Werbung – Durch Käufe bei unseren Partnern Amazon, JPC, Saturn, MediaMarkt, Zavvi, Media-Dealer.de uvm. erhalten wir Provisionen über Affiliate-Links. Sie unterstützen damit die Redaktion von bluray-disc.de. Preise und Verfügbarkeit ohne Gewähr.

Gericht verurteilt Raubkopierer zu 2.700,- Euro Geldstrafe

 
21 Bewertung(en) mit ø 2,19 Punkte
22.01.2010
Handschellen.jpg
Ein 41 Jahre alter Raubkopierer ist von einem Gericht in Dresden zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.700,- € - zu zahlen in 180 Tagessätzen à 15,- € - verurteilt worden. Der Mann hatte im April 2007 als einer der ersten über ein Bit Torrent Netzwerk zum Kinostart den Film "Sunshine", der sich im Verleih von Twentieth Century Fox Home Entertainment befindet, illegal zum Download angeboten. Das Gericht erkannte gewerbsmässige Urheberrechtsverletzungen an. Der mehrfach vorbestrafte Mann muss die Gerichtskosten tragen. Sollte er die Geldstrafe nicht zahlen können, drohen ihm 6 Monate Haft. Bereits im April 2007 hatte die GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.) Strafantrag gegen unbekannt gestellt, da zu diesem Zeitpunkt die IP-Adresse desjenigen, der den Film illegal ins Netz einstellte, unbekannt war. Nach der Identifizierung wurde die Wohnung des Tatverdächtigen durchsucht und diverse Geräte beschlagnahmt. Der Mann hatte auch andere Filme und Software zum Download angeboten. Im internationalen Vergleich fällt die Strafe sehr glimpflich aus. In den Staaten wurden bereits mehrere Personen für illegales Filesharing zu Geldbußen in Millionenhöhe verurteilt. (mk)
22.01.2010 - Kategorie: Allgemein

Täglicher Newsletter

Unser Daily-Newsletter informiert Sie täglich über alle brandneuen News und Deals des Tages. Wir halten Sie auf Wunsch via Mail täglich auf dem Laufenden, damit Sie keine Blu-ray-Neuigkeiten mehr verpassen.
rechtliche Hinweise
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich für den Versand des Newsletter durch uns gespeichert und verarbeitet. Sie haben das Recht, diese Einwilligung zur Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Dies können Sie im Newsletter mit einem Klick auf „vom Newsletter abmelden“ oder per E-Mail an support@bluray-disc.de tun. Unsere Datenschutzinformationen finden Sie hier.
news

KOMMENTARE

Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen. Sollten Sie noch nicht auf bluray-disc.de registiert sein, klicken sie bitte hier.
jetzt kostenlos anmelden
Ich kann mich nur wiederholen. Mittlerweile habe ich ein sehr umfangreiches HK, das mich viel Geld gekostet hat, da zieh ich mir bestimmt keine Kopie von irgend ner Tauschbörse mehr rein.
Und dann war hier doch noch jemand der rund 900 DVD´s und BD´s im Regal stehen hatte, müssen ja dann 880 DVD´s sein, hast ja nur 20 BD´s in deinem Profil genannt, und ein HK haste auch nicht, schaust noch auf Röhre, wa? Ja dann würd ich Raubkpien auch vorziehen, is echt billiger.
@Cypher2Kill
da kauf ich lieber die gebrauchte BD, hab sie im Schrank stehen, in meiner Sammlung!
Leto
30.01.2010 um 18:04
von Leto
#210
@ Becks: und, dass du für eine gebrauchte BluRay ca. 10€ bezahlst. Runterladen hingegen ist kostenlos.
Cypher2Kill
29.01.2010 um 13:34
#209
Das dafür schon einmal die Lizenzgebühren bezahlt wurden!!
mcamokk
28.01.2010 um 12:29
#208
Nochmal meine Frage von weiter unten: wo ist der Unterschied, ob ich mir eine gebrauchte Blu-ray kaufe oder eine runterlade? Ich meine jetzt nicht den Unterschied im Gesetz.
Becks
27.01.2010 um 13:51
von Becks
#207
achja, OVA Films war nicht der einzigste!!
mcamokk
27.01.2010 um 10:31
#206
Nur dazu, dass angeblich kein deutscher Publisher pleite aufgrund von Downloads gegangen ist...
http://www.animania.de/n...=insolvenz
mcamokk
27.01.2010 um 10:30
#205
Find ich richtig so
27.01.2010 um 10:10
von gelöscht
#204
Naja, zur Abschreckung kann man ja einiges Unternehmen. Aber daran kann man sehen, dass viele bereit sind eine schlechtere Qualität, vorallem einer schlechteren Tonqualität nicht zurück schrecken und somit dann auch zum FIRST LEECHER werden. Sich darüber zu ereifern, kann man sehen wie man will. Interessanter ist in diesem Aspekt zu sehen, dass sich jeder der es will zu einem Spottausleihpreise eine DVD oder Bluray holt und die sich rippen kann. Vielen kaufen sich diese auch offiziell, kopieren diese und verkaufen Sie wieder. Überall bleibt eine Kopie hängen. Ob das die großen Konzerne auch als Verlust für sich verbuchen. Desweiteren frage ich mich, ob die Konzerne die Hersteller und Verkäufer von Media Playern ebenfalls verklagen, weil diese Geräte ja dazu beitragen, dass man solche Files abspielen kann. Und man sollte selbst ganz vorsichtig sein, ob man nicht selbst irgendwo zum Konsument von kopierter Ware wird, man denke auch an Markenkleidung und Markenartikel generell, Autoteile, Weihnachtsdeko und jedes andere denkbare Patent.
Kinoptikum
26.01.2010 um 22:50
#203
@mcamokk
Sorry aber deine Berechnungen sind einfach nur lächerlich, genau wie die der Musik- und Filmindustrie. Abgesehen davon das der Mann sicherlich gar kein Geld bekommen hat würde sich sicherlich nicht jeder von den Downloadern den Film oder die Musik auch kaufen. Gäbe es nicht die Möglichkeit des "illegalen" Downloads würden sich die "Täter" sicher nur einen bruchteil auch wirklich kaufen. Die Industrie rechnet da natürlich komplett anders und verbucht jeden illegalen Download auch als Verlust. Man muss auch mal sehen das nicht jeder unmengen an Kohle besitzt, wird also jemand erwischt der 100 illegale Filme besitzt hätte er sich die wahrscheinlich eh nicht kaufen können. Alleine aus Geldmangel. Die Berechnungen stimmen also vorne und hinten nicht. Aber Millarden hört sich halt besser an als Millionen. Abgesehen davon ist mir noch nicht zu Ohren gekommen, dass irgend ein Label Konkurs anmelden musste. Also kann es ja so schlimm nicht sein. Und nein ich lade auch nix runter, aber die Strafen die teilweise erlassen werden sind wirklich lächerlich, siehe USA. Den "Tätern" wird das komplette Leben versaut. Ist das gerecht? Und hier in DE kopieren sie das auch so langsam, gut er hatte noch Glück aber die Gesetzeslage sind doch schon deutlich schlimmer aus. Außerdem wird hier nur von der Strafe geredet, von einer etwaigen Zivilklage der Filmindustrie steht da noch gar nix, wer weis was da noch kommen wird. Meine Meinung zu der ganzen Thematik.
morpheus2010
26.01.2010 um 19:16
#202
@volfruora: 1.Ich lade aus Respekt vor den Urhebern nix runter, nicht, weil ich mich nicht trauen würde.
2.Habe ich nicht die Todesstrafe usw. gefordert, da ich gegen diese bin.
3. Da in dem Urteil von gewerbsmäßigem Handel die Rede war, bin ich davon ausgegangen, dass er die Software und die Filme zum kostenpflichtigen Download angeboten hat.Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass er jedesmal wenn der Film bei ihm gezogen wurde, diesen 10er gekriegt hat.
4. Auch der illegale Download ist strafbar und wird u.a. von der Musikindustrie verfolgt,die haben sogar eine eigene Detektei, meistens geht es nicht vor das Gericht, weil man sich aussergerichtlich einigt.
5. Egal wie man es dreht und wendet, es ist und bleibt illegal und nur eine drastische Erhöhung der Strafen führt bei den Leuten auch zu einem Umdenken, dass es kein Kavaliersdelikt ist. Oder würdest du es gut finden, wenn du ein Einzelhändler bist und dich andauernd Leute beklauen würden und wenn du mal einen fasst, er als Strafe nur einen Bruchteil des durch ihn entstandenen Schadens ersetzen muss??Ich bezweifle es!!
mcamokk
26.01.2010 um 10:28
#201
Ihre Beitragsmeldung bleibt Anonym.
Der Beitrag wurde gemeldet!
 
21 Bewertung(en) mit ø 2,19 Punkte
210 Kommentare