Geschrieben: 28 Aug 2012 23:16
Gast
Zitat:
Zitat von xy78
als Mitglied beim Händlerbund zahlt man Beiträge. die übernehmen
bei einer Abmahnung alle Kosten (wenn man das richtige "Paket"
gebucht hat).
sei doch froh, wenn es RA gibt, die kostenlos Meldungen und
Warnungen verbreiten - manchen kann man halt nichts recht
machen
Hast du mal drüber nachgedacht warum dieser "Händlerbund" warnt ?
;)
Nimm das nicht böse, hier will dir auch niemand was Böses. Versuche
die Sache mal von 2 Seiten zu betrachten.
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:17
Steeljunkie
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Zitat:
Zitat von Jason-X
Gilt das nur für gewerbliche Händler oder generell für jeden
Anbieter auf Amazon?
gute Frage - keine Ahnung.
da ein privater Verkäufer auch die gesetzeswidrigen Buttons und AGB
von Ama benutzen,
könnte es auch für Private gelten
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:20
Steeljunkie
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Erhielt 4080 Danke für 3176 Beiträge
@XY
in dem PDF steht jetzt wieder "kaufen" als zulässig und wird dort
für Onlineshops sogar empfohlen
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:21
gelöscht
@xy78 Und somit gibt's du mit schon wieder
recht. Es ist keine abschließende Aufzählung. Und jetzt kaufen ist
ein ebenbürtiger Begriff. Was die Gerichte in den nächsten Jahren
entscheiden spielt an der jetzigen Durchführung von Amazon keine
Rolle.
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:23
Steeljunkie
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Zitat:
Zitat von Acme
Hast du mal drüber nachgedacht warum dieser "Händlerbund" warnt ?
;)
Nimm das nicht böse, hier will dir auch niemand was Böses. Versuche
die Sache mal von 2 Seiten zu betrachten.
ist ja nicht nur der Händlerbund.
z.B.
http://www.heise.de/resale/artikel/Rechtssicherer-Verkauf-auf-Amazon-nicht-moeglich-1446786.html
Auszug:
Müller: Das
LG Wiesbaden hat erst
kürzlich festgestellt (Urteil vom 21.12.2011, Az.: 11 O 65/11),
dass es für Händler auf Amazon nicht möglich ist, mit dem Kunden
eine wirksame Vereinbarung über die eigenen
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) zu treffen. Das Gericht begründet
dies damit, dass AGB nur dann Vertragsbestandteil werden, wenn der
Händler bei Vertragsabschluss auf deren Geltung hinweist und dem
Käufer die zumutbare Möglichkeit verschafft, von diesen
AGB Kenntnis zu erlangen.
Zudem muss sich der
Kunde mit der Geltung der
AGB einverstanden erklären. Das Gericht erachtete keine dieser
Voraussetzungen für gegeben an
nene, passt scho, wer auf Ama nicht handelt, brauch sich hier ja
eigentlich auch nicht melden ;)
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:24
Steeljunkie
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Zitat:
Zitat von std
@XY
in dem PDF steht jetzt wieder "kaufen" als zulässig und wird dort
für Onlineshops sogar empfohlen
somit dürfte es wohl rechtens sein ;)
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:27
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Zitat von Websl
@xy78 Und somit gibt's du mit schon wieder recht. Es ist keine
abschließende Aufzählung. Und jetzt kaufen ist ein ebenbürtiger
Begriff. Was die Gerichte in den nächsten Jahren entscheiden spielt
an der jetzigen Durchführung von Amazon keine Rolle.
ist ja nicht nur die Button-Lösung, sondern auch das mit den AGB,
Widerrufsrecht usw. siehe "Auszug" vom LG Wiesbaden ;)
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:27
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Bedankte sich 2679 mal.
Erhielt 4080 Danke für 3176 Beiträge
eben
und AGB interessieren mich als privaten Anbieter nicht. Somit ist
der handel auf Amazon von daher kein Problem
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:30
gelöscht
Zitat:
Zitat von xy78
ist ja nicht nur die Button-Lösung, sondern auch das mit den AGB,
Widerrufsrecht usw. siehe "Auszug" vom LG Wiesbaden ;)
Wir reden hier aber von der Button Geschichte. Ich will gar nicht
abstreiten das alle AGB von Amazon zu 100% richtig sind. Der jetzt
kaufen Button ist jedoch gesetzeskonform, solange ein Gericht nix
gegenteiliges urteilt.
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:30
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Zitat:
Zitat von std
eben
und AGB interessieren mich als privaten Anbieter nicht. Somit ist
der handel auf Amazon von daher kein Problem
die "Warnung" ging ja an Händler, nicht an Privatleute ;)
also alle locker bleiben! :D
wobei die Frage offen bleibt,.... wenn Ama grundsätzlich nicht
gesetzeskonform handelt, obs ggf. auch auf private zutrifft ;)