Geschrieben: 16 Dez 2013 14:32
Blu-ray Papst
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Habe bei Amazon auf dem Marktplatz was verkauft und heute zur Post
geschickt.
Danach bekam ich vom Amazon eine Mail, das der Käufe den Artikel
storniert hat.
Käufer schreibt in einen kurzen text das er den Artikel geschenkt
bekommen hat.
Was passiert nun mit der Ware die ich heute zur Post geschickt habe
?
Geschrieben: 16 Dez 2013 14:55
Die wird ihm erstmal zugestellt, die Post weiß ja nichts von der
Stornierung.
Dann muss er Dir den Artikel wieder zurückschicken. Ist der
Warenwert unter 40,- EUR trägt er die Versandkosten. Ab 40,- EUR
Du, jedenfalls bei den mir bekannten Warengruppen ist das so. Den
Kaufpreis bekommt er natürlich erstattet.
Geschrieben: 17 Dez 2013 00:08
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Wie auch sonst sollte der Vorgang ablaufen?
Geschrieben: 17 Dez 2013 08:51
Ich denke es ging ihm darum, dass kurz nach dem Versand die
Stornierung kam. Wäre die vor dem Versand gekommen wäre alles klar
gewesen, Rückerstattung des Geldes, Artikel bleibt zu Hause,
fertig.
Durch die Stornierung nach dem Versand wird's ein bisschen
komplizierter, denn dann kann man das nicht mehr "ordnungsgemäß"
via Amazon abwickeln. Dort gibt es nur "Stornierung vor dem
Versand" ODER "Rückgabe nach erfolgreichem Versand". Und
nicht, wie es hier der Fall ist "Stornierung nach dem Versand". Nun
muss man die Rückabwicklung manuell machen.
Geschrieben: 17 Dez 2013 09:06
gelöscht
Zitat:
Zitat von Dash_HB
Die wird ihm erstmal zugestellt, die Post weiß ja nichts von der
Stornierung.
Dann muss er Dir den Artikel wieder zurückschicken. Ist der
Warenwert unter 40,- EUR trägt er die Versandkosten. Ab 40,- EUR
Du, jedenfalls bei den mir bekannten Warengruppen ist das so. Den
Kaufpreis bekommt er natürlich erstattet.
Mal langsam, handelt "Perspektivlos" gewerblich ?!
Die sog. EUR 40,00 Klausel spielt überhaupt nur im Rahmen des
Widerrufsrechts eine Rolle. Also bei einem Fernabsatzvertrag mit
einem gewerblichen Verkäufer und dann auch nur,
wenn dieser diese Klausel in die Widerrufsbelehrung eingebaut hat
und wenn korrekt belehrt wurde §§ 312d, 355 BGB.
Geschrieben: 17 Dez 2013 10:55
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Wie geht es nun weiter wenn ich meinen Artikel wieder habe?
Bei meinen Verkäuferkonto steht nun da das der Betrag von .... am
26.12.2013 auf meine Konto überwiesen wird.
Muss ich jetzt noch irgendwas machen oder "Cancelt" das Amazon bald
selber?
Geschrieben: 17 Dez 2013 10:57
Zitat:
Zitat von NWO
Mal langsam, handelt "Perspektivlos" gewerblich ?!
Die sog. EUR 40,00 Klausel spielt überhaupt nur im Rahmen des
Widerrufsrechts eine Rolle. Also bei einem Fernabsatzvertrag mit
einem gewerblichen Verkäufer und dann auch nur,
wenn dieser diese Klausel in die Widerrufsbelehrung eingebaut hat
und wenn korrekt belehrt wurde §§ 312d, 355 BGB.
Ich weiß nicht ob er gewerblich handelt.
Ich als Privatverkäufer musste mal ein verkauftes Buch
zurücknehmen, Warenwert 39,99 EUR. Daraufhin habe ich mich genau
auf den Hilfeseiten von Amazon informiert, und dort stand, dass
auch bei einem Privatverkauf über den Amazon Marketplace die 40,-
EUR-Regel greift. Also musste der Käufer das Buch auf eigene Kosten
zurückschicken, das hat er anstandslos getan, und ich habe via
Amazon-Website genau 39,99 EUR zurückerstattet.
Zitat:
Zitat von Perspektivlos
Wie geht es nun weiter wenn ich meinen Artikel wieder habe?
Bei meinen Verkäuferkonto steht nun da das der Betrag von .... am
26.12.2013 auf meine Konto überwiesen wird.
Muss ich jetzt noch irgendwas machen oder "Cancelt" das Amazon bald
selber?
Wenn Du die Stornierung über die Webseite von Amazon Seller Central
machst, dann kannst Du dort auch die Erstattung des Kaufpreises
auslösen, dann machen die das für Dich.
Geschrieben: 17 Dez 2013 11:21
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Also klicke ich jetzt bei Bestellung erstatten ?
Geschrieben: 17 Dez 2013 11:49
Ja genau, dann wird Dir das Geld wieder abgezogen und dem Käufer
gutgeschrieben. Ob Du das machst, bevor oder nachdem Du den Artikel
wieder zurück hast ist Deine Sache :). Das musst Du dann dem Käufer
noch mitteilen, dass Du den Artikel bereits versendet hattest, und
dass er ihn zurück schicken möge.
Geschrieben: 17 Dez 2013 13:52
gelöscht
Zitat:
Zitat von Dash_HB
Ich weiß nicht ob er gewerblich handelt.
Ich als Privatverkäufer musste mal ein verkauftes Buch
zurücknehmen, Warenwert 39,99 EUR. Daraufhin habe ich mich genau
auf den Hilfeseiten von Amazon informiert, und dort stand, dass
auch bei einem Privatverkauf über den Amazon Marketplace die 40,-
EUR-Regel greift. Also musste der Käufer das Buch auf eigene Kosten
zurückschicken, das hat er anstandslos getan, und ich habe via
Amazon-Website genau 39,99 EUR zurückerstattet.
Amazon steht nicht über dem BGB ;-)
Aber jeder muss für sich selber entscheiden, ob er auf seine Rechte
verzichtet.
Du
musstest als Privatverkäufer einen Artikel
zurücknehmen ?!
Was war der Grund ? Sachmängel?