§ 121 Abs. 1 BGB:
"Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne
schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der
Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt
hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als
rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich
abgesendet worden ist."
Der Begriff "ohne schuldhaftes Zögern" ist auszulegen, mit
Sicherheit kann Amazon nicht nach drei Jahren kommen und eine neue
Rechnung schicken und den erhöhten Preis verlangen. Hier handelt es
sich um die Verjährungsfrist für die normale Kaufpreisforderung,
also die falschen Preise. Die kann Amazon binnen drei Jahren
geltend machen, allerdings beginnt die Frist erst Ende 2010, vgl. §
199 Abs. 1 BGB.
Ich denke, dass die Frist maximal zwei Wochen lang ist. Es gibt
Fälle, in denen angenommen wird, dass es lediglich drei Tage sind.
Ob Amazon von der Anfechtungsmöglichkeit Gebrauch macht, weiß ich
nicht, meine Glaskugel ist im Moment zur Reparatur. ;)
Wenn sie es form- und fristgerecht tun, dann müssten die Filme
zurückgeschickt werden.
Steht amazon überhaupt ein Anfechtungsrecht wegen eines Irrtums zu?
Meines Erachtens nach grundsätzlich schon. ABER: Bei den Sendungen,
die Amazon verschickt hat, nachdem der Fehler entdeckt und behoben
war, würde ich fast sagen, dass man in diesen Fällen schon zweifeln
könnte, ob hier überhaupt noch ein Irrtum möglich gewesen ist. Es
gilt aber weiterhin das, was ich schon im Diskussionsthread
geschrieben habe: Wer das über den Rechtsweg klären will, hat echt
einen an der Murmel (gilt allgemein, ist nicht auf ein bestimmtes
Mitglied hier bezogen!).
Nothing in this world, that's worth having, comes
easy!