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[INFO] Verkauf bei Amazon

Gestartet: 16 Dez 2013 14:32 - 10 Antworten

#1
Geschrieben: 16 Dez 2013 14:32

Perspektivlos

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Habe bei Amazon auf dem Marktplatz was verkauft und heute zur Post geschickt.
Danach bekam ich vom Amazon eine Mail, das der Käufe den Artikel storniert hat.
Käufer schreibt in einen kurzen text das er den Artikel geschenkt bekommen hat.

Was passiert nun mit der Ware die ich heute zur Post geschickt habe ?
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#2
Geschrieben: 16 Dez 2013 14:55

Dash_HB

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Die wird ihm erstmal zugestellt, die Post weiß ja nichts von der Stornierung.
Dann muss er Dir den Artikel wieder zurückschicken. Ist der Warenwert unter 40,- EUR trägt er die Versandkosten. Ab 40,- EUR Du, jedenfalls bei den mir bekannten Warengruppen ist das so. Den Kaufpreis bekommt er natürlich erstattet.
#3
Geschrieben: 17 Dez 2013 00:08

sisscuss

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Wie auch sonst sollte der Vorgang ablaufen?
#4
Geschrieben: 17 Dez 2013 08:51

Dash_HB

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Ich denke es ging ihm darum, dass kurz nach dem Versand die Stornierung kam. Wäre die vor dem Versand gekommen wäre alles klar gewesen, Rückerstattung des Geldes, Artikel bleibt zu Hause, fertig.
Durch die Stornierung nach dem Versand wird's ein bisschen komplizierter, denn dann kann man das nicht mehr "ordnungsgemäß" via Amazon abwickeln. Dort gibt es nur "Stornierung vor dem Versand" ODER "Rückgabe nach erfolgreichem Versand". Und nicht, wie es hier der Fall ist "Stornierung nach dem Versand". Nun muss man die Rückabwicklung manuell machen.
#5
Geschrieben: 17 Dez 2013 09:06

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Zitat:
Zitat von Dash_HB
Die wird ihm erstmal zugestellt, die Post weiß ja nichts von der Stornierung.
Dann muss er Dir den Artikel wieder zurückschicken. Ist der Warenwert unter 40,- EUR trägt er die Versandkosten. Ab 40,- EUR Du, jedenfalls bei den mir bekannten Warengruppen ist das so. Den Kaufpreis bekommt er natürlich erstattet.

Mal langsam, handelt "Perspektivlos" gewerblich ?!

Die sog. EUR 40,00 Klausel spielt überhaupt nur im Rahmen des Widerrufsrechts eine Rolle. Also bei einem Fernabsatzvertrag mit einem gewerblichen Verkäufer und dann auch nur, wenn dieser diese Klausel in die Widerrufsbelehrung eingebaut hat und wenn korrekt belehrt wurde §§ 312d, 355 BGB.
#6
Geschrieben: 17 Dez 2013 10:55

Perspektivlos

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Wie geht es nun weiter wenn ich meinen Artikel wieder habe?
Bei meinen Verkäuferkonto steht nun da das der Betrag von .... am 26.12.2013 auf meine Konto überwiesen wird.
Muss ich jetzt noch irgendwas machen oder "Cancelt" das Amazon bald selber?
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#7
Geschrieben: 17 Dez 2013 10:57

Dash_HB

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Zitat:
Zitat von NWO
Mal langsam, handelt "Perspektivlos" gewerblich ?!

Die sog. EUR 40,00 Klausel spielt überhaupt nur im Rahmen des Widerrufsrechts eine Rolle. Also bei einem Fernabsatzvertrag mit einem gewerblichen Verkäufer und dann auch nur, wenn dieser diese Klausel in die Widerrufsbelehrung eingebaut hat und wenn korrekt belehrt wurde §§ 312d, 355 BGB.

Ich weiß nicht ob er gewerblich handelt.
Ich als Privatverkäufer musste mal ein verkauftes Buch zurücknehmen, Warenwert 39,99 EUR. Daraufhin habe ich mich genau auf den Hilfeseiten von Amazon informiert, und dort stand, dass auch bei einem Privatverkauf über den Amazon Marketplace die 40,- EUR-Regel greift. Also musste der Käufer das Buch auf eigene Kosten zurückschicken, das hat er anstandslos getan, und ich habe via Amazon-Website genau 39,99 EUR zurückerstattet.

Zitat:
Zitat von Perspektivlos
Wie geht es nun weiter wenn ich meinen Artikel wieder habe?
Bei meinen Verkäuferkonto steht nun da das der Betrag von .... am 26.12.2013 auf meine Konto überwiesen wird.
Muss ich jetzt noch irgendwas machen oder "Cancelt" das Amazon bald selber?

Wenn Du die Stornierung über die Webseite von Amazon Seller Central machst, dann kannst Du dort auch die Erstattung des Kaufpreises auslösen, dann machen die das für Dich.
#8
Geschrieben: 17 Dez 2013 11:21

Perspektivlos

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Also klicke ich jetzt bei Bestellung erstatten ?
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#9
Geschrieben: 17 Dez 2013 11:49

Dash_HB

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Ja genau, dann wird Dir das Geld wieder abgezogen und dem Käufer gutgeschrieben. Ob Du das machst, bevor oder nachdem Du den Artikel wieder zurück hast ist Deine Sache :). Das musst Du dann dem Käufer noch mitteilen, dass Du den Artikel bereits versendet hattest, und dass er ihn zurück schicken möge.
Geschrieben: 17 Dez 2013 13:52

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Zitat:
Zitat von Dash_HB
Ich weiß nicht ob er gewerblich handelt.
Ich als Privatverkäufer musste mal ein verkauftes Buch zurücknehmen, Warenwert 39,99 EUR. Daraufhin habe ich mich genau auf den Hilfeseiten von Amazon informiert, und dort stand, dass auch bei einem Privatverkauf über den Amazon Marketplace die 40,- EUR-Regel greift. Also musste der Käufer das Buch auf eigene Kosten zurückschicken, das hat er anstandslos getan, und ich habe via Amazon-Website genau 39,99 EUR zurückerstattet.

Amazon steht nicht über dem BGB ;-)
Aber jeder muss für sich selber entscheiden, ob er auf seine Rechte verzichtet.

Du musstest als Privatverkäufer einen Artikel zurücknehmen ?!
Was war der Grund ? Sachmängel?


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