Geschrieben: 17 Mai 2010 20:11
3D Maniac
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Hi,
passend zu meinem Blogeintrag (siehe Blog) hätte ich hier noch eine
Frage an Leute die damit evtl. schon Erfahrung haben.
Unser Versicherungsmakler sagte uns, das wenn die Verischerung für
den Schaden aufkommt, es so ablaufen wird, das ich mir
gleichwertige Neugeräte kaufen kann und dann die Rechnungen der
Versicherung vorlegen muss. Dann bekomme ich - quasi im nachhinein
- das Geld überwiesen.
Da es sich bei mir aber um fast 4000 € handelt, frage ich mich, ob
die Versicherung wirklich verlangen kann, das jeder Normalbürger
mal eben 4000 € für Geräte auf der hohen Kante hat!? Sprich - ich
habe soviel Geld gar nicht übrig und es würde gut 1 Jahr dauern,
bis ich die letzte Rechnung dort einreichen kann.
Gibt es in solchen Fällen keine andere Einigungsmöglichkeit? Was
machen Leute deren Schaden 10.000 € und mehr beträgt (wie unsere
Nachbarn)? Müssen die alle erstmal solch hohe Beträge auslegen
damit die Versicherung hinterher die Kosten zurück erstattet?
Das kann doch eigentlich nicht sein oder?
Also weiß da jemand etwas aus Erfahrung? Wie läuft es ab, wenn ich
soviel Geld gar nicht habe um mir alles neu zu kaufen und das Geld
somit vorzustrecken. Bekomme ich dann etwa nichts?
Vielen Dank schonmal
Geschrieben: 17 Mai 2010 20:19
Movieprops Collector
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SiCkO versucht seine (Import-)Steels loszuwerden...
Also wirklich Ahnung hab ich mit Versicherungen nicht, aber ich
denke dass die Versicherungen auf Kulanz auf jeden Fall einen
Teilbetrag (oder die Gesamtsumme) des "in Rechnung gestellten"
Gesamtbetrages vorher überweisen... Das hängt aber leider immer vom
Sachbearbeiter und der Versicherung ab... also würde ich
vorschlagen, dass Du entweder Deinen Makler nochmal fragst oder
selbst bei der Versicherung anrufst...
Geschrieben: 17 Mai 2010 20:19
Steeljunkie Extreme
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normalerweise können die gar nicht evrlangen, das du dir die geräte
überhaupt kaufst!
du hast den wert der geräte versichert, ergo müssen sie dir diesen
ersetzen, was du mit dem geld machst, ist deine sache
die können die 19% mwst einbehalten, die dir dann ausgezahlt wird,
wenn du über kaufbelege die anschaffung neuer geräte
nachweist
kaufst du sie dir jedoch nicht, bleibt auch die 19% mwst aussen
vor
...
T.
Geschrieben: 17 Mai 2010 20:30
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Hi starbugs,
als erstes Mal würde ich schriftlich die Versicherung selbst
kontaktieren und diese Bitten den Schaden zu bewerten und
aufzunehmen. Oft geht das mit einer Schätzung des entstandenen
Schadens und den möglichen Reparaturkosten einher. Sofern die
Geräte irreparabel zerstört sind bzw. die Reparatur höher als eine
Neuanschaffung wird die Versicherung nicht anders können als einem
Neukauf zuzustimmen und den Preis zu zahlen. Aber auch diese
Neu-Anschaffung würde ich mir vorher erst bestätigen lassen von der
Versicherung. Wenn Du das Schwarz auf Weiss hast, läufst Du wenig
Gefahr selbst mit Vorauszahlung auf die Nase zu fallen.
Was du bzgl. des Auftreibens von 4.000,- machen kannst, kann ich
Dir leider auch nicht sagen. Wenn das so in den Klauseln der
Verischerung steht, ist das natürlich ein Problem.
P.S.: Auch wenn der Tipp Dir im Moment nicht viel weiterhelfen
wird, für solche Fälle emfiehlt es sich immer einen Notgroschen auf
Seite gelegt zu haben. Es könnte ja auch mal ne Waschmaschine
kaputt gehen oder eine grössere Reparatur beim auto anstehen.
Ich ruh' mich dann mal aus!
Geschrieben: 17 Mai 2010 20:32
3D Maniac
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Geschrieben: 17 Mai 2010 20:37
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Zitat:
Zitat von Chrisor
Hi starbugs,
als erstes Mal würde ich schriftlich die Versicherung selbst
kontaktieren und diese Bitten den Schaden zu bewerten und
aufzunehmen. Oft geht das mit einer Schätzung des entstandenen
Schadens und den möglichen Reparaturkosten einher. Sofern die
Geräte irreparabel zerstört sind bzw. die Reparatur höher als eine
Neuanschaffung wird die Versicherung nicht anders können als einem
Neukauf zuzustimmen und den Preis zu zahlen. Aber auch diese
Neu-Anschaffung würde ich mir vorher erst bestätigen lassen von der
Versicherung. Wenn Du das Schwarz auf Weiss hast, läufst Du wenig
Gefahr selbst mit Vorauszahlung auf die Nase zu fallen.
Was du bzgl. des Auftreibens von 4.000,- machen kannst, kann ich
Dir leider auch nicht sagen. Wenn das so in den Klauseln der
Verischerung steht, ist das natürlich ein Problem.
P.S.: Auch wenn der Tipp Dir im Moment nicht viel weiterhelfen
wird, für solche Fälle emfiehlt es sich immer einen Notgroschen auf
Seite gelegt zu haben. Es könnte ja auch mal ne Waschmaschine
kaputt gehen oder eine grössere Reparatur beim auto anstehen.
Hi,
nein, also die Versicherung kommt im Falle des
Überspannungsschadens (der ja gegeben ist) für den Neupreis (
von
damals auf). Das heisst, wenn der Fernseher mich 1799 €
gekostet hat (die Rechnungen hat die Versicherung bereits), dann
kann ich mir lt. Makler einen Fernseher für eben 1799 € neu kaufen
und die Versicherung bezahlt. Eine Klausel von wegen - ich
muss das Geld auslegen gibt es nicht im Vertrag - der Makler
meinte nur, es wäre so die gängige Praxis. Ich würde halt gerne
wissen, ob das bei JEDER Versicherung ein MUSS ist, oder ob andere
Leute schon andere Erfahrungen bezüglich der Abwicklung hatten
(z.B. direkte Auszahlung des Geldbetrages oder, wenn der neue TV
teuerer ist als der alte, ob die Summe sich dann verrechnen lässt).
Geschrieben: 17 Mai 2010 20:47
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Hi
Ich hatte diesen Fall vor ca. 3 Jahren. Bei mir waren Fernseher,
Computer, DVD-Player, Receiver defekt. Da die Schadenssumme über
1000,- Euro war, wurde ein Gutachter geschickt. Dieser schraubte
alle Geräte auf und kontrollierte den Schaden. Anschließend machte
er der Versicherung gegenüber Angaben, was vergleichbare Geräte
(zur Zeit des Schadensfalles) kosten würden. Diese Summe bekam ich
dann ersetzt. Und die Summe war leicht höher, als ich damals bei
Anschaffung aufgrund verschiedener Sonderangebote bezahlt habe.
Geschrieben: 17 Mai 2010 20:54
Ich habe ebenfalls bei meiner Versicherung für genau diesen Fall
angefragt.
Ich bekam damals folgende Antwort:
Ist das Gerät durch einen Blitzschlag defekt, meldest du das der
Schadenshotline. Die sagen dir, dass du den Panasonic Service
anrufen sollst. Die diagnostizieren dann den Blitzschlag und du
bekommst das Gutachten über den Schaden.
Damit gehst du zu deiner Versicherung und zeigst ihnen den Zettel.
Dann entscheidet die Versicherung, ob eine Reparatur in Frage
kommt. Lohnt sich dies nicht (zu 99,999% wird das so sein),
bekommst du ein gleichwertiges - aktuelles Gerät der selben
Preisklasse mit den selben Produkteigenschaften.
So ist das zumindest bei der Vienna Insurance Group.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen. Alles in allem dauert es ca 2
Wochen - dann hast du die Kohle am Konto. Dies bekam ich auch
schriftlich von der Versicherung.
Geschrieben: 17 Mai 2010 21:04
Plasma Club Member
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Zitat:
Zitat von Starbugs
Hi,
nein, also die Versicherung kommt im Falle des
Überspannungsschadens (der ja gegeben ist) für den Neupreis (
von
damals auf). Das heisst, wenn der Fernseher mich 1799 €
gekostet hat (die Rechnungen hat die Versicherung bereits), dann
kann ich mir lt. Makler einen Fernseher für eben 1799 € neu kaufen
und die Versicherung bezahlt. Eine Klausel von wegen - ich
muss das Geld auslegen gibt es nicht im Vertrag - der Makler
meinte nur, es wäre so die gängige Praxis. Ich würde halt gerne
wissen, ob das bei JEDER Versicherung ein MUSS ist, oder ob andere
Leute schon andere Erfahrungen bezüglich der Abwicklung hatten
(z.B. direkte Auszahlung des Geldbetrages oder, wenn der neue TV
teuerer ist als der alte, ob die Summe sich dann verrechnen
lässt).
Hallo Starbugs, ich denke Du redest von
Deiner Hausratversicherung (wo die Überspannungsschäden mit
abgedeckt sein können, falls mit eingeschlossen). Und ich denke Du
redest von den Versicherungsbedingungen (Klauseln), welche
natürlich bei jeder Versicherung anderst aussehen können.
Die Praxis in so einem Fall ist diese:
1. Es wird ein Schadensfall aufgenommen
2. Die Höhe des Schadens wird festgetellt (Gutachter, Gutachten,
Reperaturkosten, Kostenvoranschlag, Kosten für die Neuanschaffung
entsprechender Geräte, evtl. noch vorhandene Kaufbelege ...)
3. Regulierung (Scheck bzw. Überweisung aufs Konto)
Das wird bei uns so gehandhabt. Ich selbst arbeite für einen
Versicherungskonzern und kann die Aussagen Deines "Maklers" nicht
ganz nachvollziehen. Wieso sollst Du Dir denn jetzt "Neugeräte"
anschaffen und dann die Rechnungen einreichen. Vielleicht möchtest
Du ja mit der Neuanschaffung noch ein bisschen warten, weil das
Gerät im Augenblick noch zu teuer ist usw.
Dein "Makler" soll Dir in den Versicherungsbedingungen zeigen, dass
Du Dir entsprechende Geräte kaufen mußt. Wenn nicht, bestehe auf
die entsprechende Regulierung Deines Schadens. Unter Umständen
holst Du Dir juristischen Beistand. Ein Schreiben eines Anwaltes
kann Wunder bewirken. Und wenn alles ein gutes Ende findet,
überlege Dir einmal, ob Du bei der richtigen Versicherung
bist.
Wenn Du Hilfe brauchst, schicke mir eine PM.
Geschrieben: 17 Mai 2010 21:06
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Zitat:
Zitat von Patrick_Star
Ich habe ebenfalls bei meiner Versicherung für genau diesen Fall
angefragt.
Ich bekam damals folgende Antwort:
Ist das Gerät durch einen Blitzschlag defekt, meldest du das der
Schadenshotline. Die sagen dir, dass du den Panasonic Service
anrufen sollst. Die diagnostizieren dann den Blitzschlag und du
bekommst das Gutachten über den Schaden.
Damit gehst du zu deiner Versicherung und zeigst ihnen den Zettel.
Dann entscheidet die Versicherung, ob eine Reparatur in Frage
kommt. Lohnt sich dies nicht (zu 99,999% wird das so sein),
bekommst du ein gleichwertiges - aktuelles Gerät der selben
Preisklasse mit den selben Produkteigenschaften.
So ist das zumindest bei der Vienna Insurance Group.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen. Alles in allem dauert es ca 2
Wochen - dann hast du die Kohle am Konto. Dies bekam ich auch
schriftlich von der Versicherung.
Du kannst aber das österreichische
Versicherungsrecht nicht mit dem deutschen vergleichen, nur so am
Rande.