbugs
Wenn Du das mit nur einer BD machst, dann ist das zwar eigentlich auch nicht erlaubt, aber dann kann man Dir noch keinen gewerblichen Handel unterstellen. Das ist überhaupt kein Problem das Teil zu verkaufen oder zu tauschen. Was sollst Du auch mit dem doppelten Exemplar machen? Das ist etwas völlig anderes, da Du Dich damit nicht primär bereichern willst, sondern einfach nur verkaufst, was Du übrig hast. Da zu jedem TV auch ein Player gehört ist das auch gut nachvollziehbar. Du hast das Zeug ja nicht deswegen gekauft um bei eBay absahnen zu können (so wie der genannte eBay VK). Du hattest ja zu keinem Zeitpunkt eine Gewinnabsicht in größerem Ausmaß. Da musst Du keine Bedenken haben. Um solche Fälle geht es hier gar nicht. Auch wenn Du 170 € erzielst - es sei Dir gegönnt. Wiederholst Du das Spiel allerdings dutzende Male - am besten auch noch gleichzeitig und als privater Verkäufer - dann ist es nichtmehr dasselbe.

Beispiel: es gibt einen eBay Verkäufer aus Österreich, der von je her Ice Age 3 und Bolt verkauft (dürfte er eigentlich nicht, weil der Verkauf ja untersagt ist). Dies ist jedoch ein gewerblicher Händler und er muss dafür Kohle beim Finanzamt abdrücken. Er darf also gewerblich handeln. Wenn Panasonic bzw. Sony das tolerieren, dann ist das ja OK - immernoch nicht rechtens, aber wo kein Kläger ...

Als Privatperson sprechen gegen sowas aber gleich zwei Dinge: unerlaubter gewerblicher Handel und die Tatsache, das diese Discs gar nicht weiterverkauft werden dürfen. Der Händler steht also sogar in einem besseren Licht, da er zumindest mal massenhaft Ware desselben Typs anbieten darf (was Du als Privatverkäufer schonmal persé nicht darfst).

Wäre der eBay Avatar VK wenigstens so schlau gewesen die Dinger nach und nach einzustellen ... aber der weis auch, das mit der Zeit die Preise fallen werden uns deswegen hat er schnell dasselbe Angebot 13 mal eingestellt um richtig dick absahnen zu können und den maximalen Gewinn herauszuholen.

Hast schon Recht, aber das Risiko trägt der Verkäufer allein zwecks Finanzamt u mir geht's trotzdem am A..... . Über sowas mag u kann ich mich nicht aufregen den dazu ist es in meinen Augen zu nichtig.
Geschrieben: 02 Dez 2010 10:32

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Zitat von Pfnerch
Hast schon Recht, aber das Risiko trägt der Verkäufer allein zwecks Finanzamt u mir geht's trotzdem am A..... . Über sowas mag u kann ich mich nicht aufregen den dazu ist es in meinen Augen zu nichtig.


Aber gehen Dir diese Exklusivverträge nicht auch tierisch auf die Nerven? Und in dem Zusammenhang gesehen kommt jetzt einer, der sich genau aufgrund dieser Tatsache die Taschen voll stopft. Wir kämpfen hier gegen solche Exklusivvermarktungen und andere profitieren in hohem Maße noch davon und freuen sich einen Ast, das es sowas gibt.

Da liegt bei mir vor allem der Hase im Pfeffer. Ich bin gegen Exklusivverträge und deswegen auch wehement gegen solche Vorgensweisen von Privatpersonen.
Geschrieben: 02 Dez 2010 10:47

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NACHTRAG:

Laut Aussage meiner besten Freundin, sie ist Anwältin, besteht ein Lizenzvertrag nur unten den ersten beiden Vertragsparteien!

In unserem Beispiel also zwischen "20th Century Fox" und "Panasonic". Panasonic hat das Exklusivrecht, den Film "James Camerons: Avatar 3D" zeitexklusiv, und ausdrücklich nur gebündelt mit seiner Hardware, zu vertreiben.
Wir als Endkunden sind kein Bestandteil dieser Lizenzvereinbarung/Vertragsvereinbarung, und haben auch keine zusätzliche Auflagen akzeptiert, z.B. durch Unterschrift einer Zustimmung, somit ist ein Weiterverkauf absolut rechtens.

Hinzu kommt noch, dass manche Markenrechte/Lizenzrechte nur für bestimmte Bereiche gilt, z.B. auschließlich die USA, und somit wäre ein Weiterverkauf in der EU uneingeschränkt erlaubt. (Allgemeines Beispiel, NICHT bezogen auf "Avatar 3D")

Da ich KEIN Anwalt bin, hoffe ich, dass dies richtig formuliert ist. Ansonsten bitte ich mich zu korrigieren!
Geschrieben: 02 Dez 2010 11:17

Starbugs

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Zitat:
Zitat von Silondo
Bezogen auf den rot markierten Text! Dies ist eine Frage von mir, und KEINE Feststellung ect.:

Gilt dieser Hinweis "Not for Resale" nicht ausschliesslich zum Schutz für den Endverbraucher?!?
Damit uns als Endverbraucher quasi keine Demo-Disc´s für 25,- € verkauft werden, sondern dass wir als Endkunden sofort erkennen können, dass es sich um eine kostenlose Beilage, zum Beispiel aus einem Brillen-Bundle (Starter-Set) handelt. Ich kann mir nicht vorstellen, wieso es verboten sein soll, dass man diesen Film verkaufen/tauschen darf?!? Korrigiert mich!

Und ist NICHT gegen Starbugs gemünzt, sondern wurde ja schon von mehreren aufgegriffen, dass der Verkauf strafbar sei!

Weis jetzt nicht genau worauf Du hinaus willst, aber "Not for Resale" oder "Nicht zum Wiederverkauf bestimmt" sollte eigentlich heissen was es heisst. Für mich heisst es, das man eine kostenlose beigelegte "Werbung / Werbematerial" nicht gewinnbringend an Dritte weiterverkaufen darf.
Geschrieben: 02 Dez 2010 11:19

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Zitat:
Zitat von Starbugs
Du willst doch jetzt nicht ernsthaft vergleichen, einen Nachbarn um einen Gefallen zu bitten und gewerblich auf eBay als Privatverkäufer zu handeln? Sorry, aber da besteht ja wohl ein himmelweiter Unterschied.

Auch wenn ich nicht weiter auf deine Ausführungen eingehen möchte (wir sind uns einig, nicht einig zu sein),möchte doch kurz darauf hinweisen, dass ich das Wort "Gefallen" in meinem vorherigen Beitrag in Anführungszeichen gesetzt habe. Womit ich der Notwendigkeit, ein anderes Wort zu benutzen, entgehen wollte.

Dabei hast du auch recht, ich wollte die Sachlage nicht mit Gefälligkeiten vergleichen. Mein Fehler, das ich es nicht deutlicher ausgedrückt habe.

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Geschrieben: 02 Dez 2010 11:49

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Zitat:
Zitat von Starbugs
Weis jetzt nicht genau worauf Du hinaus willst, aber "Not for Resale" oder "Nicht zum Wiederverkauf bestimmt" sollte eigentlich heissen was es heisst. Für mich heisst es, das man eine kostenlose beigelegte "Werbung / Werbematerial" nicht gewinnbringend an Dritte weiterverkaufen darf.

Es sollte mehr eine Frage, als eine Aussage von mir sein... Hatte den Text auch schon gelöscht/überarbeitet, als Du drauf geantwortet hattest.

Also mein (hoffentlich richtiger) Informationsstand sieht wohl wie folgt aus:


Laut Aussage meiner besten Freundin, sie ist Anwältin, besteht ein Lizenzvertrag nur unten den ersten beiden Vertragsparteien!

In unserem Beispiel also zwischen "20th Century Fox" und "Panasonic". Panasonic hat das Exklusivrecht, den Film "James Camerons: Avatar 3D" zeitexklusiv, und ausdrücklich nur gebündelt mit Hardware zu vertreiben. Der Film darf weder einzeln verkauft werden, noch darf die UVP der Produkte, dem der Film beiliegt angehoben werden.

Wir als Endkunden sind kein Bestandteil dieser Lizenzvereinbarung/Vertragsvereinbarung, und haben auch keine zusätzliche Auflagen akzeptiert, z.B. durch Unterschrift einer Zustimmung, somit ist ein Weiterverkauf absolut rechtens.

Hinzu kommt noch, dass manche Markenrechte/Lizenzrechte nur für bestimmte Länder/Bezirke gilt, z.B. auschließlich die USA, und somit wäre ein Weiterverkauf in der EU uneingeschränkt erlaubt. (Allgemeines Beispiel, NICHT bezogen auf "Avatar 3D")

Da ich KEIN Anwalt bin, hoffe ich, dass dies richtig formuliert ist. Ansonsten bitte ich mich zu korrigieren!
Geschrieben: 02 Dez 2010 13:05

MRyster

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Blu-ray 3D von „Avatar“ auch für bestehende Panasonic-Kunden


Zitat:
Zitat von bone71
Bei mir hat es 12 Tage von der Bestaetigungsmail
(Panasonic AVATAR 3D – Versand Ihrer Blu-ray Disc)


bis zum Erhalt des Umschlages gedauert... Und das war ein Produkt, das im Aktionszeitraum gekauft wurde. Ob das bei den anderen (vor Aktionszeitraum) laenger dauert, kann ich aber bald sagen, da noch eine Disc aussteht...

Gruss Juergen

Bin ja auch mal gespannt,hab am 19.11 die Versandbestätigung und bis heut ist noch nix da:-((


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