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Wie der Bundesverband Audiovisuelle Medien e.V. mitteilt, stehen ab sofort die neuen Alterskennzeichnungen den Videoprogrammanbietern zur Verfügung und können demnach für neue Veröffentlichungen verwendet werden. Vorgegeben ist die Grösse von 1200 mm² für das Frontcover und 250 mm² für den Datenträger, wobei die Kennzeichnung für das Frontcover in die Druckvorlage integriert sein muss. Manuell aufgebrachte Sticker sind nicht zulässig. Der BVV handelte eine Übergangsfrist aus (wir berichteten), nach der Lagerware ab dem 01.04.2010 mit dem neuen, in das Cover integrierten Kennzeichen an den Handel ausgeliefert werden muss. Natürlich kann auch vor dem 31.03.2010 Lagerware schon mit dem neuen Alterskennzeichen ausgeliefert werden. Info- und Lehrprogramme bleiben von den Neuregelungen unberührt.
Filme, die bisher die Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe" von der FSK erhalten haben, werden einheitlich mit dem Kennzeichen "FSK ab 18" versehen. Diese Titel können nicht indiziert werden. Filme, die bis 2003 von der FSK geprüft wurden und mit der Kennzeichnung "Nicht freigegeben unter 18 Jahren" versehen wurden, dürfen nicht das neue Kennzeichen tragen. Diese Titel können auch weiterhin indiziert oder bei der FSK zur Neuprüfung eingreicht werden. Filme, die von der Juristenkommission (JK) der SPIO geprüft wurden, können in Zukunft weiterhin mit dem dem Gutachten entsprechenden Kennzeichen versehen werden. Titel, die von der SPIO mit "keine schwere Jugendgefährdung" gekennzeichnet wurden, können nachträglich indiziert werden. Filme, die als "strafrechtlich unbedenklich" eingestuft wurden, sind direkt indiziert.
Vor dem Hauptfilm auf jedem Datenträger mit den neuen Alterskennzeichnungen wird es einen Insert in Form eines Textes geben, der nicht zu überspringen ist und wie folgt lautet: "Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.fsk.de. (mk)
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Ich werde mir KEINE Blu-ray Disc in Deutschland mehr kaufen, wenn diese besch... Logos auf das Frontcover gelangen. Zum Glück habe ich einen Verwandten in Österreich, bei dem werde ich dann künftig ALLE meine Blu-rays ordern. Diesen Politiker-Mist in Deutschland mache ich AUF KEINEN FALL mit - Basta!! Armes Deutschland!
Die Politiker sind so und so ein ganz weites Stück zurück was das angeht gegen die andern Länder weil sie einfach langeweile haben das ist das,und wichtig ist auch das sie das Leben normaler Leute gerne versauen wollen hauptsache den geht das gut, das wird noch mal ganz schlimm hier werden in Deutschland(aber dann bin ich weg)
Warum haben die nicht das Logo nicht über das ganze Cover gemacht
Deswegen mach ich mir jetzt nicht gleich in die Hosen... das Cover schau ich wenns hoch kommt in meinem ganzen Leben vielleicht 2 Minuten an und das wars... ätzender wärs wenn das Logo die ganze Zeit im Film eingeblendet werden würde, aber im Regal seh ich das ja eh nicht...
Deutschland hat eh schon die schärfsten Jugendschutzgesetze überhaupt, da kann man als Erwachsener ja nichtmal entscheiden was man sehen möchte, stattdessen bekommt man gekürzten Müll vorgesetzt.
Und jetzt diese übergrosse Kennzeichnung auf der Vorderseite, als wenn das, das geringste Verändern würde, ausser das Cover zu verschandeln.
Ich weiss erlich gesagt auch nicht, was eine größere Kennzeichnung auf der Vorderseite mit Jugendschutz zu tun hat, man weiß jetzt auch schon ab wievielen Jahren ein Film freigegeben ist.
Für mich absoluter Dünnschiss !!!
diese versch.... politiker, es ist echt zum kotzen.
das allergeilste iss aber, das titel, vor allem games, die ab fsk 18 sind, immer noch geschnitten sind.... so eine bevormundung hab ich noch nirgends gesehen.