Blu-ray Forum → Shopping − Amazon Deals / Händler National & International → Fragen / Infos zu Shops und Händlern

Neue Betrugsmasche bei ebay

Gestartet: 15 Jan 2013 20:17 - 26 Antworten

Geschrieben: 16 Jan 2013 17:54

XMuMuX

Avatar XMuMuX

user-rank
Serientäter
Blu-ray Papst
fsk-geprueft
user verified
aktivitaet.png Aktivität:
 
Deutschland
Ludwigshafen
kommentar.png
Forenposts: 5.078
Clubposts: 631
seit 15.10.2008
display.png
Samsung
player.png
Sony PlayStation 3
anzahl.png
Blu-ray Filme:
anzahl.png
Steelbooks:
23
anzahl.png
Mediabooks:
5
anzahl.png
anzahl.png
anzahl.png
Bedankte sich 229 mal.
Erhielt 255 Danke für 221 Beiträge


Zitat:
Zitat von hardti
Ich sehe da zwar keinen Betrug, aber egal.

Das Ausnutzen ungeschickten Verhaltens ist jedenfalls kein Betrug.

wenn sich 2 zusammentun um einen Anbieter in die Pfanne zu hauen (und das ganz bewusst), dann ist das schon Betrug


Grüße
Christian
Geschrieben: 16 Jan 2013 17:56

>Vampire<

Avatar >Vampire<

user-rank
Steeljunkie Extreme
Blu-ray Papst
fsk-geprueft
user verified
aktivitaet.png Aktivität:
 
kann er ja versuchen... bevor ich ein gerät für einen euro verkaufe, hau ich lieber mit nem hammer drauf und schick ihm das, wenn er drauf besteht
da ich kein gewerblicher anbieter bin, bin ich ja nicht imstande den handel wie angeboten abzuschliessen
deshalb biete ich dem höchstbieter die rücknahme seines gebotes an
besteht er trotz meiner ihm mitgeteilten bewschädigung nicht auf den handel, weiss doch jeder, das da ne linke nummer läuft
also bekommt er das, was er bezaht hat
ein defektes handy
wenn er mich auf die differenz zum marktüblichen preis verklagen will, soll er das tun, darauf lasse ich es ankommen.
denn er hat das schäppchen ja nur deshalb achen können, weil das gerät den beworbenen zustand nicht mehr hat, und ich verpflichtet bin, dies mitzuteilen
ich denke das dies einigen spielraum für juristische spitzfindigkeiten bietet...aber damit dürfte sich dann mein anwalt ud meine rechtsschutz versicherug auseinander setzen
da geb ichlieber ein paar euro für ein defektes gert aus, das ich dannnoch 3x mom tisch auf die fliesen fallen lasse, damit da NICHTS brauchbares mehr dran ist
scheiss auf die paar euro..aber das dumme gesicht wäre mir das schon wert ;)
...
Thomas

p.s.:
nein, es ist juristisch betrachtet KEIN betrug!
er wird ja nur jemand darauf aufmerksam gemacht, das er eine urheberrechtsverletzung begangen hat
udn wenn jemand anders (oder auch derselbe) für diesen artikel geld bietet, dann ist das legal
wenn der verkäufer jedoch angst bekommt, und die auktion stoppt, ist das SEIN problem... udn kein betrug!
es mag moralisch verwerflich sein...aber nicht juristisch


Club der Steeljunkies


 
Geschrieben: 16 Jan 2013 18:44

xy78

Avatar xy78

user-rank
Steeljunkie
Blu-ray Papst
fsk-geprueft
user verified
aktivitaet.png Aktivität:
 
Also zum einen kann ein Sachverständiger der Versicherung erkennen, wenn etwas mutwillig zerstört wurde, und zum anderen kann bei einer unabsichtlichen Zerstörung der Ware der Käufer den Differenzbetrag von deiner Haftpflichtversicherung verlangen ;)
UserXy78.jpg
Geschrieben: 16 Jan 2013 18:56

godknows

Avatar godknows

user-rank
Blu-ray Fan
fsk-geprueft
user verified
aktivitaet.png Aktivität:
 
Ist es nicht sogar so das Angebote bei eBay verbindlich sind?
D.h. wenn du einen Artikel bei eBay als Funktionstüchtig einstellst musst du den Artikel auch in diesem Zustand liefern.
Mit der Abgabe eines Gebotes wird das Angebot dann VERBINDLICH angenommen.
Ob du den Artikel dann absichtlich oder unabsichtlich kaputt machst spielt dann keine Rolle.
Entweder lieferst du den Artikel wie beschrieben oder du musst Schadenersatz leisten.

So ist mein Wissensstand, bitte korrigieren wenn daran etwas falsch ist.
Geschrieben: 16 Jan 2013 19:03

>Vampire<

Avatar >Vampire<

user-rank
Steeljunkie Extreme
Blu-ray Papst
fsk-geprueft
user verified
aktivitaet.png Aktivität:
 
ich hab jetzt zwar länge rnix mehr bei egay verkauft, aber als ich das das letzte mal gemacht habe, gab es die optio :auktion vorzeitig beenden, weil...
udn da stand u.a. der punkt:
"artikel beschädigt/defekt"
davon kann sich ja niemand freisprechen, und als privater anbieter (!) gibt es auch unterschiedliche lieferverpflichtungen
denn wenn "defekt", dann "defekt"...dann greift man ja i.d.r. nicht ins regal und nimmt ein anderes exemplar
wir gehen ja schliesslich davob aus, das es sich dabei um einzelstücke handelt, udn nicht wie bei einigen MP händlern die auch grösserere mengen bestimmter seltener exemplare gehortet haben...also quasi "semi-professionell" arbeiten *g*
...
Thomas


Club der Steeljunkies


 
Geschrieben: 16 Jan 2013 19:34

TheRuhlander

Avatar TheRuhlander

user-rank
Gesperrt
Blu-ray Papst
fsk-geprueft
user verified
aktivitaet.png Aktivität:
 
Deutschland
Langenfeld
kommentar.png
Forenposts: 10.421
Clubposts: 133
seit 03.05.2009
display.png
Sony SONY KE-65XH9005
player.png
Panasonic DMP-UB900
anzahl.png
Blu-ray Filme:
ps3.png
PS 3 Spiele:
ps4.png
PS 4 Spiele:
xbox.png
X1 Spiele:
anzahl.png
Steelbooks:
72
anzahl.png
Mediabooks:
6
anzahl.png
anzahl.png
anzahl.png
Bedankte sich 1689 mal.
Erhielt 2303 Danke für 1529 Beiträge
TheRuhlander ...

[QUOTE=>Vampire
Geschrieben: 16 Jan 2013 19:41

>Vampire<

Avatar >Vampire<

user-rank
Steeljunkie Extreme
Blu-ray Papst
fsk-geprueft
user verified
aktivitaet.png Aktivität:
 
von diesen unterschiedlichen rechtsauffassungen lebt ein ganzer berufsstand -
anwälte ;)
nix für ungut, aber da haben wir unterschiedliche meinungen udn werden uns ohne gang durch die instanzen auch nicht auf einen konsenz einigen können
also lassen wir es doch einfach "gut" sein udn achten drauf, das wir nur selber geknipste bilder bei ebay verwenden ...dann gibt es da auch nix zu betrügen
...
Thomas


Club der Steeljunkies


 
Geschrieben: 16 Jan 2013 19:46

TheRuhlander

Avatar TheRuhlander

user-rank
Gesperrt
Blu-ray Papst
fsk-geprueft
user verified
aktivitaet.png Aktivität:
 
Deutschland
Langenfeld
kommentar.png
Forenposts: 10.421
Clubposts: 133
seit 03.05.2009
display.png
Sony SONY KE-65XH9005
player.png
Panasonic DMP-UB900
anzahl.png
Blu-ray Filme:
ps3.png
PS 3 Spiele:
ps4.png
PS 4 Spiele:
xbox.png
X1 Spiele:
anzahl.png
Steelbooks:
72
anzahl.png
Mediabooks:
6
anzahl.png
anzahl.png
anzahl.png
Bedankte sich 1689 mal.
Erhielt 2303 Danke für 1529 Beiträge
TheRuhlander ...

[QUOTE=>Vampire
Geschrieben: 16 Jan 2013 21:26

Cineast aka Filmnerd

Avatar Cineast aka Filmnerd

user-rank
Blogmod
Blu-ray Guru
fsk-geprueft
user verified
aktivitaet.png Aktivität:
 
Deutschland
Lüneburg
kommentar.png
Forenposts: 11.711
Clubposts: 339
seit 08.03.2012
display.png
Philips 55PUS9109
player.png
Sony PlayStation 5
anzahl.png
Blu-ray Filme:
ps3.png
PS 3 Spiele:
ps4.png
PS 4 Spiele:
ps5.png
PS 5 Spiele:
anzahl.png
Steelbooks:
567
Steel-Status:
anzahl.png
Mediabooks:
1019
Mediabook-Status:
anzahl.png
anzahl.png
anzahl.png
Bedankte sich 1122 mal.
Erhielt 5667 Danke für 2403 Beiträge
Cineast aka Filmnerd is a GHOST AGAIN !

So, dann mal meine Meinung :-):

Grundsätzlich stellt die Etablierung einer Aktion bei Ebay aus meiner Sicht eine Invitatio ad offerandum mit antizipierter Annahme des potententiellen Höchstgebotes dar - heißt auf Deutsch: die Aktionsaufnahme stellt eine "Einladung" an potentielle Käufer dar, ein Angebot für einen Kaufvertragsabschluss für den Angebotenen Artikel abzugeben, wobei der Verkäufer schon bei Etablierung der Aktion erklärt, daß er das Höchstangebot bei Ende der Auktion annehmen wird.
Hieraus folgt also, daß der Höchstbietende ein Angebot für den Vertragsschluß abgibt, daß antizipiert bereits angenommen wurde, wodurch eben ein Vertrag, der zwingend aus Angebot u. Annahme bestehen muß, geschlossen wird.
Wird nun die Laufzeit der Aktion einseitig durch den Verkäufer verkürzt, ändert das grundsätzlich nichts an dem Vorstehenden, was bedeutet, der dann Höchstbietende hat zu den Konditionen seines Gebotes den Verzrag geschlossen.
Raus käme der Verkäufer nur, wenn er seine antizipierte Willenserklärung gem. 119 bzw. 123 BGB anficht ggü. Dem Käufer.

Dies vorweggeschickt, ist nun festzustellen, daß ein Betrug nach 263 StGB dann gegeben ist, wenn jemand einen anderen in der Absicht diesem einen Vermögensschaden zuzufügen über Tatsachen täuscht, hierdurch bei dem Getäuschten nen Irrtum erregt, der den Getäuschten zu ner Vermögensverfügung verleitet, die dessen Vermögen schmälert.
So liegt der Fall aber in dem Eröffnungsbeispiel im Thread:

Der potentielle Käufer bietet 1 Euro - teilt mit, daß Urheberrechtsverletzung vorliegt und Rücknahme der Aktion erforderlich sei = Täuschung über Tatsachen, den Aktionsrücknahme ändert nix an Urheberrechtsverletzung und an Gültigkeit des von der abgebrochenen Aktion betroffenen Vertrag - dies führt zum Irrtum beim Aktionsbetreiber = Aktionsbeendigung, wodurch gleichzeitig faktisch ne Vermögensverfügung getroffen wird = Vertrag kommt Niedriggebot zustande, was auch entsprechenden Schaden begründet. Insgesamt "lupenreiner" Betrug :-).

Das Käufer dabei von weiterer Person geholfen wird (die, die Verkäufer auf Urheberverletzung hinweist) ändert nix, den beide sind dann Mittäter, die sich das Händeln des jeweils Anderen zurechnen lassen müssen - ergo wären dann beide "dran". :-)

Allerdings dürfte es schwer für die StA werden, derartiges nachzuweisen - gleichwohl faktisch Betrug.

So, just my 2 Cents :-)!
Club der Mediabook Sammler
Club der Steeljunkies
Geschrieben: 16 Jan 2013 23:29

hardti

Avatar hardti

user-rank
Plasma Club Member
Blu-ray Profi
fsk-geprueft
user verified
aktivitaet.png Aktivität:
 
kommentar.png
Forenposts: 3.241
Clubposts: 8
seit 18.12.2008
display.png
Panasonic TX-P65VTW60
player.png
OPPO BDP-93EU
anzahl.png
anzahl.png
anzahl.png
Bedankte sich 441 mal.
Erhielt 1749 Danke für 843 Beiträge


Genau die Täuschung sehe ich nicht.

Es wird ja nicht mitgeteilt, dass die Beendigung der Auktion (zwingend) erforderlich sei, sondern lediglich der freundliche Hinweis gegeben, dass sie evtl. abmahngefährdet sei. Und genau das entspricht den Tatsachen, denn Auktionen mit "geklauten" Bildern sind ja nunmal abmahngefährdet.

Ich würde eine entsprechende Betrugsanzeige mangels Tatverdacht einstellen.

Moralisch verwerflich ja, strafrechtlich relevant nein.


Beitrag Kommentieren

Noch 380 Zeichen

Blu-ray Forum → Shopping − Amazon Deals / Händler National & International → Fragen / Infos zu Shops und Händlern

Es sind 118 Benutzer und 532 Gäste online.