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Hangover 2

Gestartet: 31 März 2010 20:12 - 372 Antworten


Veröffentlichung:
02.12.2011
Laufzeit:
102 Minuten
Schauspieler:
Regisseur:
Produktion:
Kategorie:
Altersfreigabe:
Geschrieben: 11 Juni 2011 15:15

Sly

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Zitat:
Zitat von Wolfschädel
Wer ist denn der Besitzer von dem Tatoo...der Künstler oder Mike Tyson?

Ich denke einmal hier geht es viel mehr um das geistige Eingentum.

Meine Meinung: Der Künster ist total bescheuert. Jetzt ist er bekannt, das wollte er doch. Jetzt weiß man, wer das Tattoo entworfen hat, ist doch gute Werbung für ihn.
Warner soll ihn einfach noch paar tausend Dollar geben und gut ist es. Warner hat eh genug eingenommen, da tun ein paar tausend Dollar nicht weh und der Künstler sollte damit zufrieden sein.

Wenn jedenfalls das Tattoo digital bearbeitet werden sollte, werde ich mir den Film nicht kaufen. Es ist ja nicht so, als wären es nur 2-3 Szenen, in der man das Tattoo sieht. Man sieht es im gesamten Film und das wäre mehr als ärgerlich.
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Geschrieben: 11 Juni 2011 15:46

Wolfschädel

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Wolfschädel hat einen neuen Hobbyraum

geistiges Eigentum ist ja der Punkt.Ist es rechtlich Gesehen nicht geschützt,so kann der Künstler doch meckern und drohen wie er will.
Aber ich habe da keine Fachkenntnisse drüber,wer hier der rechtliche Eigentümer ist und ob man Kunst so einfach kopieren darf oder es dafür gar keine Copyright Rechte gibt.

Da Mike Tyson selber als "Besitzer" des Tatoos im Film mitgespielt hat und ihm das scheinbar egal war,will sich hier der Macher des Tatoos wohl nur mal aufspielen.
Diese Trible Zeichen gibt es doch zu hunderttausenden als Arschgeweih und ob nun auf dem Rücken,den Oberarm oder eben im Gesicht...so kann man sich das gar nicht zurechtrücken um als einziger Urheber und Inhaber dieses Zeichens zu gelten.

Ich denke mal,die Anwälte werden sich da schon drüber auslassen und sicher wird hier nicht unnötig viel geld in eine nachträgliche Bildbearbeitung gesteckt,wenn die Anschuldigungen ohne rechtliche Grundlage sind.
Gruß Karsten
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Geschrieben: 11 Juni 2011 16:25

Sly

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Zitat:
Zitat von Wolfschädel
geistiges Eigentum ist ja der Punkt.Ist es rechtlich Gesehen nicht geschützt,so kann der Künstler doch meckern und drohen wie er will.

Soweit ich weiß, ist geistiges Eigentum geschützt, sobald die Idee niedergeschrieben wurde. Aber mal davon abgesehen, geht es nicht mehr um die Idee, denn das Tattoo wurde ja schon längst umgesetzt und wenn man eine 1:1 Kopier erstellt, verstößt das vermutlich schon gegen das Urheberrechtsgesetz.
Du kannst ja auch kein Bild eines Künstlers nehmen, 1:1 abzeichnen und verkaufen.

Zitat:
Diese Trible Zeichen gibt es doch zu hunderttausenden als Arschgeweih und ob nun auf dem Rücken,den Oberarm oder eben im Gesicht...so kann man sich das gar nicht zurechtrücken um als einziger Urheber und Inhaber dieses Zeichens zu gelten.

Das mag schon stimmen, aber es ist schon ein Unterschied, ob es sich um ein x-beliebiges Arschgeweih handelt, das nach Schablone tätowiert wurde oder ein einmaliges Tattoo, dass extra für Mike Tyson entworfen wurde.
Auch kann ich mir vorstellen, dass dieses Tattoo an dieser Position des Gesichtes einmal auf der Welt ist.

Ich glaube also schon, dass de Künstler recht bekommen würde, aber was hat er davon? Er macht sich viele Feinde. Sie sollen sich einfach außergerichtlich einigen und die Sache ist vom Tisch und die Fans freuen sich.
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Geschrieben: 11 Juni 2011 16:48

Wolfschädel

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was ist denn einzigartig an diesem Tatoo?Die Position im Gesicht?Oder das Zeichen?Hat er sich das Schützen lassen?Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen,dass wenn ich jemanden etwas ins Gesicht male,kein Mensch der Welt das so auch darf.Zumal Tribel ja eine Kunstform oder Richtung ist und er sich hier sicher nicht als Schöpfer dieses "einmaligen" Zeichens sehen kann.
Und wieviele "Freaks" sich sowas in der Art schon ins Gesicht gemacht haben,wissen wir beide nicht nur das Mike der einzige sein soll,der das weltweit hat,das glaube ich wirklich nicht.
Aber das ist nur mein Gedankengang.Wenn Tatoos einmalig sind und nicht kopiert werden dürfen,hält sich niemand an diesen Verplichtungen.
Aber ich weiß es selber nicht...vielleicht gibts hier ja welche,die mehr Fachwissen haben und dazu was sagen wollen.
Gruß Karsten
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Geschrieben: 11 Juni 2011 16:59

xy78

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es könnte auch einfacher sein, Mike hat damals den "Künstler" den Auftrag gegeben, für ihn ein spezielles Tattoo zu entwerfen. was bedeuten könnte das Mike der Besitzer ist (Auftraggeber=Inhaber), und dem Studio erlaubt hat, es zu kopieren.
somit dürfte der Künstler kein Mitspracherecht mehr haben ;)
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Geschrieben: 11 Juni 2011 19:50

Schoormann

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Der Künstler behält aber die Rechte seiner Arbeit.

Mike Tyson dient ja in dem Fall "nur" als Leinwand.
Geschrieben: 11 Juni 2011 19:54

Wolfschädel

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Wenn Mike aber das Teil designt hat und der Künstler nur für die reine arbeit bezahlt wurde? ;)
Da wir eh keine Details kennen,ist das müßig sich weiter mit dem Fall zu beschäftigen.
Wäre einfach nur lachhaft wenn es wegen eines Tatoos soviel ärger gäbe.
Gruß Karsten
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Geschrieben: 11 Juni 2011 19:57

Schoormann

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Wenn du dich bei einem Fotografen fotografieren lässt.
Kannst du mit den Bildern auch noch lange nicht machen was du willst.

Du bist zwar auf den Bildern. Es sind quasi "deine" Bilder.. aber die Rechte daran bleiben beim Fotografen.
Somit zählt die Arbeit an der Sache.

Also dem Tätowierer sein Handwerk.
Geschrieben: 11 Juni 2011 20:03

Wolfschädel

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wenn ich dem Kunden einen Schrank baue und er ihn bezahlt ist es danach sein Eigentum und er kann damit machen,was er möchte.
Lasse ich mir aber den Schrank vom Design her absichern,gehört er nach dem Kauf noch immer dem Kunden.
Nachbauen darf ihn dann so aber keiner.
Wenn ich aber das Design nicht schütze,kann das doch jeder nachbauen.Und ob ich Handwerker oder Künstler bin,da gibts sicher keinen Unterschied.Gilt für den individuellen Schrank wie auch fürs Tatoo.
Also ich glaube es halt so nicht...wäre irgendwo lächerlich.
Gruß Karsten
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Geschrieben: 11 Juni 2011 20:07

karlknurr

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Vielleicht verpassen die ihm im überarbeiten Film auch einfach nur nen anderes Tatoo...


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