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BPjM: Blu-ray Indizierungen im März 2010
31.03.2010
Die BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) hat heute die aktuellsten Indizierungen und Beschlagnahmen des Monats März 2010 bekannt gegeben. Im Blu-ray Bereich gibt es seit heute zwei weitere Spielfilme und ein Playstation 3 Spiel, das ab sofort den Vertriebs- und Werbebeschränkungen unterliegt und daher auf bluray-disc.de ab sofort nur noch im FSK18-Bereich unserer Portals zu finden sein wird.
Nachdem wir bereits im Dezember 2009 über die Indizierung von „Crank 2: High Voltage“ berichteten, zog sich das Verfahren scheinbar bis heute, denn der Film ist in der ungekürzten Fassung erst seit heute offiziell auf dem Index im Listenteil A vorzufinden. Ebenfalls in den Listenteil A, und somit als „Medium mit jugendgefährdendem Inhalt“, wurde die ungekürzte Fassung von „Punisher: War Zone“ aufgenommen. Genau wie „Crank 2“ ist auch dieser Film im Handel noch in einer gekürzten Fassung mit einer Freigabe ab 18 Jahren erhältlich.
Im Bereich der Playstation 3 Spiele hat es heute den Ego-Shooter „Call of Duty - Modern Warfare 2“ in der Version aus dem US-amerikanischen Handel, erwischt. Zuvor wurden bereits andere Import-Versionen des Spiels von der BPjM dem Listenteil B des Index hinzugefügt. Im Listenteil B sind unter anderem Medien zu finden, die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden. Hierzulande ist „Call of Duty - Modern Warfare 2“ lediglich in einer zensierten Version erhältlich, die eine USK-Freigabe ab 18 Jahren erhalten hat und daher nicht indiziert werden kann. (pf)
31.03.2010 - Kategorie: Allgemein
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KOMMENTARE
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Da lobe ich mir, daß ich in Österreich, lebe!
Andererseits, würde es mich fast nicht wundern, wenn es wann mal, ein Grenzüberschreitendes, also EU-weit einheitliches Gesetz, zum tragen kommen würde/könnte! Dann, Gute Nacht ...
Diese ganzen Indizierungen-Szenarios, sind im Grunde genommen, eine reine Farce! Sonst nichts!
Typisches Beispiel ist der Film "Das Ding"! Lange Zeit, auf den Index gestanden & heute? Siehe da, schon ab 16 Jahren geeignet!? Also, was soll das bitte? Einfach, nur mehr lächerlich ...
Andererseits, würde es mich fast nicht wundern, wenn es wann mal, ein Grenzüberschreitendes, also EU-weit einheitliches Gesetz, zum tragen kommen würde/könnte! Dann, Gute Nacht ...
Diese ganzen Indizierungen-Szenarios, sind im Grunde genommen, eine reine Farce! Sonst nichts!
Typisches Beispiel ist der Film "Das Ding"! Lange Zeit, auf den Index gestanden & heute? Siehe da, schon ab 16 Jahren geeignet!? Also, was soll das bitte? Einfach, nur mehr lächerlich ...
Klar ist eine Indizierung kein direktes Verbot, aber dadurch wird es nun mal aufwendiger und kostenspieliger an das Medium zu gelangen und aus Angst, dass Film X in der uncut Version nacher indiziert wird und sich nicht mehr so gut verkäuft werden haufenweise geschnittene Sachen auf den Markt gebracht und wie gesagt ich verstehe nicht weswegen man einen Film, der ohnehin ab 18 ist und damit nur für Erwachsene Menschen, die selbst einschätzen können was für sie zu hart ist noch schwieriger zugänglich macht. Ist für mich ziemlich unlogisch.
Da offenbar nicht bekannt: Indizierung bedeutet nicht, dass wir erwachsenen den Film oder das Spiel nicht in Deutschland kaufen dürfen.
Es bedeutet im Prinzip nur, dass nicht damit geworben werden darf bzw. es nicht im "Regal" stehen darf. Wenn wir danach fragen, können und dürfen wir es kaufen. Darüber kann man streiten, ich persönlich halte das zwar für grenzwertig, aber akzeptabel.
Etwas andere ist das bei der sogen. "Beschlagnahmung" Hier ist im Prinzip alles verboten, ausser man besitzt das Medium bereits.
Hier kommt im Prinzip ein Gesetz zu tragen, welches imo im Kern nicht falsch ist. Kein Mensch muss hier Filme kaufen dürfen, in der ein Mensch quasi dermaßen erniedrigt, gefoltert, vergewaltigt, zerstückelt wird das das überhaupt nicht mehr mit irgendeiner Geschichte oder Aussage als passend, sondern nur noch als pervers anzusehen ist.
Das das aber z.B. auch Left4Dead 2 (in seine runegkürzten fassung) nun erwischt hat, das würde ich jetzt nicht so sehen... wo zieht man die Grenze ist die Frage...
Es bedeutet im Prinzip nur, dass nicht damit geworben werden darf bzw. es nicht im "Regal" stehen darf. Wenn wir danach fragen, können und dürfen wir es kaufen. Darüber kann man streiten, ich persönlich halte das zwar für grenzwertig, aber akzeptabel.
Etwas andere ist das bei der sogen. "Beschlagnahmung" Hier ist im Prinzip alles verboten, ausser man besitzt das Medium bereits.
Hier kommt im Prinzip ein Gesetz zu tragen, welches imo im Kern nicht falsch ist. Kein Mensch muss hier Filme kaufen dürfen, in der ein Mensch quasi dermaßen erniedrigt, gefoltert, vergewaltigt, zerstückelt wird das das überhaupt nicht mehr mit irgendeiner Geschichte oder Aussage als passend, sondern nur noch als pervers anzusehen ist.
Das das aber z.B. auch Left4Dead 2 (in seine runegkürzten fassung) nun erwischt hat, das würde ich jetzt nicht so sehen... wo zieht man die Grenze ist die Frage...
Nochmal für Alle, eine Indizierung hat nichts mit einem Verkaufsverbot zu tun.
Wenn ein Film indiziert wird, darf er bloß nicht mehr öffentlich beworben werden. Das heisst es darf keine Werbung für den Film gemacht werden und er darf nicht mehr öffentlich in den Regalen ausliegen. Aber auf direkte Nachfrage am Tresen, dürfte er auch weiterhin ausgehändigt und verkauft werden.
Das Problem liegt eher daran, daß die meisten Läden garnicht erst indizierte Filme führen aufgrund des Webeverbots.
Hätten Läden einen gesonderten 18er Bereich, wo nur Personen ab 18 Jahren rein dürften, wäre das alles kein Problem, den dort dürften dann auch indizierte Filme in den Regalen liegen, wie z.B. in einer Videothek.
Wenn ein Film indiziert wird, darf er bloß nicht mehr öffentlich beworben werden. Das heisst es darf keine Werbung für den Film gemacht werden und er darf nicht mehr öffentlich in den Regalen ausliegen. Aber auf direkte Nachfrage am Tresen, dürfte er auch weiterhin ausgehändigt und verkauft werden.
Das Problem liegt eher daran, daß die meisten Läden garnicht erst indizierte Filme führen aufgrund des Webeverbots.
Hätten Läden einen gesonderten 18er Bereich, wo nur Personen ab 18 Jahren rein dürften, wäre das alles kein Problem, den dort dürften dann auch indizierte Filme in den Regalen liegen, wie z.B. in einer Videothek.
Na das hat ja gedauert bis die Herren das herausbekommen haben dass in der US und UK Version des besagten "Killerspiel" tatsächlich Polygone Menschen in einem Flughafen Erschossen werden können!!! tsss ;)
hmh wenn der film nun 3 minuten kürzer is müssen die den film aber auch anteilsgemäß 0,43€ günstiger machen...
Verzichtet auf den dummen indizierten Film und spendet das Geld.
Der ganze Indizierungs Kotzt mich langsam an, was soll den die Scheiße der Arschloch Staat bestimmt für mich was ich sehen soll ??? WTF sind wir wieder im Zeitalter wo Nazis an der Macht waren ?? Es ist eine bodenlose Frechheit das der Staat es für sich beansprucht mir sagen zu wollen was ich sehen darf oder nicht, was soll der Mist. Haben wir bald zustände wie in China? Indiziert wird zwar schon lang aber jeder der es will kann sich seine Filme auch anderweitig holen. Einen Film auf den Index zu stellen macht ihn doch nur populärer, was verboten ist möchte man haben. Naja da lachen sich bestimmt wieder die Österreicher ins Fäustchen und das zu recht!
31.03.2010 um 18:28
von gelöscht
#66
Ich finde es auch fragwürdig wie man Filme, Spiele, Medien, die ohnehin schon ab 18 sind, zensiert oder wie in diesen Fällen sogar auf den Index stellt. Mann sollte doch von erwachsenen Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben erwarten können, dass sie ohne Bevormundung des Staates einschätzen können was gut bzw. schlecht für Sie ist. Also ich verstehe das einfach nicht... Jungendschutz ist ja alles schön und gut, aber das hat ja nichts damit zu tun die Jugend zu schützen. Wer solche Filme sieht oder Spiele spielt weiss genau was er da tut, alle anderen haben selbst die Möglichkeit die Händen von solchen Medien zu lassen!
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