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Verkauf über Amazon - Abmahngefahr!!!

Gestartet: 28 Aug 2012 19:06 - 186 Antworten

Geschrieben: 28 Aug 2012 23:16

Gast

Zitat:
Zitat von xy78
als Mitglied beim Händlerbund zahlt man Beiträge. die übernehmen bei einer Abmahnung alle Kosten (wenn man das richtige "Paket" gebucht hat).

sei doch froh, wenn es RA gibt, die kostenlos Meldungen und Warnungen verbreiten - manchen kann man halt nichts recht machen


Hast du mal drüber nachgedacht warum dieser "Händlerbund" warnt ? ;)

Nimm das nicht böse, hier will dir auch niemand was Böses. Versuche die Sache mal von 2 Seiten zu betrachten.
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:17

xy78

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Zitat von Jason-X
Gilt das nur für gewerbliche Händler oder generell für jeden Anbieter auf Amazon?
gute Frage - keine Ahnung.
da ein privater Verkäufer auch die gesetzeswidrigen Buttons und AGB von Ama benutzen, könnte es auch für Private gelten
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Geschrieben: 28 Aug 2012 23:20

std

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@XY

in dem PDF steht jetzt wieder "kaufen" als zulässig und wird dort für Onlineshops sogar empfohlen
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:21

gelöscht

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@xy78 Und somit gibt's du mit schon wieder recht. Es ist keine abschließende Aufzählung. Und jetzt kaufen ist ein ebenbürtiger Begriff. Was die Gerichte in den nächsten Jahren entscheiden spielt an der jetzigen Durchführung von Amazon keine Rolle.
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:23

xy78

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Zitat von Acme
Hast du mal drüber nachgedacht warum dieser "Händlerbund" warnt ? ;)

Nimm das nicht böse, hier will dir auch niemand was Böses. Versuche die Sache mal von 2 Seiten zu betrachten.
ist ja nicht nur der Händlerbund.

z.B. http://www.heise.de/resale/artikel/Rechtssicherer-Verkauf-auf-Amazon-nicht-moeglich-1446786.html

Auszug:
Müller: Das LG Wiesbaden hat erst kürzlich festgestellt (Urteil vom 21.12.2011, Az.: 11 O 65/11), dass es für Händler auf Amazon nicht möglich ist, mit dem Kunden eine wirksame Vereinbarung über die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu treffen. Das Gericht begründet dies damit, dass AGB nur dann Vertragsbestandteil werden, wenn der Händler bei Vertragsabschluss auf deren Geltung hinweist und dem Käufer die zumutbare Möglichkeit verschafft, von diesen AGB Kenntnis zu erlangen. Zudem muss sich der Kunde mit der Geltung der AGB einverstanden erklären. Das Gericht erachtete keine dieser Voraussetzungen für gegeben an


nene, passt scho, wer auf Ama nicht handelt, brauch sich hier ja eigentlich auch nicht melden ;)
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Geschrieben: 28 Aug 2012 23:24

xy78

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Zitat:
Zitat von std
@XY

in dem PDF steht jetzt wieder "kaufen" als zulässig und wird dort für Onlineshops sogar empfohlen
somit dürfte es wohl rechtens sein ;)
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Geschrieben: 28 Aug 2012 23:27

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Zitat:
Zitat von Websl
@xy78 Und somit gibt's du mit schon wieder recht. Es ist keine abschließende Aufzählung. Und jetzt kaufen ist ein ebenbürtiger Begriff. Was die Gerichte in den nächsten Jahren entscheiden spielt an der jetzigen Durchführung von Amazon keine Rolle.
ist ja nicht nur die Button-Lösung, sondern auch das mit den AGB, Widerrufsrecht usw. siehe "Auszug" vom LG Wiesbaden ;)
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Geschrieben: 28 Aug 2012 23:27

std

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eben

und AGB interessieren mich als privaten Anbieter nicht. Somit ist der handel auf Amazon von daher kein Problem
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:30

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Zitat:
Zitat von xy78
ist ja nicht nur die Button-Lösung, sondern auch das mit den AGB, Widerrufsrecht usw. siehe "Auszug" vom LG Wiesbaden ;)

Wir reden hier aber von der Button Geschichte. Ich will gar nicht abstreiten das alle AGB von Amazon zu 100% richtig sind. Der jetzt kaufen Button ist jedoch gesetzeskonform, solange ein Gericht nix gegenteiliges urteilt.
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:30

xy78

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Zitat:
Zitat von std
eben

und AGB interessieren mich als privaten Anbieter nicht. Somit ist der handel auf Amazon von daher kein Problem
die "Warnung" ging ja an Händler, nicht an Privatleute ;)
also alle locker bleiben! :D

wobei die Frage offen bleibt,.... wenn Ama grundsätzlich nicht gesetzeskonform handelt, obs ggf. auch auf private zutrifft ;)
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