Zitat:
zum ersten: es ist erwiesen, dass Menschen die
illegal downloaden 3x so häufig ins Kino gehen wie andere Menschen
(weil sie ja generell an dem Medium interessiert sind)
zum zweiten: illegale Downloads fördern auch den Absatz, gerade bei
Importen (die Studios wissen genau dass gerade europäische Kunden
in den USA bestellen weil sie bestimmte Dinge kennen, die sie gar
nicht kennen dürften)
zum dritten: es ist nicht illegal sich Streams von Inhalten
anzusehen, die die Sender/Konzerne selber innerhalb der Woche nach
der Ausstrahlung online verfügbar machen
Einige Punkte sind aber sehr, sehr strittig, muss ich da kurz
einwerfen:
Zu 1. / 2.: Erwiesen ist das keinesfalls. Da gibt es sehr
unterschiedliche Studien, so dass man da vermutlich nichts
verallgemeinern kann. Mir sind persönlich sehr viele Filesharer
bekannt, die eben gerade deswegen nicht mehr ins Kino gehen und
auch keinerlei DVDs oder Blu-rays kaufen. Ebenso kenne ich viele
Leute, die sich umgekehrt Musik herunterladen und dann aber auch
immer die Originale kaufen, wenn ihnen etwas gefällt. Für die ist
das eine Art Probehören.
Dass Filesharing die Umsätze ankurbele, halte ich allgemein für
eine unhaltbare These. Ich denke allerdings auch, dass man nicht
allgemein sagen kann, dass es IMMER den Umsätzen schadet. Ich
glaube das unterscheidet sich sowohl von Film zu Film als auch von
Person zu Person sehr stark. Beispielsweise denke ich, dass gerade
kleinere Filme eventuell durch Filesharing sogar bekannter werden
können und sich dann vielleicht auch der ein oder andere
Raubkopierer das Original holt. Andererseits bin ich bei
Blockbustern davon überzeugt, dass da deutlicher wirtschaftlicher
Schaden entsteht.
Wie oft liest man hier im Forum: Die Blu-ray brauche ich nicht
unbedingt, die DVD reicht. Und wenn dann ein HD-Download vorhanden
ist, reicht der wiederum einem Raubkopierer auch erst recht.
3. Das ist juristisch leider so allgemein falsch! Das sage ich
nicht, weil ich es böse meine, sondern weil das gefährlich ist.
Aktuell streiten sich Anwälte darüber, ob bereits das Ansehen eines
Streams illegal ist. Die Tendenz geht zu einem deutlichen "Ja".
Begründung ist, dass auch bei einem Stream eine Kopie auf dem
heimischen Gerät zwischengespeichert wird.
Ob ein Studio selbst auch einen Stream anbietet, ist dabei
rechtlich vollkommen irrelevant. Sonst könnte ja auch jederman
fleißig illegal MP3 streamen / irgendwo anhören, nur weil ein Lied
parallel legal auf der Künstlerseite bei Myspace online steht ;-).
Auch wer online Streams ansieht - völlig ungeachtet dessen ob das
Studio selbst Streams anbietet - bewegt sich rechtlich auf dünnem
Eis. Es sei denn er nutzt natürlich die direkten Angebote der
TV-Sender.
In der Praxis muss man wiederum sehen, dass das Risiko sehr gering
ist wegen des Konsums illegaler Streams rechtlich belangt zu
werden. Trotzdem ist es durchaus möglich, dass sowas in
Einzelfällen passiert und ne Abmahnung ins Haus flattert (Fälle
gabs schon).
Übrigens kann schon die Verlinkung zu einem illegal hochgeladenen
YouTube-Video juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Es reicht
beispielsweise aus, wenn ich von meinem eigenen Blog zu einem
illegal hochgeladenen Trailer verlinke, um mich rechtlich in
Schwierigkeiten zu bringen. Auch hier ist die Chance natürlich
gering - aber das Risiko wäre es mir z.B. nicht wert.
Bei den anderen Punkten sieht es rechtlich alles eben auch
umstritten aus - zumal man auch in Deutschland von ausländischen
Firmen Abmahnungen erhalten kann. Kenne persönlich den Betreiber
einer Website, der beispielsweise mal von Getty Images Post bekam.
Da kam zwar nix bei raus, eben weil sie in den USA sitzen und es
ein sehr geringer Streitwert war, aber auch bei sowas weiß man
nie.
Vor allem: Sobald man eine Abmahnung im Briefkasten hat, sind die
Kosten / der Aufwand erstmal da. Auch wenn man sich rechtlich
wehren will (und sogar vielleicht am Ende Recht bekommt), braucht
man nen Anwalt. Und oft ist die Rechtslage bei diesen
Urheberrechtsgeschichten sehr, sehr kompliziert.
Am Ende hängt es davon wie "risikofreudig" man ist.