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BPjM: Blu-ray Indizierungen im März 2010

 
7 Bewertung(en) mit ø 3,29 Punkte
31.03.2010
BPJM-Logo.jpg
Die BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) hat heute die aktuellsten Indizierungen und Beschlagnahmen des Monats März 2010 bekannt gegeben. Im Blu-ray Bereich gibt es seit heute zwei weitere Spielfilme und ein Playstation 3 Spiel, das ab sofort den Vertriebs- und Werbebeschränkungen unterliegt und daher auf bluray-disc.de ab sofort nur noch im FSK18-Bereich unserer Portals zu finden sein wird. Nachdem wir bereits im Dezember 2009 über die Indizierung von „Crank 2: High Voltage“ berichteten, zog sich das Verfahren scheinbar bis heute, denn der Film ist in der ungekürzten Fassung erst seit heute offiziell auf dem Index im Listenteil A vorzufinden. Ebenfalls in den Listenteil A, und somit als „Medium mit jugendgefährdendem Inhalt“, wurde die ungekürzte Fassung von „Punisher: War Zone“ aufgenommen. Genau wie „Crank 2“ ist auch dieser Film im Handel noch in einer gekürzten Fassung mit einer Freigabe ab 18 Jahren erhältlich. Im Bereich der Playstation 3 Spiele hat es heute den Ego-Shooter „Call of Duty - Modern Warfare 2“ in der Version aus dem US-amerikanischen Handel, erwischt. Zuvor wurden bereits andere Import-Versionen des Spiels von der BPjM dem Listenteil B des Index hinzugefügt. Im Listenteil B sind unter anderem Medien zu finden, die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden. Hierzulande ist „Call of Duty - Modern Warfare 2“ lediglich in einer zensierten Version erhältlich, die eine USK-Freigabe ab 18 Jahren erhalten hat und daher nicht indiziert werden kann. (pf)
31.03.2010 - Kategorie: Allgemein

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KOMMENTARE

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@Filmario

ja genau da sagst du was. Das ist genau wie bei den Spielen. Dann müssen die meisten Spiele auch verboten werden. Aber das wiederum finden die ja schön wenn man mit dem Auto gegen die Wand fährt und rausfliegt oder wenn man Leute platt fährt. Sowas ist normal. Aber bei Crank 2 wie einem die Ellenbogenspitze abgeschnitten wird oder eine ne Kugel in den Kopf bekommt usw. sowas muss dann verboten werden. So einen scheiß sieht man heut zu Tage in jedem Film bzw. in jeder Serie sprich CSI.
Da sieht man das immer und das ist nichts anderes wie im Film.

Aber es lohnt sich eh nicht drüber aufzuregen. Der Deutsche Staat hat in seinen Augen immer recht,
Farmer
01.04.2010 um 00:57
von Farmer
#94
Ohha da dürfen wir Videothekler ja wieder umräumen :(
ViperMW
01.04.2010 um 00:57
#93
@RedNRG

ja das stimmt habe meine auch vom Müller und die ist billiger wie die 18ner Version.Aber beim Müller bekommste die selbst noch wenn die auf Index ist.
Welches Cover haste. Die mit der gelben Uncut schrift oder die mit der silbernen Uncut Schrift???
Farmer
01.04.2010 um 00:50
von Farmer
#92
Außerdem bin ich der Meinung das,daß indiziern eines Filmes von dem Wohlwollen eines dafür Verantwortlichen abhängig ist. Wenn Dem was nicht gefällt kommt es schneller auf den Index. Denn sonst dürften 90% der DEFA Märchenfilme nicht FSK 6 sein.
Filmario
01.04.2010 um 00:16
#91
achja das lustigste ist die cut fassung ist teurer als die uncut fassung bei müller^^
RedNRG
01.04.2010 um 00:14
von RedNRG
#90
Crank 2 hab ich Uncut vom Müller.
Mal gucken wann wir die 2 Filme jetzt rausnehmen müssen.
RedNRG
01.04.2010 um 00:13
von RedNRG
#89
Indizierug hin Indizierung her. Wenn der einziege Elektronicmarkt am Ort sich an die Indizierung hält und auch noch seinen "Giftschrank" abgeschafft hat,dann ist man auf das Internet angewiesen.Aber seine Ware dort zu erhalten dauert.Ich habe im Medimax "predator 1" gekauft.Da wurde der Film in ein weißes Blatt Papier eingewickelt.Die Leute hinter mir an der Kasse müssen gedacht haben das ich ich was ganz fürchterlich geheimes kaufe.Der Film kam schon im TV.Indizierung kommt in dem Fall einem Verbot gleich.Ein Film mit FSK 18 in Deutschland bei EBAY zuverkaufen ist schwierig weil EBAY Deutschland den gleich wieder löcht. Bei EBAY Frankreich ist alles erlaubt. EU ist schwer zuverstehen.
Filmario
31.03.2010 um 23:54
#88
News sind unvollständig, es fehlt das das PS3 Spiel WOLFENSTEIN beschlagnahmt wurde (die Rede ist von der Uncut Fassung). Wer immer wieder durcheinander kommt dieses Spiel ist nun wirklich verboten und darf weder gekauft noch verkauft werdeh ;)
K-Durden
31.03.2010 um 23:49
#87
Mein Gott, sehr viele kennen hier den Unterschied zwischen Indizierung und Beschlagnahmung nicht. Eine Indizierung stellt kein Verkaufs- und kein Besitzverbot da. Ist ein Medium indiziert, so darf es nur nicht öffentlich beworben werden, sprich es wird dennoch "unter der Ladentheke" verkauft. Einige Händler bieten das an, andere wiederum nicht. Das liegt nicht im Einflussbereich der BPjM.

Auch wenn ich bei einigen Indizierungsentscheidungen nicht ganz der Meinung der BPjM bin, darf man sie dennoch nicht etwas bezichtigen, was sie definitiv nicht macht - Medien verbieten. Liste A bedeutet der Titel darf nicht mehr öffentlich beworben werden, bei Liste B ist der Vertrieb oder Weiterverkauf strafbar, jedoch nicht der Besitz.

Zudem ist weit verbreitet, dass Spiele und Filme auf Befehl der USK/FSK oder BPjM zensiert werden - dies ist schlichtweg auch vollkommen falsch. Die Hersteller lassen die jeweiligen Medien durch die Entwickler meist bereits im Voraus zensieren, weil sie mit einer möglichen Indizierung oder einer zu hohen Alterseinstufung für einen ordentlichen breiten Kundenmarkt rechnen.

Diese Dinge wollte ich nur noch einmal klarstellen. ;-)
GoaGTS
31.03.2010 um 23:32
von GoaGTS
#86
@Endymion
Der Aufwand indizierte Medien im östereichischen Versandhandel zu bestellen, ist nur wirklich nicht groß. Bei Medienversand habe ich schon einige hundert Euro gelassen. Lohnt sich da ja allein schon wegen des unkomplizierteren Versandes. PostIdent ist große Kacke.

@Catgirl20
Dich interessiert Crank2 nicht, obwohl du Transporter3 unter "Lieblingsfilme" genannt hast? Seltsam. :)

@Cardinal
Wieso maßt sich irgendjemand an zu entscheiden, welche FIKTIVEN Medien ich erwerben darf? Klar, es gibt Sachen, die selbst ich abartig finde - z.B. diverse "Guinea Pig"-Filme (eigentlich ist nur der Teil unterhaltsam, wo sich ein Typ umbringen will, aber einfach nicht sterben kann). Trotzdem liegt im Ekel ein gewisser Reiz und es ist schön, wenn man am Ende Quasi wieder in der vergleichsweise "heilen" Welt ankommt. Wo zieht man die Grenze? Ganz einfach: erlaubt ist, was gefällt und niemandem ernsthaft schadet.
filmsuchti
31.03.2010 um 23:21
#85
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104 Kommentare