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FSK-Neukennzeichnung von Blu-ray Discs und DVDs

 
7 Bewertung(en) mit ø 4,00 Punkte
30.11.2008
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Wie der Bundesverband Audiovisuelle Medien e.V. mitteilt, stehen ab sofort die neuen Alterskennzeichnungen den Videoprogrammanbietern zur Verfügung und können demnach für neue Veröffentlichungen verwendet werden. Vorgegeben ist die Grösse von 1200 mm² für das Frontcover und 250 mm² für den Datenträger, wobei die Kennzeichnung für das Frontcover in die Druckvorlage integriert sein muss. Manuell aufgebrachte Sticker sind nicht zulässig. Der BVV handelte eine Übergangsfrist aus (wir berichteten), nach der Lagerware ab dem 01.04.2010 mit dem neuen, in das Cover integrierten Kennzeichen an den Handel ausgeliefert werden muss. Natürlich kann auch vor dem 31.03.2010 Lagerware schon mit dem neuen Alterskennzeichen ausgeliefert werden. Info- und Lehrprogramme bleiben von den Neuregelungen unberührt.
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Filme, die bisher die Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe" von der FSK erhalten haben, werden einheitlich mit dem Kennzeichen "FSK ab 18" versehen. Diese Titel können nicht indiziert werden. Filme, die bis 2003 von der FSK geprüft wurden und mit der Kennzeichnung "Nicht freigegeben unter 18 Jahren" versehen wurden, dürfen nicht das neue Kennzeichen tragen. Diese Titel können auch weiterhin indiziert oder bei der FSK zur Neuprüfung eingreicht werden. Filme, die von der Juristenkommission (JK) der SPIO geprüft wurden, können in Zukunft weiterhin mit dem dem Gutachten entsprechenden Kennzeichen versehen werden. Titel, die von der SPIO mit "keine schwere Jugendgefährdung" gekennzeichnet wurden, können nachträglich indiziert werden. Filme, die als "strafrechtlich unbedenklich" eingestuft wurden, sind direkt indiziert. Vor dem Hauptfilm auf jedem Datenträger mit den neuen Alterskennzeichnungen wird es einen Insert in Form eines Textes geben, der nicht zu überspringen ist und wie folgt lautet: "Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.fsk.de. (mk)
30.11.2008 - Kategorie: Allgemein

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KOMMENTARE

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Ist heute der 1.April???
Was ein Mist, gibt es echt nur in Deutschland.
unlimited
30.11.2008 um 14:58
#4
So ein Dreck! Der Kunde wird bei solchen Gesetzbeschlüssen natürlich nicht gefragt... Auf der Rückseite hätte ich sowas ja noch hinnehmen können, aber das Front-Cover derartig verunstalten? Eine Riesen-Sauerei!
bibo84
30.11.2008 um 14:49
von bibo84
#3
ein Witz wie er nicht besser hätte sein können
Das Zeichen ist nicht nur hässlich, sondern auch groß und passt auch nicht einmal im Ansatz zum Cover und ruiniert dieses.

Und dann ist das ganze auch noch auf der Disc drauf, ich glaub es ja nicht.
Enleydo
30.11.2008 um 14:46
#2
einfach nur scheisse mehr fällt mir dazu net ein .....
kingalper
30.11.2008 um 14:45
#1
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114 Kommentare